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7.1. Einleitung

Die unmittelbare Beschäftigungsmeldung für die provinzialen und lokalen Verwaltungen oder Dimona ist die elektronische Meldung, über die ein Arbeitgeber den Einrichtungen der sozialen Sicherheit meldet, dass er einen Arbeitnehmer einstellt oder ein Arbeitnehmer aus seinem Dienst ausscheidet.

Ziel der Dimona-Meldung ist, Beginn und Ende eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber sofort den Einrichtungen der sozialen Sicherheit zu melden. Das Akronym DIMONA (Déclaration IMmédiate – ONmiddellijke Aangifte – unmittelbare Meldung) verweist auf dieses Ziel.

Die vom Arbeitgeber übermittelten und vom LSS entgegengenommenen Meldungen dienen als Grundlage für den Aufbau einer Datenbank mit allen Beschäftigungsverhältnissen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Sie sind in einer gesicherten Umgebung einsehbar, die als „Personalbestand“ bekannt ist.