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8.11. Die Beiträge im Rahmen der Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie (SAB)

Ehemalige Personalmitglieder einer provinzialen oder lokalen Verwaltung, für die die SAB nach dem 01.01.2017 begonnen hat, werden in der „DmfA“ mit der Arbeitnehmerkennzahl Beiträge der strukturierten Anlage 2 auf der Portalsite der sozialen Sicherheit angegeben.

Ehemalige Personalmitglieder einer provinzialen oder lokalen Verwaltung, für die die SAB nach dem 01.01.2017 begonnen hat und die im vierten Quartal 2016 beim ASRSV angegeben wurden, werden in der „DmfAPPL“ angegeben.

Der besondere Arbeitgeberbeitrag und die persönliche Einbehaltung für die SAB werden in der DmfAPPL berechnet auf der Grundlage

  • der Arbeitnehmerkennzahl 771 auf dem Niveau der Arbeitnehmerzeile;
  • der allgemeinen Angaben in Bezug auf das Arbeitslosengeld und die Betriebsprämie auf dem Niveau „Ergänzungsentschädigung“;
  • der Angaben zur Berechnung der Beiträge auf dem Niveau „Ergänzungsentschädigung – Beitrag“.

Eine Erläuterung dieser Beiträge finden Sie unter 5.5.15.

Auf dem Niveau „Ergänzungsentschädigung“ sind als wichtigste Werte anzugeben:

  • die ZUD-Nummer des Schuldners der Betriebsprämie, wenn die lokale oder provinziale Verwaltung nicht der frühere Arbeitgeber ist;
  • das Datum der ersten Gewährung der Betriebsprämie;
  • das Datum der Zustellung der Kündigung des Arbeitsvertrags;
  • der NACE-Code des Arbeitnehmers;
  • die Anerkennung des ehemaligen Arbeitgebers als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ oder „Unternehmen in Umstrukturierung“;
  • das Datum des Beginns und des Endes der Anerkennung als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ oder „Unternehmen in Umstrukturierung“;
  • die vorgesehene Fortzahlung der Betriebsprämie im Vertrag im Falle einer Wiederaufnahme der Arbeit.

Auf dem Niveau “ergänzende Entschädigung – Beiträge” sind die wichtigsten Werte, die angegeben werden müssen:

  • die Arbeitnehmerkennzahl Beitrag;
  • die Art der Beiträge, auf deren Grundlage der anwendbare Beitragsprozentsatz erzeugt wird;
  • der Betrag des Arbeitslosengeldes;
  • der Betrag der Betriebsprämie;
  • der Begriff Kapitalisierung;
  • die Anzahl der Monate, in denen die Betriebsprämie gezahlt wird;
  • die Anzahl der Tage eines unvollständigen Monats;
  • die Anwendung des Schwellenwerts für die persönliche Einbehaltung;
  • der Betrag des Beitrags.
ARBEITSLOSIGKEIT MIT BETRIEBSPRÄMIE - ÜBERSICHTSTABELLE BESONDERER ARBEITGEBERBEITRAG pro ARBEITNEHMERKENNZAHL BEITRÄGE und ART BEITRÄGE - ANERKANNT VOR DEM 28.11.2011 und BEGINN VOR DEM 01.04.2012 -

gemeinnütziger Sektor

Alter

ANB

Art Beitrag

Prozent

< 52 Jahre

880

0

5,30 %

< 55 Jahre

1

4,24%

< 58 Jahre

2

3,18%

>60 Jahre

3

2,12%

≥ 60 Jahre

4

0,00%

Unternehmen in Schwierigkeiten – während der Periode der Anerkennung

Alter

ANB

Art Beitrag

Prozent

< 52 Jahre

882

0

17,50%

< 55 Jahre

1

13,50%

< 58 Jahre

2

10%

< 60 Jahre

3

6,50%

≥ 60 Jahre

4

3,50%

Unternehmen in Umstrukturierung – während der Periode der Anerkennung – Beginn SAB vor 01.04.2010

Alter

ANB

Art Beitrag

Prozent

< 52 Jahre

879

0

31,80%

< 55 Jahre

1

25,44%

< 58 Jahre

2

19,08%

< 60 Jahre

3

12,72%

≥ 60 Jahre

4

6,36%

Unternehmen in Umstrukturierung – nach der Periode der Umstrukturierung – Beginn SAB vor 01.04.2010

Alter

ANB

Art Beitrag

Prozent

< 52 Jahre

879

0

31,80%

< 55 Jahre

1

25,44%

< 58 Jahre

2

19,08%

< 60 Jahre

3

12,72%

≥ 60 Jahre

4

6,36%

PERSÖNLICHE EINBEHALTUNG
pro ARBEITNEHMERKENNZAHL BEITRÄGE und ART BEITRÄGE

886

0

6,50%

1

4,50%

ARBEITSLOSIGKEIT MIT BETRIEBSPRÄMIE - ÜBERSICHTSTABELLE BESONDERER ARBEITGEBERBEITRAG pro ARBEITNEHMERKENNZAHL BEITRÄGE und ART BEITRÄGE - ANERKANNT NACH DEM 28.11.2011 und BEGINN NACH DEM 01.04.2012 UND VOR DEM 01.01.2017

gemeinnütziger Sektor

Alter

ANB

Art Beitrag

Prozent

< 52 Jahre

872

0

10%

< 55 Jahre

1

9.50%

< 58 Jahre

2

8.50%

>60 Jahre

3

5.50%

≥ 60 Jahre

4

0,00%

Unternehmen in Schwierigkeiten – während der Periode der Anerkennung

Alter

ANB

Art Beitrag

Prozent

< 52 Jahre

882

0

17,50%

< 55 Jahre

1

13,50%

< 58 Jahre

2

10%

< 60 Jahre

3

6,50%

≥ 60 Jahre

4

3,50%

Unternehmen in Umstrukturierung – während der Periode der Anerkennung

Alter

ANB

Art Beitrag

Prozent

< 52 Jahre

874

0

75%

< 55 Jahre

1

60%

< 58 Jahre

2

40%

< 60 Jahre

3

40%

≥ 60 Jahre

4

20%

Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung nach Periode der Anerkennung

Alter

ANB

Art Beitrag

Prozent

< 52 Jahre

873

0

100%

< 55 Jahre

1

95%

< 58 Jahre

2

50%

< 60 Jahre

3

50%

≥ 60 Jahre

4

25%

PERSÖNLICHE EINBEHALTUNG
pro ARBEITNEHMERKENNZAHL BEITRÄGE und ART BEITRÄGE

886

0

6,50%

1

4,50%