Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Sportler

Welche Sportler sind meldepflichtig?

Bei entlohnten Sportlern gibt es einen Unterschied zwischen denen, die unter das Gesetz vom 24.02.1978 über den Arbeitsvertrag für entlohnte Sportler fallen, und jenen, die nicht darunter fallen.

Dieses Gesetz definiert einen entlohnten Sportler als eine Person, die sich verpflichtet, sich auf einen Sportwettbewerb oder eine Sportveranstaltung vorzubereiten oder daran teilzunehmen, und zwar unter der Verantwortung einer anderen Person und gegen eine Entlohnung, die einen bestimmten Betrag übersteigt. Dabei wird der gesamte Betrag berücksichtigt, auf den der Sportler Anspruch hat (Festgehalt, Erfolgsprämien, Aufwandsentschädigungen…). Dieser jährliche Betrag wird für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 und für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 auf 11.040,00 EUR festgesetzt.

Frühere Beträge:
  • 9.600,00 EUR für die Periode vom 01.07.2015 bis 30.06.2016;
  • 9.800,00 EUR für die Periode vom 01.07.2016 bis 30.06.2017;
  • 10.200,00 EUR für den Zeitraum vom 01. Juli 2017 bis 30. Juni 2019;
  • 10.612,00 EUR für den Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2021;
  • 10.824,00 EUR für den Zeitraum vom 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022.

Sportler im Sinne dieses Gesetzes gelten, ohne Möglichkeit des Gegenbeweises, als durch einen Arbeitsvertrag für Angestellte gebunden. Deshalb müssen sie beim LSS gemeldet werden. Ferner wird davon ausgegangen, dass Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen sowie Fußball- und Basketballschiedsrichter, deren Lohn die oben genannten Beträge erreicht, durch einen Arbeitsvertrag für Angestellte gebunden sind. Der Fußballverband KBVB-URBSFA wird als Arbeitgeber der Schiedsrichter betrachtet.

Personen, die nicht unter dieses Gesetz fallen, werden nur beim LSS gemeldet, wenn sie in Erfüllung eines Arbeitsvertrags arbeiten. Das heißt, dass sie ihre Leistungen unter der Autorität einer bestimmten Person erbringen und für ihre Leistungen ein Gehalt empfangen, das mehr als eine Rückerstattung von Kosten ist, die zu Lasten des Arbeitgebers gehen.

Sportler, die nur eine geringe Entschädigung für die Erstattung ihrer Kosten und eine bescheidene Gewinnprämie erhalten, sollten nicht dem LSS gemeldet werden. Schließlich handelt es sich um Leistungen, die im Rahmen von Freizeitaktivitäten erbracht werden, bei denen die Parteien nicht beabsichtigen, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn:

  • der Gesamtbetrag, den der Sportler für eine gesamte Sportsaison (d. h. pro Jahr) erhält, 4500 EUR nicht übersteigt
  • Der Sportler muss alle mit seinem Sport verbundenen Kosten selbst tragen (Kauf und Pflege von Schuhen und Trainingskleidung, Sportunterricht, Sporternährung, Reisen, soziale Verpflichtungen usw.).   

 

Berechnungsgrundlage

Die Sozialversicherungsbeiträge für Sportler werden nicht mehr auf die Löhne bis zum Höchstbetrag berechnet, der als Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes gemäß Artikel 111 des Königlichen Erlasses vom 25. November 1991 über die Arbeitslosenregelung dient (Programmgesetz vom 27. Dezember 2021 - BS vom 31. Dezember 2021; Königlicher Erlass vom 14. Februar 2022 - 18. Februar 2022).

Es wurde eine Reihe von spezifischen Maßnahmen ergriffen, um die finanziellen Auswirkungen der Umstellung zu begrenzen:

  • sie der normalen Urlaubsregelung unterliegen
  • die strukturelle Ermäßigung nach den üblichen Regeln auf sie angewendet werden kann
  • die Lohnermäßigung fällig ist.

Dies gilt sowohl für Sportler, die unter das Gesetz vom 24. Februar 1978 über den Arbeitsvertrag für entlohnte Sportler fallen, als auch für entlohnte Sportler, die nicht unter dieses Gesetz fallen.

  • Es wird eine Zielgruppenermäßigung für entlohnte Sportler eingeführt; Es handelt sich um die Ermäßigung G19 in Höhe von 65 % des Saldos der Arbeitgeberbeiträge, der ggf. nach Anwendung des „Maribel Sozial“ und der strukturellen Ermäßigung übrigbleibt.
  • Ein Sportbonus in Form einer Ermäßigung des Arbeitnehmerbeitrags ist vorgesehen. Er besteht aus
    • einem Pauschalbetrag
    • und einer 60-prozentigen Senkung des verbleibenden Saldos der Arbeitnehmerbeiträge
  • einer Übergangsmaßnahme: Die Arbeitgeber von Sportlern können beim LSS gütlich vereinbarte Tilgungspläne für die geschuldeten Beiträge für das 1., 2. und 3. Quartal 2022 beantragen, wobei die Beitragszuschläge, die eventuellen Pauschalentschädigungen für die Nichterfüllung der Vorauszahlungspflichten und die Verzugszinsen nicht erhoben werden, wenn und soweit die festgelegten Zahlungsmodalitäten strikt eingehalten werden.

 

Die Beiträge für Trainer und Schiedsrichter, die dem Gesetz vom 24. Februar 1978 unterliegen oder im Rahmen eines Arbeitsvertrags tätig sind, bleiben unverändert. Sie wurden schon auf der Grundlage ihres realen Lohns berechnet.

Radrennfahrer, die Inhaber einer durch den belgischen Radsportverband ausgestellten Bescheinigung als Berufsradrennfahrer sind, werden vom belgischen Radsportverband beim LSS gemeldet. Für Radrennfahrer, die keine derartige Genehmigung besitzen (z. B. einige Ausländer), gelten die gleichen Regeln wie für andere entlohnte Sportler.

Wer ist der Arbeitgeber von Radrennfahrern?

Radsportler, die im Besitz einer vom belgischen Radsportverband ausgestellten Lizenz für Berufsradfahrer sind, werden dem LSS vom belgischen Radsportverband gemeldet. Für Radfahrer, die nicht im Besitz einer solchen Lizenz sind (z. B. gewisse Ausländer), gelten die gleichen Regeln wie für andere bezahlte Sportler.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Sportlern

! Die Art der Meldung von Sportlern hängt nicht nur von der Höhe der erhaltenen Löhne ab, sondern auch von der paritätischen Kommission, in deren Zuständigkeitsbereich sie fallen!

In der DmfA muss die Meldung von entlohnten Sportlern und Gleichgestellten aus dem privaten und öffentlichen Sektor folgendermaßen vor sich gehen:

Meldung von Sportlern.xlsx