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Datum Zuerkennung neuer Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“

 

Das Feld muss für die Personalmitglieder ausgefüllt werden, die im Rahmen des „Maribel sozial“ bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der unter den Fonds „Maribel sozial“ für den öffentlichen Sektor fällt. Dieses Feld muss ab dem 2. Quartal 2021 ebenfalls für eine begrenzte Anzahl nichtlokale öffentliche Verwaltungen / Arbeitgeber ausgefüllt werden. Das Feld enthält das Datum des Jahres, in dem die Stelle dem Arbeitgeber zugewiesen wurde (d. h. nicht das Datum der Besetzung der Stelle).

Diese Meldemodalitäten sind ab dem Jahr 2021 neu:

  • das Feld muss von allen Arbeitgebern ausgefüllt werden, die an den Fonds „Maribel sozial“ für den öffentlichen Sektor angeschlossen sind, einschließlich der 13 nicht lokalen Verwaltungen / Arbeitgeber
  • das Feld enthält das Jahr, in dem der Posten dem Arbeitgeber zugewiesen wurde, und wird folgendermaßen angegeben: 01/01/JJJJ, wobei ‚JJJJ‘ das Jahr ist, an dem der neue Posten ‚zugewiesen‘ wurde;
  • das Feld muss immer ausgefüllt werden.

Das Feld muss nur für Posten ausgefüllt werden, die dem Arbeitgeber ab 2020 zugewiesen wurden. Ab 2020 zugewiesene Posten kommen schließlich für einen erhöhten Beitrag zum „Maribel sozial“ in Betracht.

Das Feld „Datum der Zuerkennung des neuen Arbeitsplatzes im Rahmen des „Maribel sozial““ wird in folgenden Fällen ausgefüllt:

  • Ein neues Personalmitglied wird im Rahmen des „Maribel sozial“ zusätzlich eingestellt. Das Datum der Zuweisung des Postens, den er ausfüllt, wird angegeben.
  • Ein Personalmitglied, das mit einem Vertrag als Ersatzkraft eingestellt wurde, bleibt weiterhin im Dienst, wenn das zu ersetzende Personalmitglied seine Leistungen wieder aufnimmt. Das Datum der Zuweisung des Postens, den er ausfüllt, wird angegeben.
  • Ein in einer bestimmten Funktion eingestelltes Personalmitglied wird in seiner Funktion ersetzt und trägt den neu zuerkannten Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“ ein. Das Anfangsdatum des neu zugewiesenen Arbeitsplatzes im Rahmen des „Maribel sozial“ wird angegeben.
  • Ein Personalmitglied erhöht die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden pro Woche in der Arbeitsregelung (z. B. von Teil- zur Vollzeit). Die erhöhten Leistungen werden im Rahmen des „Maribel sozial“ als neuer Arbeitsplatz betrachtet und auf einer neuen Beschäftigungszeile angegeben. Das Datum der Zuweisung des Postens, den er ausfüllt, wird angegeben.

Das Feld „Datum der Zuerkennung des neuen Arbeitsplatzes im Rahmen des „Maribel sozial““ wird nicht mehr angegeben, wenn das Personalmitglied als Ersatz für einen bereits früher zuerkannten Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“ eingestellt wird. Dieses Datum muss nur für neue Posten ab dem Jahr 2020 angegeben werden.

Beispiele

Ab 01. Oktober 2021 wird dem Arbeitgeber X ein neuer Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“ zugeteilt:

  • Situation 1: Arbeitgeber X stellt am 01. Dezember 2021 ein neues Personalmitglied im neu zuerkannten Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“ ein.

    • Ab dem 4. Quartal 2021 und in allen nachfolgenden Quartalen wird das Datum 01/01/2021 angegeben.

  • Situation 2: Arbeitgeber X stellte am 01. April 2021 ein neues Personalmitglied ein, dessen Beschäftigung als neu zuerkannter Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“ berücksichtigt wird.

    • Ab dem 4. Quartal 2021 wird das Datum 01/01/2021 in allen Meldungen angegeben.

  • Situation 3: Arbeitgeber X gelingt es nicht, noch im Jahr 2021 ein Personalmitglied im neu zuerkannten Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“ einzustellen und ihm wird für die Einstellung eine zusätzliche Frist von 3 Monaten bis 31. März 2022 gewährt. Am 01. März 2022 tritt das neue Personalmitglied seinen Dienst an.

    • Ab dem 1. Quartal 2022 wird in der Meldung das Datum 01/01/2021 angegeben.

Generell gilt die neue Meldeweise ab dem 2. Quartal 2021 rückwirkend für das 1. Quartal 2021. Es muss eine Änderungsmeldung für das 1. Quartal 2021 eingereicht werden.