Flexi-Jobs
Am 1. Dezember 2015 wurde im Hotel- und Gaststättengewerbe ein System der flexiblen Beschäftigung eingeführt, die sogenannten „Flexi-Jobs“, bei denen ein besonderer Arbeitgeberbeitrag anfällt, während die üblichen Sozialbeiträge entfallen und eine Steuerbefreiung gewährt wird. Nach und nach wurden weitere Sektoren einbezogen.
Ab dem 1. Juli 2026 wird das System der Flexi-Jobs grundsätzlich auf den gesamten privaten und öffentlichen Sektor ausgeweitet. Eine begrenzte Anzahl von Sektoren oder Tätigkeiten bleibt jedoch ausgeschlossen.
Begriffsbestimmung
Ein Arbeitnehmer, der bei einem anderen Arbeitgeber ausreichende Leistungen erbracht hat, kann im Rahmen eines Flexi-Jobs beschäftigt werden. Auf den Flexi-Lohn, den der Arbeitnehmer für diese Leistungen erhält, sind keine normalen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, sondern nur ein besonderer Arbeitgeberbeitrag. Ab dem 1. Januar 2024 steigt er auf 28 %.
Der Arbeitgeber, der eine Person mit einem Flexi-Job beschäftigen möchte, schließt mit dieser Person einen schriftlichen Rahmenvertrag ab, in dem eine Reihe allgemeiner Punkte festgelegt werden (Beschreibung der Tätigkeiten, vereinbarter Lohn....). In diesem Rahmen schließt der Arbeitgeber jedes Mal einen Flexi-Arbeitsvertrag ab, wenn er den Arbeitnehmer beschäftigen will. Für diese Flexi-Arbeitsverträge muss eine Dimona-Meldung vom Typ „FLX“ abgegeben werden, und in der DmfA-Meldung sind eine Reihe spezifischer Codes zu verwenden. Diese Flexi-Arbeitsverträge können mündlich (tageweise) oder schriftlich, in Voll- oder Teilzeit, für einen bestimmten Zeitraum oder für eine klar definierte Tätigkeit geschlossen werden. Es ist nicht möglich, einen Flexi-Vertrag rückwirkend abzuschließen.
Der Rahmenvertrag ist nicht erforderlich für Arbeitnehmer, die über ein Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt werden. Der Vertrag mit der Zeitarbeitskraft muss jedoch die gleichen Elemente enthalten wie ein Rahmenvertrag.
Bei einem Flexi-Job hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Gehalt (Flexi-Lohn) und ein einfaches Urlaubsgeld in Höhe von 7,67 % (Flexi-Urlaubsgeld), das zusammen mit dem Lohn gezahlt wird (brutto ist netto, da es keine Abzüge gibt).
Flexi-Lohn
Mindestlohn
Im Rahmen eines Flexi-Jobs im Hotel- und Gaststättengewerbe hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Lohn (brutto ist netto, da es keine Abzüge gibt), der nicht weniger als 11,19 Euro pro Stunde betragen darf (nicht indexiert). Außerdem wird zu jedem Gehalt ein Flexi-Urlaubsgeld in Höhe von 0,86 EUR pro Stunde gezahlt (nicht indexiert, also insgesamt 12,05 EUR pro Stunde). Der Flexi-Lohn darf ab dem 1. September 2026 nicht unter 12,11 EUR pro Stunde und das Flexi-Urlaubsgeld somit nicht unter 0,93 EUR pro Stunde liegen (also insgesamt 13,04 EUR pro Stunde. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass gegebenenfalls herkömmliche Zuschläge bzw. Prämien zu zahlen sind (z. B. Nachtarbeitszuschläge, Jahresendprämien usw.).
In allen anderen Sektoren, einschließlich des Gesundheitswesens, muss der Flexi-Grundlohn mindestens dem Bruttobetrag des für die ausgeübte Tätigkeit geltenden Tariflohns entsprechen. Wurde kein Tariflohn festgelegt, muss es mindestens gleich dem garantierten monatlichen Mindesteinkommen sein.
- Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der gewährte Flexi-Stundenlohn mindestens dem auf monatlicher Basis bestimmten Tariflohn oder dem garantierten monatlichen Mindesteinkommen entspricht.
- Die Inspektionsdienste werden vor Ort die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren.
Höchstlohn
Allgemeines (mit Ausnahme des Hotel- und Gaststättengewerbes)
Um zu verhindern, dass spezialisierte Arbeitnehmer, die sehr hohe Stundenlöhne erhalten, Flexi-Jobs ausüben, dürfen die Flexi-Löhne (einschließlich Vergütungen, Prämien und Vorteile) künftig 150 % des für die ausgeübte Tätigkeit geltenden Mindestgrundlohns der jeweiligen Branche oder des garantierten monatlichen Mindesteinkommens nicht überschreiten.
- Ab dem 1. Juli 2026 gilt die Obergrenze von 150 % nicht mehr für den gesamten Flexilohn, sondern nur noch für den Grundlohn, der Teil des Flexilohns ist. Vergütungen, Beiträge und Leistungen, die aufgrund gesetzlicher oder regulatorischen Bestimmungen oder kollektiver Arbeitsabkommen gewährt werden, sind von der Begrenzung des Flexilohns auf 150 Prozent des Mindestgrundlohns ausgenommen. Überstundenvergütung, Prämien für Nachtarbeit oder Arbeit an Feiertagen, Jahresendprämien und Ähnliches können somit gewährt werden, ohne dass sie der vorgenannten Beschränkung unterliegen.
- Die Inspektionsdienste werden vor Ort die Einhaltung des Höchstlohns kontrollieren.
Hotel- und Gaststättengewerbe
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe wird ein gesonderter Höchstbetrag eingeführt: Der Flexi-Stundenlohn darf dort nicht mehr als 21,00 EUR betragen (22,61 EUR einschließlich Flexi-Urlaubsgeld). Dieser Betrag wird nicht mehr als Prozentsatz des Flexi-Mindeststundenlohns ausgedrückt, sondern als Festbetrag, der auf die gleiche Weise wie der Flexi-Mindeststundenlohn indexiert wird. Ab der ersten Indexüberschreitung nach dem 1. Juli 2026 wird dieser Höchstbetrag indexiert.
- Die betreffende Gesetzgebung bezieht sich auf den Flexilohn und nicht auf den Flexilohn unter Ausschluss der Vergütungen, Prämien und Leistungen, die durch gesetzliche oder regulatorische Bestimmungen oder kollektive Arbeitsabkommen gewährt werden. Es muss also der gesamte Flexilohn berücksichtigt werden.
Steuerliche Jahresobergrenze
Die steuerliche Jahresobergrenze wird ab dem 1. Januar 2025 (rückwirkend) von 12.000,00 EUR auf 18.000,00 EUR angehoben. Der indexierte Höchstbetrag beläuft sich für das Jahr 2026 auf 18.440,00 EUR. Diese Obergrenze gilt für Einkünfte aus Flexi-Jobs, wobei für gesetzlich pensionierte Personen eine Ausnahme gilt. Für den Teil, der diesen Betrag übersteigt, gibt es keine Steuerbefreiung mehr. Eine Überschreitung hat jedoch keine Auswirkungen auf den Flexi-Status in Bezug auf das LSS.
Bei Anträgen auf Beschäftigungen ab dem 1. Juli 2026 erscheint in der Dimona-Antwort für gesetzlich pensionierte Personen der Vermerk „pensioniert“. Für sie gilt keine Obergrenze.
- Das LSS hat ein System (flexi@work) entwickelt, das es dem Arbeitnehmer ermöglicht, seine eigene Situation über „mycareer“ zu verfolgen.
-
Ab dem Jahr 2025 werden die Beträge, die als Flexi-Job-Löhne für Flexi-Job-Beschäftigte in der Karrieredatenbank sichtbar sind, gleichzeitig mit den Lohnabrechnungen aktualisiert.
