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6.2.7.3. Formalitäten

Die Zuständigkeit für die Ausstellung einer Umstrukturierungskarte, die Anspruch auf eine Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung verleiht, wurde infolge der Sechsten Staatsreform den Regionen übertragen.

Die „Ermäßigungskarte Umstrukturierung“, die das LfA ausstellt und die Anspruch auf eine Ermäßigung der persönlichen Sozialversicherungsbeiträge verleiht (siehe 6.1.2.), gewährt den Anspruch nur so lange, bis die Region beschließt, ihre operationelle Zuständigkeit auszuüben und die Umstrukturierungskarten selbst auszustellen.

Eine Umstrukturierungskarte wird jedem im Rahmen einer Umstrukturierung entlassenen Arbeitnehmer gewährt, der sich bei einer Beschäftigungszelle einträgt, sowie jedem Arbeitnehmer, der infolge von Zahlungsunfähigkeit, Firmenschließung oder -auflösung entlassen wird und einen Antrag auf Arbeitslosengeld einreicht oder dem LfA seinen C4 vorlegt.

Die Umstrukturierungskarte hat eine Gültigkeitsdauer von zwölf oder sechs Monaten ab dem Datum der Ankündigung der kollektiven Entlassung, je nachdem, ob der Arbeitnehmer im Rahmen einer Umstrukturierung oder infolge von Zahlungsunfähigkeit, Firmenauflösung oder -schließung entlassen wurde.

Jeder Arbeitnehmer, der im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Konkurses, einer Liquidation oder einer Betriebseinstellung entlassen wurde, erhält nur einmal eine Umstrukturierungskarte. Der Arbeitnehmer kann aber stets eine Kopie dieser Umstrukturierungskarte bekommen, wenn er während der Gültigkeitsperiode den Arbeitgeber wechseln sollte.

Nur für Arbeitnehmer, die während der Gültigkeitsdauer der Umstrukturierungskarte eingestellt werden, kann Ihre Verwaltung die Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung erhalten.

Ab 01.01.2016 wird den Bewohnern der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt die Umstrukturierungskarte vom FOREM und Actiris überreicht. Diese Umstrukturierungskarte gilt solange bei jedem neuen Arbeitgeber in Belgien, wie die zuständige Region die Bedingungen für die Zielgruppenermäßigung nicht ändert. Dagegen verlieren Arbeitgeber für die Bewohner der Wallonischen Region oder der Region Brüssel-Hauptstadt das Recht auf die Zielgruppenermäßigung Umstrukturierung auf Basis einer vom LfA nach dem 31.12.2015 ausgestellten „Ermäßigungskarte Umstrukturierung“.