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Statut

Einer der nachfolgenden Codes ist zu gebrauchen. Wenn der Arbeitnehmer nicht zu einer der genannten Kategorien gehört, muss nichts angegeben werden.

A1 = für Künstler mit einem Arbeitsvertrag;

A2 = Künstler, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, gegen Zahlung eines Lohns im Auftrag einer natürlichen oder juristischen Person künstlerische Leistungen erbringt und/oder künstlerische Werke produziert;

 

BA = der Arbeitnehmer ist außerhalb des normalen Arbeitskreislaufs in einem Unternehmen unter der PK Nr. 327.xx (beschützende Werkstätten, soziale Werkstätten und „Werkstätten für angepasste Arbeit“) beschäftigt; in Flandern nur für Personen mit Stellungnahme „kollektive angepasste Arbeit“;

 

BA = der Arbeitnehmer ist außerhalb des normalen Arbeitskreislaufs in einem Unternehmen unter der PK Nr. 327.xx (beschützende Werkstätten, soziale Werkstätten und ‚Werkstätten für angepasste Arbeit‘) beschäftigt;

CM = Militäranwärter (nicht mehr anwendbar ab dem 14.10.2003);

D = Heimarbeiter. Dies sind die Personen im Sinne von Artikel 3, 4° des K. E. vom 28.11.1969, d. h. Personen, die an einem von ihnen ausgewählten Ort unter ähnlichen Bedingungen wie denen eines Arbeitsvertrags Rohstoffe oder Halberzeugnisse bearbeiten, die ein oder verschiedene Händler ihnen anvertraut haben und die allein arbeiten oder normalerweise höchstens vier Gehilfen beschäftigen.

D3 = Heimarbeiter.  Tageseltern mit Arbeitnehmerstatus, die im Zentrum für Kleinkindbetreuung der deutschsprachigen Gemeinschaft beschäftigt sind;

E = in Dimona bei einer provinzialen oder lokalen Verwaltung angegebenes Personal der Unterrichtsanstalten

  FE = Arbeitnehmer mit dem Statut von ausländischer Führungskraft oder Forscher

LP = Arbeitnehmer mit begrenzten Leistungen. Dies sind Arbeitnehmer, die mit einem kurzfristigen Vertrag an den Arbeitgeber gebunden sind und für eine Beschäftigung, die nicht die übliche tägliche Dauer pro Tag erreicht, so dass sie mit Stunden gemeldet werden können. Dazu gehören z. B. Beobachter im soziokulturellen Bereich, ... die nur für einige Stunden eingestellt werden;

  MA = leitende Beamte, die unter das Gesetz vom 04.03.2004 über die Zuteilung von zusätzlichen Vorteilen in Sachen Ruhestandpension an Personen fallen, die eingestellt wurden, um eine Management- oder Stabsfunktion in einem öffentlichen Dienst auszuüben und für die das Sozialversicherungsgesetz nicht auf die Sektoren KIV (medizinische Versorgung) und Pensionen beschränkt ist;

MN = Diener des Kultes, die nicht heiraten dürfen;

MY = Diener des Kultes, die heiraten dürfen, und Vertreter des Freigeistigen Rates

PJ = Berufsjournalisten mit einem Arbeitsvertrag;

  RM = Reservisten, die nur in der DmfA des Ministeriums der Landesverteidigung gemeldet sind;

RS = Inhaber eines Rettungsschwimmerscheins;

  S = Saisonarbeiter. Dies sind die Arbeitnehmer, die Arbeit in Perioden durchführen, deren Dauer beschränkt ist, entweder wegen der saisongebundenen Art der Arbeit oder weil die Unternehmen, die sie beschäftigen, zu bestimmten Zeiten des Jahres dazu gezwungen sind, Hilfspersonal einzustellen.

  SA = technisches und administratives Berufspersonal der Feuerwehrdienste;

SP = Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr;

  SS = statutarische Praktikanten, die der Pensionsregelung des öffentlichen Sektors nicht unterworfen sind;

T = Teilzeitarbeitnehmer im Sinne des Gesetzes vom 24.07.1987 (= Gelegenheitsarbeiter, kein Heimarbeiter oder Arbeitnehmer, der durch ein anerkanntes Unternehmen für Aushilfsarbeit einem Entleiher zur Verfügung gestellt wird).
Es sind Arbeitnehmer, die mit einem „Arbeitsvertrag für die Ausführung einer zeitweiligen Arbeit“ eingestellt werden, um einen festen Arbeitnehmer zu vertreten oder einer befristeten Arbeitszunahme zu entsprechen oder die Ausführung einer Sonderarbeit sicherzustellen. Dieser Vertrag muss von einem normalen befristeten Vertrag unterschieden werden, der nicht den besonderen Bedingungen eines „Arbeitsvertrags für die Ausführung einer zeitweiligen Arbeit“ entsprechen muss;

Der Code T gilt nicht für Arbeitnehmer, die zu Gunsten der Benutzer entsandt werden (wie in Kapitel III des Gesetzes vom 24. Juli 1987 vorgesehen);

TS = zeitweilige statutarische Arbeitnehmer im Bildungssektor von einer Gemeinschaft, einer Universität, einer Hochschule oder einer lokalen oder regionalen Verwaltung entlohnt werden. Diese Leistungen zählen im Fall einer festen Ernennung mit;

TW = Arbeitssuchende mit befristeter Berufserfahrung in der Flämischen Region, die auf der Grundlage von Artikel 60, §7, des ÖSHZ-Gesetzes vom 8. Juli 1976 eingestellt wurden;

  VA = freiwilliger Sanitäter oder Freiwilliger des Katastrophenschutzes. Es sind die freiwilligen Sanitäter (die keine freiwilligen Feuerwehrleute sind) einer Hilfeleistungszone, die qualifizierte freiwillige Sanitäter-Krankenwagenfahrer bei einem anerkannten Rettungsdienst sind und die Freiwilligen des Katastrophenschutzes.

Wenn ein Arbeitnehmer der Beschreibung von S oder T und auch LP entspricht, werden Sie gebeten, S oder T in die Meldung aufzunehmen. Sie verwenden die Bezeichnung LP also nur, wenn es sich weder um einen Zeitarbeitnehmer im Sinne des Gesetzes vom 24. Juli 1987 noch um einen Saisonarbeiter handelt. Diese Arbeitnehmer sind nämlich bereits obligatorisch mit Stunden gemeldet.

 

Die Codes B, E, SA, SP und TW werden nur in lokalen Verwaltungen vorkommen. Dabei handelt es sich um spezifische Regelungen für den lokalen öffentlichen Sektor.