Soziale Rechte
Flexi-Job-Leistungen eröffnen auch den Anspruch auf Urlaubstage. Da das Flexi-Urlaubsgeld zusammen mit dem Flexi-Lohn gezahlt wird, bedeutet das, dass, wenn der Arbeitnehmer – beim Arbeitgeber, bei dem er einen Flexi-Job ausführt, oder bei einem anderen Arbeitgeber – einen solchen Urlaubstag in Anspruch nimmt, kein Lohn und kein doppeltes Urlaubsgeld mehr gezahlt werden müssen.
Bedingung im Quartal selbst (T)
-
ab 1. Januar 2024 ist es nicht mehr
möglich, einen Flexi-Job bei dem
Arbeitgeber auszuüben, bei dem der Arbeitnehmer
bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis beschäftigt
ist.
- Flexi-Job-Beschäftigte, die während des Quartals die Möglichkeit bekommen, im Rahmen eines anderen Arbeitsvertrags oder einer statutarischen Einstellung zu arbeiten, können von einem Gleitzeitarbeitsplatz in ein reguläres Arbeitsverhältnis wechseln.
- diese Bedingung wird in der DmfA überwacht.
- das LSS wird diesbezüglich nachträglich Kontrollen durchführen;
- die Bedingung, dass man nicht gleichzeitig als regulärer Arbeitnehmer und als Flexi-Jobber beim selben Arbeitgeber tätig sein darf, gilt ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr für Aushilfskräfte, sofern das Zeitarbeitsunternehmen diese nicht gleichzeitig als Aushilfskraft und als Flexi-Jobber an denselben Entleiher überlässt;
-
es ist nicht erlaubt, einen
Flexi-Job in einem Unternehmen auszuüben, das
mit einem Unternehmen verbunden ist, in dem der
Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag für eine
Beschäftigung von 4/5 oder mehr einer
Vollzeitbeschäftigung einer Referenzperson
hat
- diese Zugehörigkeit wird im Lichte der Bestimmungen von Artikel 1.20 des Gesetzes über Gesellschaften und Vereinigungen bewertet.
- die Inspektoren werden diese Zugehörigkeit vor Ort kontrollieren;
- ab dem 1. Juli 2026 ist dies jedoch möglich, wenn der Arbeitnehmer bereits bei einem oder mehreren anderen, miteinander verbundenen oder nicht verbundenen Unternehmen in Vollzeit beschäftigt ist;
- das Gesetz vom 1. April 2022 verbietet ausdrücklich die Beschäftigung eines Arbeitnehmers über ein Zeitarbeitsunternehmen als Flexi-Arbeitnehmer bei einem Entleiher, bei dem er bereits im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrags beschäftigt ist.
- der Arbeitnehmer darf sich nicht in einem Zeitraum befinden, in dem er eine Entlassungsentschädigung oder Entlassungsausgleichsentschädigung von dem Arbeitgeber erhält, bei dem er den Flexi-Job ausübt;
- es muss ein System anwendbar sein, das alle
Leistungen des Flexi-Job-Arbeitnehmer registriert und
verwaltet; dies ist möglich über
- ein RKS im Falle einer Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe,
- das alternative System der Anwesenheitsregistrierung, das sich auf eine komplementäre Dimona bezieht und für alle Sektoren offen ist, in denen Flexi-Arbeit möglich ist, oder
- ein elektronisches System der Zeitregistrierung, das auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung verwendet wird;
- eine Tages-Dimona mit Angabe des Anfangs- und Endzeitpunktes ist ausreichend, um die Registrierungspflicht zu erfüllen;
- ein digitaler Fahrtenschreiber bei einer Beschäftigung im Sektor der Busse und Reisebusse; die Verwendung des digitalen Fahrtenschreibers ist in diesem Zusammenhang auch in anderen Sektoren zulässig.
Bedingung im Quartal (T - 3) ausgenommen als „pensioniert“
Der Arbeitnehmer muss bei einem oder mehreren
anderen Arbeitgebern als dem, bei dem der
Flexi-Job ausgeübt wird, mindestens 80 % der in einer
Vollzeitbeschäftigung theoretisch möglichen Arbeitsleistungen
erbracht haben. Sowohl Leistungen im
Hotel- und Gaststättengewerbe als auch solche in anderen
Sektoren werden dabei mitgerechnet.
