Zahlungsinformation
Die Zahlungsanweisungen hängen von der Eigenschaft des Arbeitgebers ab, für den ein Beitrag zu entrichten ist.
Privater oder öffentlicher Arbeitgeber
Der Arbeitgeber, der keine provinziale oder lokale Verwaltung ist, muss die sozialen Beträge auf das folgende Konto des LSS einzahlen:
- IBAN: BE63 6790 2618 1108;
- BIC-Code: GEBABEBB.
Um sicherzustellen, dass Ihre Einzahlung rechtzeitig auf unserem Konto verbucht wird, bitten wir Sie, Ihre Zahlung spätestens bis 19:00 Uhr vorzunehmen. Bei späteren Überweisungen besteht das Risiko, dass der Betrag erst später auf unserem Konto sichtbar ist.
Die Fälligkeitstermine für die monatlichen Vorschüsse und vierteljährlichen Salden finden Sie hier. Für die Zahlung dieser Beiträge wird dringend empfohlen und es liegt im Interesse des Arbeitgebers, die vom LSS bereitgestellten „strukturierten Mitteilungen” zu verwenden. Diese Mitteilungen sind in den LSS-Dokumenten zu finden, in denen die Zahlung verlangt wird. Die zu verwendende strukturierte Mitteilung für den vierteljährlichen Saldo wird etwa 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin an die nicht einem zugelassenen Sozialsekretariat angeschlossenen Arbeitgeber übermittelt.
Der Arbeitgeber muss auch alle anderen Sonderbeiträge (Lastschriftanzeige Jahresurlaub, …) auf das oben genannte Konto überweisen.
Bitte verwenden Sie auch hier stets die vorgesehene strukturierte Mitteilung, die auf den Dokumenten angegeben ist, und beachten Sie das mitgeteilte Fälligkeitsdatum.
Identifikation
Das LSS muss bei jeder Zahlung genau wissen, für welches Arbeitgeberkonto eine Zahlung bestimmt ist. Deshalb muss der Arbeitgeber bei jeder Bezahlung deutlich seinen vollständigen Namen oder die vollständige Unternehmensnummer (ZDU-Nummer) oder die LSS-Eintragungsnummer angeben.
Wenn ein Einheit für einen Dritten bezahlt, muss sie die für diese Zahlung angegebene strukturierte Mitteilung verwenden oder die ZDU-Nummer des Dritten angeben, für den die Zahlung bestimmt ist.
Anrechnung
Das Gesetz bestimmt, dass in Ermangelung einer schriftlichen Anrechnung zum Zeitpunkt der Bezahlung, entweder auf dem Zahlungsformular oder per Einschreiben, die Anrechnung der Zahlung auf die älteste Schuld erfolgt.
Es ist daher sehr wichtig, dass der Arbeitgeber den Verwendungszweck seiner Zahlung klar angibt.
Wenn die Zahlung mit der vom LSS auf dem Dokument angegebenen
strukturierten Mitteilung erfolgt, wird der Betrag automatisch
den auf diesem Dokument angegebenen Posten zugewiesen.
Wenn bei der Zahlung nur die ZDU-Nummer und der
Verwendungszweck (z. B. Quartale oder Ansprüche) angegeben
werden, wird das LSS diesen Verwendungszweck berücksichtigen.
Nur wenn keinerlei Angaben zum Verwendungszweck gemacht werden, wird das LSS die Zahlung der ältesten ausstehenden Schuld zuordnen.
Zugelassenes Sozialsekretariat (ZSS)
Als zugelassenes Sozialsekretariat (ZSS) sind Sie verpflichtet, alle Beträge weiterzuleiten, die ein angeschlossener Arbeitgeber gezahlt hat und die für das LSS bestimmt sind.
Dies betrifft nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch andere Beiträge, die das LSS gesetzlich einziehen muss.
Die Überweisung muss auf das folgende Konto erfolgen:
- IBAN: BE63 6790 2618 1108;
- BIC-Code: GEBABEBB.
Um sicherzustellen, dass Ihre Einzahlung rechtzeitig auf unserem Konto verbucht wird, bitten wir Sie, Ihre Zahlung spätestens bis 19:00 Uhr vorzunehmen. Bei späteren Überweisungen besteht das Risiko, dass der Betrag erst später auf unserem Konto sichtbar ist.
Die Fälligkeitstermine für die monatlichen Vorschüsse und die vierteljährlichen Salden sowie die Zahlungsanweisungen und die bei Nichteinhaltung geltenden Sanktionen finden Sie hier.
Die ZSS müssen die Anweisungen des LSS für die Überweisung der von ihren Mitgliedern erhaltenen Zahlungen (Verteilungslisten) befolgen.
