Stundenlohn - Lohn bei Krankheit
Inhalt
- Meldung „Gelegenheitsarbeitnehmer Gastgewerbe - extra“
- Stundenlohn - Lohn bei Krankheit
- Maßnahmen für den nichtkommerziellen Sektor
- Ausschluss Capelo
- Angaben, mit denen die Einhaltung einer Verpflichtung kontrolliert werden kann
- Abweichende Berechnungsgrundlage für Beitrag Behördenpension
- Krankheitsperiode statutarisches Personalmitglied im öffentlichen Sektor
- Begriff Freistellung von Leistungen
- Laufbahnmaßnahme
- Anzahl der von einem Seemann aufgebauten Urlaubstage
- Sektordetail Social/Non Profit
- Mobilitätsbudget
- Befreiung von der Zusatzpensionsregelung
- Stundenzahl flämischer Bildungsurlaub
- Regionale Beschäftigungsmaßnahme
- Datum Zuerkennung neuer Arbeitsplatz im Rahmen des „Maribel sozial“
- Zur Verfügung gestellte Personalmitglieder
- Maßnahme zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit
- Begriff flexi
- flexi - Teilsektor Lebensmittelindustrie
Spezifische Informationen für den Bausektor
Im Bausektor gibt es ein System der Lohnerstattung bei Krankheit durch den Fonds für Existenzsicherung.
Ab dem 1. Quartal 2011 werden einige zusätzliche Daten über die DmfA angefordert, um die Verwaltungsformalitäten für die Erstattung zu verringern. Diese Daten sind daher nur für im Baugewerbe beschäftigte Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfskräfte im Baugewerbe) zu übermitteln.
Stundenlohn
In diesem Feld ist der am Ende des Quartals geltende Stundenlohn anzugeben. Ab dem 1. Quartal 2011 müssen diese Daten vierteljährlich übermittelt werden (vorher nur im 3. Quartal eines jeden Jahres).
Anzahl der Krankheitstage
In dieses Feld ist die Anzahl der krankheitsbedingten Abwesenheitstage der Bauarbeiter einzutragen. Es handelt sich daher nur um die Tage mit garantiertem Lohn für die erste Woche (und vom Arbeitgeber bezahlte Karenztage), aber nicht um den (die) Tag(e) garantierten Tageslohns für den (die) vom Arbeitgeber gezahlten unvollständigen Arbeitstag(e).
Diese Tage sind daher auch (zusammen mit anderen als den gearbeiteten Tagen) mit dem Leistungscode 1 anzugeben.
Lohn bei Krankheit
In dieses Feld ist der Bruttobetrag des Lohns einzutragen, den der Arbeitgeber dem Bauarbeiter für das Quartal während der Krankheit gezahlt hat. Es handelt sich dabei sowohl um den Lohn, für den Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden (erste Woche garantierter Lohn), als auch um den Lohn, für den keine Beiträge geschuldet werden (zweite Krankheitswoche und Ergänzung zum Krankengeld, das für den Rest des ersten Monats gezahlt wird), aber nicht um den Lohn für den Tag garantierten Tageslohns.
Die „Anzahl der Krankheitstage“ und der „Lohn bei Krankheit“ sind sowohl bei Abwesenheit wegen Krankheit als auch bei Abwesenheit wegen gemeinrechtlichen Unfalls zu melden. Bei Abwesenheit wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sind diese Angaben nicht erforderlich.
Spezifisch für die Ziegelindustrie
Stundenlohn
Ab dem 1. Januar 2022 ist dieses Feld für Arbeiter in Ziegeleien obligatorisch. In diesem Feld ist der am Ende des Quartals geltende Stundenlohn anzugeben. Diese Daten werden benötigt, um den Beitragssatz für den 2. Pensionspfeiler in der Ziegelindustrie zu berechnen.
Spezifische Informationen für den Metallsektor
Stundenlohn
Ab dem 1. Juli 2024 wird dieses Feld auch für Arbeiter im Metallsektor mit einer teilweisen Unterbrechung der beruflichen Laufbahn obligatorisch sein. In diesem Feld ist der am Ende des Quartals geltende Stundenlohn anzugeben. Diese Angabe ist notwendig, um die vom Fonds für Existenzsicherung des Sektors gezahlten Ergänzungsentschädigungen überwachen zu können.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Informationen Bausektor
In der DmfA werden die spezifischen Angaben für den Bausektor im Block 90313 „Beschäftigung - Auskünfte“ angegeben.
Das Feld 00862 „Stundenlohn in Tausendstel Euro“ muss ausgefüllt werden
- durch Arbeitgeber mit der Kategorie 024, 026, 044, 054, 224, 226, 244, 254
- für ihr Arbeitnehmer, die mit der Arbeitnehmerkennzahl 015 (ausgenommen Lehrlinge), 024 und 027 gemeldet werden.
Die beiden Felder 01010 „Anzahl Tage garantierter Lohn erste Woche“ und 01011 „Im Krankheitsfall gezahlter Bruttolohn“ müssen ebenfalls ausgefüllt werden, wenn durch einen garantierten Lohn für die erste Woche gedeckte Tage gezahlt werden.