Um zu überprüfen, ob es eine 4/5 Beschäftigung in (T - 3) gab, wird/werden berücksichtigt:
- alle vom Arbeitgeber bezahlten Zeiträume
- und bestimmte Zeiträume der Aussetzung des Arbeitsvertrags, die vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden, wie Mutterschaftsurlaub, , Adoptionsurlaub und vorübergehende Arbeitslosigkeit
Es zählen nicht: Leistungen als
- „Lehrling“ im Rahmen der alternierenden Ausbildung;
- „Jugendliche“ bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden;
- Student mit Antrag auf Solidaritätsbeitrag;
- Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau und
- Flexi-Job-Arbeitnehmer
- politischer Mandatsträger (Arbeitnehmerkennzahlen 404, 405, 406 und 407).
Ebenfalls nicht berücksichtigt werden die unter den Leistungscodes 15, 21, 22, 24, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 43, 80 und 81 erbrachten Leistungen.
Diese Bedingung wird zum Zeitpunkt der Einreichung der Dimona-Meldung für den Flexi-Job geprüft. Die Dimona-Meldung wird als Antwort OK (akzeptiert ohne Warnung) oder NOT OK (Warnung ,nicht genügend Leistungen' oder ,Dimona im Verzug‘) erhalten.
Nur eine DmfA-Meldung für einen Zeitraum, der vollständig von einer Dimona ‚FLX‘-Meldung gedeckt ist, ist gestattet. Wenn im Laufe eines Quartals 3 nicht aufeinander folgende Dimona-Meldungen eingereicht werden, wird eine DmfA-Meldung, die ab dem Beginn des ersten Zeitraums bis zum Ende des dritten Zeitraums reicht, in einer Anomalie resultieren.
Auch unter ausländischer Sozialversicherung erbrachte Leistungen können bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt werden (T - 3). Das LSS wird natürlich nicht in der Lage sein, sie zum Zeitpunkt der Dimona zu bestimmen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem LSS die erforderlichen Nachweise vorlegen.
Gesetzlich pensionierte Personen müssen die Beschäftigungsvoraussetzungen (T - 3) nicht erfüllen. Personen, die eine „Übergangsentschädigung“ erhalten, werden nicht als „pensioniert“ betrachtet.
Zusätzliche Leistungsbedingung für die Ausübung eines Flexi-Jobs ab dem 1. Januar 2024
Verkürzung der Arbeitszeit zwischen (T - 4) und (T - 3)
Personen, die ihr Arbeitsvolumen von 100 % in (T - 4) auf 80 % in (T - 3) reduzieren, dürfen in den beiden Quartalen (T) und (T + 1) keinen Flexi-Job ausüben. Das bedeutet, dass, wenn sich nach der Prüfung der Möglichkeit eines Flexi-Jobs in T (auf der Grundlage des Übergangs von T - 4 und T - 3) herausstellt, dass ein Flexi-Job möglich ist, noch geprüft werden sollte, ob ein Flexi-Job in T nicht aufgrund einer im Quartal (T - 1) verhängten Sanktion ausgeschlossen ist. Wenn nämlich bei der Überprüfung der Referenzquartale für dieses Quartal (T - 1) ein Übergang von 100 % auf 80 % Beschäftigung festgestellt wurde, gilt die Sanktion nicht nur für dieses Quartal (T - 1), sondern auch für das folgende Quartal T.
Beachten Sie bitte, dass auch die Inanspruchnahme von Zeitkrediten, unbezahlten Urlauben und Ähnlichem zu einem Rückgang des Arbeitsvolumens führt.
Eine doppelte Überprüfung ist daher immer notwendig, da sich eine Sanktion immer auf zwei Quartale bezieht.
Meldung von Flexi-Jobs in der DmfA
Da Flexi-Jobs auch soziale Rechte mit sich bringen, wurden 2 neue Arbeitnehmerkennzahlen geschaffen, 2 spezifische Lohncodes und ein separater Leistungscode für Flexi-Urlaub. Da es sich nicht um gewöhnliche Urlaubstage handelt, sind die traditionellen Leistungs- und Lohncodes im Zusammenhang mit Urlaubstagen und Abgangsurlaubsgeld nicht anwendbar.
