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5.2.3. Definitiv ernanntes Personal

Für die definitiv ernannten Personalmitglieder werden die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge auf den Beitrag von 3,55% für den Sektor Gesundheitspflege und Kranken- und Invalidenversicherung beschränkt.

Der Arbeitgebergrundbeitrag von 23,07% wird für die definitiv ernannten Personalmitglieder verringert um

  • 1% für die Regelung der Berufskrankheiten des Privatsektors;
  • 0,30% für die Regelung der Arbeitsunfälle des Privatsektors;
  • 8,86% für das System der Alters- und Hinterbliebenenpensionen der Arbeitnehmer;
  • 2,35% für den Sektor Entschädigungen der obligatorischen Kranken- und Invalidenversicherung;
  • 1,46% für den Sektor Arbeitslosigkeit.