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Senkung der Arbeitgeberbeiträge Wettbewerbsfähigkeit

Im Rahmen der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sieht das Programmgesetz vom 26. Dezember 2022 eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge in Höhe von 7,07 % der Nettogrundbeiträge der Arbeitgeber für Q1 und Q2 2023 vor.

Betroffene Arbeitgeber

  • Arbeitgeber, die unter das Gesetz vom 5. Dezember 1968 über Tarifverträge und paritätische Kommissionen fallen
  • autonome öffentliche Unternehmen im Sinne von Art. 1 §4 des Gesetzes vom 21. März 1991 und HR Rail
  • Öffentliche Pflegeeinrichtungen für ihre Tätigkeiten mit folgenden NACE-Codes:

Einrichtungen und Dienste mit folgenden NACE-Codes:

  • 86101 - Allgemeine Krankenhäuser, mit Ausnahme von geriatrischen und spezialisierten Krankenhäusern
  • 86102 - Geriatrische Krankenhäuser
  • 86103 - Spezialisierte Krankenhäuser
  • 86104 - Psychiatrische Krankenhäuser
  • 86109 - Sonstige Krankenhaustätigkeiten
  • 86210 - Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • 86901 - Tätigkeiten von medizinischen Labors
  • 86903 - Krankenbeförderung
  • 86904 - Tätigkeiten im Bereich der geistigen Gesundheit, mit Ausnahme von psychiatrischen Krankenhäusern und Pflegeheimen
  • 86905 - Ambulante Rehabilitationstätigkeiten
  • 86906 - Pflegetätigkeiten
  • 86909 - Sonstige Tätigkeiten im Bereich der menschlichen Gesundheitspflege, a.n.g.
  • 87101 - Tätigkeiten von Alten- und Pflegeheimen
  • 87109 - Sonstige stationäre Pflegeeinrichtungen
  • 87201 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung geistig behinderter Minderjähriger
  • 87202 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung geistig behinderter Erwachsener
  • 87203 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung von Personen mit psychiatrischen Problemen
  • 87204 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung von Drogen- und Alkoholsüchtigen
  • 87205 - Tätigkeiten im Bereich des beschützten Wohnens für Personen mit psychiatrischen Problemen
  • 87209 - Sonstige stationäre Einrichtungen zur Betreuung von Personen mit einer geistigen Behinderung oder psychiatrischen Problemen und von Drogen- und Alkoholabhängigen
  • 87301 - Tätigkeiten von Altenheimen
  • 87302 - Tätigkeiten von Pflegeresidenzen für ältere Menschen
  • 87303 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung Minderjähriger mit körperlicher Behinderung
  • 87304 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung Erwachsener mit körperlicher Behinderung
  • 87309 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer Menschen und körperlich Behinderter
  • 87901 - Jugendhilfe mit Unterbringung
  • 87902 - Allgemeine Sozialdienste mit Unterbringung
  • 87909 - Sonstige Heime (ohne Fremden-, Erholungs- und Ferienheime)
  • 88101 - Tätigkeiten der Betreuung von Familien und älteren Menschen, mit Ausnahme von häuslicher Pflege
  • 88102 - Tätigkeiten der Tages- und Betreuungszentren für ältere Menschen
  • 88103 - Tätigkeiten der Tageszentren für Minderjährige mit körperlicher Behinderung, einschließlich ambulanter Hilfsleistungen
  • 88104 - Tätigkeiten der Tageszentren für Erwachsene mit körperlicher Behinderung, einschließlich ambulanter Hilfsleistungen
  • 88109 - Sonstige soziale Dienstleistungen ohne Unterbringung für ältere Menschen und körperlich Behinderte
  • 88911 - Tätigkeiten von Kinderkrippen und Kindertagesstätten
  • 88912 - Tätigkeiten von Tagesmüttern
  • 88919 - Sonstige Kinderbetreuung ohne Unterbringung
  • 88991 - Tätigkeiten der Tageszentren für Minderjährige mit geistiger Behinderung, einschließlich ambulanter Hilfsleistungen
  • 88992 - Tätigkeiten der Tageszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung, einschließlich ambulanter Hilfsleistungen
  • 88993 - Ambulante Hilfe für Drogen- und Alkoholabhängige
  • 88994 - Jugendhilfsdienste ohne Unterbringung
  • 88996 - Allgemeine Sozialdienste ohne Unterbringung
  • 88999 - Sonstige Arten sozialer Dienstleistungen ohne Unterbringung     

Die Ermäßigung kann nicht von Arbeitgebern in Anspruch genommen werden, die eine Verbindung zu einem Steuerparadies haben, entweder durch eine Beteiligung an einem Unternehmen mit Sitz in einem Steuerparadies oder durch Zahlungen an ein solches Unternehmen in Höhe von mindestens 100.000,00 EUR.

Betroffene Arbeitnehmer

Alle Arbeitnehmer, für die Arbeitnehmergrundbeiträge gezahlt werden.

So sind u.a. nicht enthalten:

  • Flexijob-Arbeitnehmer
  • Studenten unter Solidaritätsbeitrag

Betrag der Ermäßigung

Die Beitragssenkung von 7,07 % wird auf der Grundlage der gesamten Nettoarbeitgeberbeiträge berechnet. Es handelt sich um die Arbeitgeberbeiträge, die auf alle Lohncodes berechnet werden, auf denen die grundlegenden Arbeitgeberbeiträge berechnet werden (Lohncodes 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 51, 61, 62, 65 und 66), nach Abzug der geltenden Arbeitgeberbeitragsermäßigungen, mit Ausnahme der „Maribel sozial“-Pauschale.

Formalitäten

Der Arbeitgeber, der eine Verbindung zu einer Steueroase hat, gibt dies in der DmfA-Erklärung an.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Erklärung zur Reduzierung der Wettbewerbsfähigkeit

Die Ermäßigung im Rahmen der Wettbewerbsfähigkeit wird in der DmfA in einem neuen Datenblock „Arbeitgeberentschädigung“ direkt unter dem Block „Arbeitgebererklärung“ gemeldet.

Der neue Block umfasst drei Zonen:

  • „Art der Arbeitgeberentschädigung“: Hier wird der Wert „01“ eingetragen;
  • „Arbeitgeberentschädigung - Abweichung“ (optional): Hier wird der Wert „01“ eingetragen, wenn eine Verbindung zu einem Steuerparadies besteht;
  • „Betrag der Entschädigung“ (optional): Hier wird der berechnete Betrag der Ermäßigung eingetragen.

Originalmeldungen über Batch: Die Ermäßigung wird immer vom LSS neu berechnet und gegebenenfalls durch Systemkorrekturen verbessert.  Das LSS nimmt die Berechnung auch dann vor, wenn der Arbeitgeber in den Anwendungsbereich fällt und die Ermäßigung nicht in der ursprünglichen Erklärung angegeben wurde.

Originalmeldungen über das Internet: Die Ermäßigung wird automatisch berechnet, wenn der Arbeitgeber in den Anwendungsbereich fällt, es sei denn, eine Verbindung zu einem Steuerparadies wird angegeben.

Ändernde Meldungen:

  • Wenn der Block „Arbeitgeberentschädigung“ nicht angegeben wird, wird der alte Zustand in DBDMFA beibehalten.
  • Wenn der Block „Arbeitgeberentschädigung“ angegeben wird, wird der Betrag in der Änderung akzeptiert; das LSS nimmt nachträgliche Neuberechnungen vor, bei denen der Block „Arbeitgeberentschädigung“ reserviert und gegebenenfalls geändert wird.