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Junge Arbeitnehmer – Flandern

Ab 01.07.2016 führte Flandern eine neue Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer als Ersatz für die Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer mit sehr geringer Qualifikation, geringer Qualifikation und mittlerer Qualifikation und junge Arbeitnehmer unter 19 Jahren ein. Dies gilt nur für Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern tätig sind oder von ihr abhängig sind.

Es handelt sich dabei um 2 separate Ermäßigungen:

  • Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – Jugendliche mit mittlerer Qualifikation und gering Qualifizierte
  • Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – Lehrlinge alternierende Ausbildung und junge Arbeitnehmer in beruflicher Bildung in Teilzeit mit einem Teilzeitarbeitsvertrag.

Ab dem 1. Juli 2023 gilt nur noch die Ermäßigung für Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation.

Betroffene Arbeitgeber

Sowohl Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor als auch aus dem Privatsektor kommen für die Zielgruppenermäßigung in Betracht, ungeachtet der Anzahl der Arbeitnehmer, die sie beschäftigen.

Für den Erhalt der Zielgruppenermäßigung ‚junge Arbeitnehmer – Flandern‘ ist es nicht mehr obligatorisch, die Jungarbeitnehmerverpflichtung zu erfüllen. Die Verpflichtung an sich besteht jedoch fort und Jugendliche, die in Flandern arbeiten, kommen dafür in Betracht. In den anderen Regionen kann jedoch noch eine Verbindung zwischen dem Erhalt der Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer und dem Erfüllen der Jungarbeitnehmerverpflichtung bestehen.

Betroffene Arbeitnehmer

Ab dem 1. Juli 2023 kann die „Zielgruppenermäßigung für Auszubildende - alternierende Ausbildungen“ nicht mehr auf in Flandern beschäftigte Arbeitnehmer angewandt werden. Es sind keine Übergangsmaßnahmen vorgesehen.

Zielgruppenermäßigung gering qualifizierte Jugendliche

  • Für Einstellungen mit Arbeitsvertrag ab 01.07.2016.
  • Für Jugendliche, die am Ende des Quartals der Einstellung weniger als 25 Jahre alt sind.
  • Jugendliche mit geringer Qualifikation dürfen kein Diplom oder Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts, 2. Lehrjahr 3. Stufe oder einen gleichwertigen Abschluss haben. Eine ausführlichere Übersicht finden Sie auf der Website von WSE Flandern. Der VDAB bescheinigt und bestimmt die Anspruchsberechtigung. Über einen elektronischen Fluss übermittelt das VDAB das Ausbildungsniveau an das LSS.
  • Um in Betracht zu kommen, muss der Jugendliche beim VDAB am letzten Tag des Quartals der Einstellung über eine elektronische Akte (Portfolio) verfügen; wenn der Jugendliche diese für das Quartal der Einstellung und die darauffolgenden Quartale nicht vorlegen kann, wird die entsprechende Anzahl Quartale abgezogen (Datenfluss VDAB).
  • Der Referenzquartalslohn muss für die ersten 4 Quartale weniger als 7.500,00 EUR und für die folgenden 4 Quartale weniger als 8.100,00 EUR betragen.

Betrag der Ermäßigung

Zielgruppenermäßigung gering qualifizierte Jugendliche

  • Der gering qualifizierte Jugendliche eröffnet eine Ermäßigung G7 (Saldo) für das Quartal der Einstellung und die 7 folgenden Quartale. Die G7-Pauschale gilt ab dem ersten Quartal 2019 für neue Einstellungen und für die verbleibenden Quartale derjenigen, die das Recht bereits eröffnet haben.
  • Bei einer Wiederbeschäftigung innerhalb von 4 Quartalen nach der Beendigung einer vorherigen Beschäftigung werden die ursprüngliche Beschäftigung und die Wiederbeschäftigung als 1 Beschäftigung betrachtet, wobei die Anzahl der Quartale weiter gerechnet wird.
  • Die anschließende Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber nach einer Beschäftigung 1bis alternativen Lernens oder alternativer Ausbildung (mit einem Teilzeitarbeitsvertrag), wird als Neueinstellung betrachtet.

