Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Identifikation Unternehmensnutzer Zeitarbeitskraft

Abgesehen von den allgemeinen Parametern der Arbeitnehmerzeile und der Beschäftigungszeile, die von mehreren Sozialversicherungsträgern verwendet werden, sind die Angaben in diesem Block nur für das LSS bestimmt. 

Um das Verantwortungsbewusstsein von Entleihern zu stärken, die missbräuchlich aufeinanderfolgende Tagesverträge (ODC) nutzen, sieht das Programmgesetz vom 26. Dezember 2022 (BS vom 30. Dezember 2022) vor, dass dem Entleiher ein spezieller LSS-Beitrag in Rechnung gestellt wird, wenn ein Zeitarbeiter eine bestimmte Anzahl von ODCs pro Semester bei demselben Entleiher überschreitet.

Um die Verpflichtung korrekt umzusetzen, muss der „Entleiher“ des Zeitarbeitnehmers identifiziert werden. Folgende Zonen sind vorgesehen:

  • ZDU-Nummer des Unternehmensnutzers
  • Name und Adresse des Unternehmensnutzers
  • MwSt.-Nummer des Unternehmensnutzers
  • ENSS-Nummer des Nutzers.

Wenn die ZDU-Nummer des Unternehmensnutzers mitgeteilt wird, sind die anderen Angaben nicht erforderlich.

Wenn die ZDU-Nummer = 0 (nicht bekannt) ist, muss der Name des Unternehmens und zusätzlich die Adresse in einem weiteren Block angegeben werden.

Im Falle einer natürlichen Person ohne ZDU-Nummer sind die ENSS-Nummer sowie Name und Anschrift anzugeben.

Ist die Zeitarbeitskraft ein Student im Rahmen des Solidaritätsbeitrags, so muss für ihn jedes Quartal die Anzahl der ODCs in einer separaten Zone gemeldet werden.