Kontrolle PK und DmfA
- die PK-Kontrolle erfolgt auf dem Niveau der DmfA, also nicht zum Zeitpunkt der Dimona-Meldung
-
für die PK 118 erfolgt die PK-Kontrolle in Kombination mit der Arbeitgeberkategorie 058 - das Feld „Pensioniert“ auf der Ebene der Beschäftigungszeile muss vom Pensionierten ausgefüllt werden
Kontrolle des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber, bei dem der Flexi-Jobber bereits beschäftigt ist
Im Block„Beschäftigung - Auskünfte“ sieht die DmfA ein neues Feld mit dem Begriff FL (Flexi-Job) ab dem ersten Quartal 2024 vor. Dieses Feld ist nur für Flexi-Arbeitnehmer mit einem Flexi-Job-Vertrag auszufüllen,
- die in der DmfA als normale Arbeitnehmer gemeldet sind,
weil eine späte Dimona Flexi stattfand
- oder bei dem der Zeitraum in Dimona nicht vollständig mit dem Zeitraum in DmfA übereinstimmt
- und die alle anderen Voraussetzungen erfüllen, um einen Flexi-Job ausüben zu können.
Diese Tage werden nicht für das Verbot angerechnet, einen Flexi-Job bei dem Arbeitgeber auszuüben, bei dem der Arbeitnehmer bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist.
Flexi-Datenübertragung
Über den Online-Dienst „Flexi at work“ muss bei jedem Flexi-Job eine obligatorische Flexi-Datenübertragung mit begrenzten Informationen über Lohnzettel und Flexi-Jobber durchgeführt werden. Dies wird ab dem 1. Januar 2025 für die Flexi-Beschäftigungen gelten.
Flexi-Jobs allgemein
Die Leistung von Flexi-Jobs wird bei der Berechnung der Beitragsermäßigungen vollständig ausgeschlossen (µ(glob), µ, ...).
Für nähere Erläuterungen über die arbeitsrechtlichen Aspekte von Flexi-Jobs wenden Sie sich bitte an den FÖD BASK.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Flexi-Jobs
In der DmfA werden Flexijobs separat im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen angegeben:
- 050 Typ 0: für Arbeiter, die im Rahmen eines Flexijobs beschäftigt sind
- 450 Typ 0: für Angestellte, die im Rahmen eines Flexijobs beschäftigt sind
- Im Block 90015 „Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“ muss das Enddatum der Beschäftigung angegeben werden, das nicht nach dem letzten Tag des LSS-Quartals liegen kann
- Die Löhne der Flexijobs werden im Block 90019 „Entlohnung der Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“ mit folgenden Lohncodes angegeben:
- 22 für die Flexijob-Löhne
- 23 für die im Rahmen eines Flexijobs gewährten Prämien und Vorteile, die nicht unmittelbar mit den während des Quartals erbrachten Leistungen in Verbindung stehen
- Die Leistungen der Flexijobs werden im Block 90018 „Leistung der Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“ auf gleiche Weise wie die von normalen Arbeitnehmern im Gastgewerbe angegeben. Die Meldung erfolgt immer in Stunden.
- Ein neuer Leistungscode 15 ist für die Meldung von in Anspruch genommenen Urlaubstagen, die im Rahmen eines Flexijobs erworben wurden, vorgesehen. Der Leistungscode 3 (Zusatzurlaub für Arbeiter) ist auch für Arbeiter möglich, die im Rahmen eines Flexijobs beschäftigt sind.
Für Flexijobs kann keine Ermäßigung von Sozialbeiträgen in Anspruch genommen werden.
- Die Leistungen Flexijobs bleiben bei der Berechnung des anwendbaren My für die strukturelle Ermäßigung und der Zielgruppenermäßigungen unberücksichtigt
- Die Löhne für Flexijobs fließen nicht in die Berechnung des Referenzquartalslohns ein