 

    Zu erledigende Formalitäten

    • Der Jugendliche mit geringer Qualifikation müssen beim VDAB eine elektronische Akte (Portfolio) anlegen.
    • Das Anlegen einer elektronischen Akte beim VDAB ist unabhängig vom Wohnsitz des Jugendlichen obligatorisch.
    • Die Jugendverpflichtung bleibt föderal, so dass die Daten in der DmfA weiter erfasst werden müssen (z.B. „behindert“ oder „ausländischer Herkunft“ im Sinne des einschlägigen Gesetzes vom 24. Dezember 1999 zur Förderung der Beschäftigung, Art. 23). 
    • Die Einhaltung der Jugendverpflichtung ist keine Voraussetzung mehr für die flämische Zielgruppenermäßigung, kann aber zu einer möglichen Sanktionierung des FÖD BASK führen.
    • Wenn der Arbeitgeber die Zielgruppenermäßigung für Jugendliche für eine Beschäftigung in einer anderen Region beantragt, muss die Jugendverpflichtung dennoch in ganz Belgien (föderal) erfüllt werden.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Flandern: https://www.vlaanderen.be/doelgroepverminderingen#doelgroepverminderingen-voor-jongeren.

     

     

    Zusätzliche Informationen 1

    Zusätzliche Informationen DmfA – Meldung der Ermäßigungen für junge Arbeitnehmer – Flandern

     

    Flandern

    Ab 3/2023 werden die regionalen Zielgruppenermäßigungen „Junge Auszubildende / alternierende Ausbildung“ (6310) und „Jugendliche unter Arbeitsvertrag mit alternierender Ausbildung, die nicht in den Geltungsbereich des „Maribel sozial“ fallen“ (6311) ohne Übergangsmaßnahmen abgeschafft.

      Ab 3/2016 werden die regionalen Zielgruppenermäßigungen für junge Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern beschäftigt oder ihr unterstellt sind, im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:

     

    Ermäßigung

     Pauschale

    Dauer  Code

     Berechnungsgrundlage

    Beginndatum des Anspruchs 1

     Betrag der Ermäßigung

    Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung (Feld 00052)

    Bescheinigung
    ausgestellt von


     

    Ab 01.07.2016 in Beschäftigung

    Jugendliche mit geringer Qualifikation
     
     
    G7 (Saldo)
    Quartal der Einstellung 2 + die 7 folgenden Quartale  6300  /   ja  ja  ja VDAB
    Jugendliche mit mittlerer Qualifikation (spätestens am 31. Dezember 2019 beim Arbeitgeber in Dienst getreten)
     
     G1 (1000 €) Quartal der Einstellung 2 + die 7 folgenden Quartale (bis höchstens zum 3. Quartal 2021)  6301  /   ja  ja  ja VDAB
     
     

     

    1 Das Beginndatum des Anspruchs ist das allererste Datum der Einstellung des Arbeitgebers, außer
          - für die Ermäßigungen 6300 oder 6301: Datum der Einstellung als einfacher Arbeitnehmer, wenn eine Beschäftigung als Jugendlicher in Ausbildung oder alternierender Ausbildung vorhanden war
          - für die Ermäßigungen 6300 oder 6301: Datum der Neueinstellung, wenn während mindestens 4 Quartalen ab 01.07.2016 eine Unterbrechung des Vertrags vorhanden war
         

    Die nach der Einstellung in einer Niederlassungseinheit außerhalb Flanderns beim gleichen Arbeitgeber erbrachten Beschäftigungen verleihen keinen Anspruch auf die oben genannten Ermäßigungen, aber die betroffenen Quartale werden für die Dauer der Ermäßigung mitgerechnet.

      2 Weniger als 25 Jahre am letzten Tag des Quartals der Einstellung

      Bei Eingabe der DmfA per Internet werden die Ermäßigungen 6300 und 6301 automatisch berechnet, wenn sie aktiviert werden.