Auch für Einzelzahlungen eines zugelassenen Sozialsekretariats (ZSS) an das LSS wurden spezifische Anweisungen erstellt.
Provinziale oder lokale Verwaltung
Eine provinziale oder lokale Verwaltung kann Zahlungen für zwei Arten von Beiträgen leisten:
- Sozialversicherungsbeiträge und
- Verantwortlichkeitsbeiträge zur Finanzierung des solidarischen Pensionsfonds
Sozialversicherungsbeiträge müssen auf das folgende Konto überwiesen werden:
- IBAN-code: BE39 0960 0158 0919;
- BIC-code: GKCCBEBB.
Verantwortlichkeitsbeiträge zur Finanzierung des solidarischen Pensionsfonds müssen auf das folgende Konto überwiesen werden:
- IBAN: BE04 0960 1695 6631;
- BIC-code: GKCCBEBB.
Die Fälligkeitstermine für die monatlichen Vorschüsse und vierteljährlichen Salden finden Sie hier. Für die Zahlung dieser Beiträge wird dringend empfohlen und es liegt im Interesse des Arbeitgebers, die vom LSS bereitgestellten „strukturierten Mitteilungen” zu verwenden.
Eine provinziale oder lokale Verwaltung kann auch das LSS ermächtigen, die auf der monatlichen Rechnung angegebenen fälligen Beiträge an jedem Fälligkeitstag automatisch einzubehalten. Eine automatische Einbehaltung kann per E-Mail an folgende Adresse beantragt werden: factuur@rsz.fgov.be.
Auftraggeber und (Sub-) Unternehmer
Wenn Sie als Auftraggeber, Unternehmer oder Subunternehmer Tätigkeiten im Zusammenhang mit den hier beschriebenen Aktivitäten ausführen (lassen), müssen Sie überprüfen, ob Ihre (Sub-)Unternehmer Sozialversicherungs- oder Steuerschulden haben (https://www.checkeinbehaltungspflicht.be/). Wenn dies der Fall ist, müssen Sie einen Prozentsatz des in Rechnung gestellten Betrags ohne Mehrwertsteuer auf das folgende Konto überweisen:
- BE76 6790 0001 9295
- BIC: GEBABEBB
Um sicherzustellen, dass Ihre Einzahlung rechtzeitig auf unserem Konto verbucht wird, bitten wir Sie, Ihre Zahlung spätestens bis 19:00 Uhr vorzunehmen. Bei späteren Überweisungen besteht das Risiko, dass der Betrag erst später auf unserem Konto sichtbar ist.
Sie können im Online-Dienst auch die Einzahlung der Einbehaltung von Rechnungsbeträgen vorbereiten, die für Rechnung eines Vertragspartners erfolgen muss. Der Online-Dienst stellt Ihnen eine strukturierte Mitteilung für Ihre Zahlung zur Verfügung. Eine Zahlung mit strukturierter Mitteilung wird sofort und automatisch verarbeitet und korrekt dem richtigen Empfänger zugeordnet.
Wenn Sie aufgefordert werden, einen Betrag aufgrund gesamtschuldnerischer Haftung an das LSS zu zahlen, müssen Sie die strukturierte Mitteilung verwenden, die auf dem Ihnen zugesandten Dokument angegeben ist.
Der betreffende Unternehmer erhält über seine e-Box Enterprise und/oder in Papierform eine Benachrichtigung über Ihre Einbehaltung von seiner Rechnung.
Nicht-Arbeitgeber
Ein Nicht-Arbeitgeber kann Zahlungen für zwei Arten von Beiträgen leisten:
- Verantwortlichkeitsbeiträge aufeinanderfolgende Tagesverträge in der Zeitarbeitsbranche
- Beitrag im Rahmen von „Working in the Arts (WITA)“
Beide Beiträge müssen auf das folgende Konto überwiesen werden:
- IBAN-Code: BE39 6791 6925 7219
- BIC-Code: GEBABEBB
Um sicherzustellen, dass Ihre Einzahlung rechtzeitig auf unserem Konto verbucht wird, bitten wir Sie, Ihre Zahlung spätestens bis 19:00 Uhr vorzunehmen. Bei späteren Überweisungen besteht das Risiko, dass der Betrag erst später auf unserem Konto sichtbar ist.
Wenn Sie diese Beiträge schulden, erhalten Sie hierfür eine Rechnung über die e-Box. Es ist wichtig, dass Sie die darauf angegebene strukturierte Mitteilung verwenden. Mit einer strukturierten Mitteilung wird Ihre Zahlung sofort und automatisch verarbeitet, sodass die Rechnungen schneller aktualisiert werden können.