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Zahlungsart

Der Arbeitgeber, der keine provinziale oder lokale Verwaltung ist, muss die geschuldeten Beträge auf das folgende Konto des LSS einzahlen:

  • IBAN: BE63 6790 2618 1108;
  • BIC: PCHQ BEBB.

Eine provinziale oder lokale Verwaltung muss die geschuldeten Beträge in Bezug auf die Verantwortlichkeitsbeiträge auf das folgende Konto des LSS einzahlen:

  • IBAN: BE04 0960 1695 6631;
  • BIC: GKCC BEBB. 

 

Eine provinziale oder lokale Verwaltung muss die geschuldeten Beträge in Bezug auf die Sozialbeiträge auf das folgende Konto des LSS einzahlen:

  • IBAN-code: BE39 0960 0158 0919;
  • BIC: GKCC BEBB. 

 

 

Zahlungsformulare mit strukturierter Mitteilung

Die Zahlungen können elektronisch oder durch eigene Einzahlungs- oder Überweisungsformulare erfolgen. Für die Zahlung der monatlichen Vorschüsse und der vierteljährlichen Salden wird den Arbeitgebern dringend empfohlen, die vom LSS bereitgestellten „strukturierten Mitteilungen“ zu verwenden. Diese strukturierte Kommunikation ermöglicht eine schnelle und genaue Identifizierung der Zahlung.

Sonstige Bezahlungen

a) Identifikation

Das LSS muss bei jeder Bezahlung genau wissen, für welches Arbeitgeberkonto eine Bezahlung bestimmt ist. Deshalb wird der Arbeitgeber seinen vollständigen Namen oder die vollständige Unternehmensnummer (ZDU-Nummer) oder die LSS-Eintragungsnummer deutlich leserlich bei jeder Bezahlung angeben.

Wenn eine Bank oder eine andere Stelle die Zahlungen vornimmt, muss der Arbeitgeber den Dritten, der in seinem Namen zahlt, ausdrücklich auffordern, bei der Zahlung seinen Namen, seine Anschrift, seine Unternehmens- oder Identifikationsnummer sowie die korrekte Bestimmung der Zahlung anzugeben.

b) Anrechnung

Das Gesetz bestimmt, dass in Ermangelung einer schriftlichen Anrechnung zum Zeitpunkt der Bezahlung, entweder auf dem Zahlungsformular oder per Einschreiben, die Anrechnung der Zahlung auf die älteste Schuld erfolgt.

Es ist daher sehr wichtig, dass der Arbeitgeber den Verwendungszweck der Zahlung angibt, d. h. die Art des gezahlten Betrags (Beiträge, Vorauszahlungen, Beitragszuschläge, Verzugszinsen, Rechtskosten) und den Zeitraum, auf den sich die Zahlung bezieht, sowie seine Unternehmensnummer oder seine Identifikationsnummer beim LSS. Beispiele: Beiträge für das .... Quartal 20..; Aufschlag auf die Beiträge der .... Quartal(e) 20...; Verzugszinsen auf Beiträge der .... Quartal(e) 20..., usw., gefolgt von der ZDU-Nummer oder der Identifikationsnummer. Setzt sich die Zahlung aus verschiedenen Beträgen zusammen, muss der Arbeitgeber für jeden Betrag die Art und den Zeitraum angeben, auf den er sich bezieht.

Wenn ein Arbeitgeber dem LSS Außenstände, Beitragserhöhungen, Zinsen oder Gerichtskosten schuldet, wird das LSS jede Bezahlung, für die kein Zweck angegeben wird, auf diese Außenstände anrechnen. Wenn der Arbeitgeber den Verwendungszweck der Zahlung nicht angibt, kann dies für ihn sehr nachteilig sein.

c) Automatische Einziehung

Eine provinziale oder lokale Verwaltung kann das LSS ermächtigen, die fälligen Beiträge, die auf der monatlichen Rechnung angegeben sind, an jedem Fälligkeitstag automatisch von ihrem Konto bei Belfius abzubuchen.

  Der Arbeitgeber kann die Genehmigung für den automatischen Abzug von seinem Konto beim LSS per E-Mail an factuur@rsz.fgov.be beantragen.