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5.5.13.3. Persönliche Einbehaltung für Arbeitslose im SAB

Ein persönlicher Beitrag von 6,5 % wird auf die Summe der Sozialleistung und der Ergänzungsentschädigung berechnet und von der Ergänzungsentschädigung einbehalten.

Die berechneten persönlichen Einbehaltungen dürfen nicht dazu führen, dass der übrige Gesamtbetrag des Arbeitslosengeldes und der Ergänzungsentschädigung weniger als 938,50 EUR/Monat für Berechtigte ohne Familienlast und 1.130,44 EUR/Monat für Berechtigte mit Familienlast beträgt. Die Schwellenwerte sind an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Die indexierten und garantierten Beträge entsprechen 1.388,51EUR (ohne Familienlast) bzw. 1.672,48EUR (mit Familienlast). Bei Überschreitung des Schwellenwerts wird die Einbehaltung begrenzt oder annulliert.