Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Anwendungsbereich und Einschränkungen

Arbeitgeber

Alle Arbeitgeber aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe und Unternehmen für Leiharbeitsagenturen für Arbeitnehmer, die sie einem Benutzer aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe zur Verfügung stellen Seit der Einführung der Flexi-Beschäftigung Ende 2015 wurde der Anwendungsbereich schrittweise weiter ausgebaut. 

Ab dem 1. Juli 2026 wird das System der Flexi-Jobs grundsätzlich auf den gesamten privaten und öffentlichen Sektor ausgeweitet. Eine begrenzte Anzahl von Sektoren oder Tätigkeiten bleibt jedoch ausgeschlossen. 

Flexi-Jobs sind also auch im Dienstleistungsscheck-Sektor möglich, allerdings nur während der ersten drei Monate nach der ersten Dimona-Meldung beim Unternehmen. Danach ist eine weitere Beschäftigung nur noch im Rahmen eines regulären unbefristeten Arbeitsvertrags mit den üblichen Sozialversicherungsbeiträgen möglich. 

Opt-out und Opt-in

Die Sektoren behalten die Möglichkeit, einen vollständigen oder teilweisen Ausschluss zu beantragen und anschließend erneut eine vollständige oder teilweise Zulassung zu beantragen.

Für den Privatsektor bleiben die bestehenden Modalitäten unverändert:

  • Der Antrag auf Ausschluss aus dem Flexi-Jobs-System oder auf Aufnahme in dieses System muss spätestens am 30. September gegen Empfangsbestätigung beim LSS eingereicht werden, damit er in den nächsten Königlichen Erlass aufgenommen werden kann, der am 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft tritt. 
  • Bis spätestens zum 31. August 2026 können durch einen Königlichen Erlass die teilweisen Zulassungen in teilweise Ausschlüsse umgewandelt und bestehende vollständige oder teilweise Ausschlüsse beibehalten werden.

Anträge von Unternehmen auf Änderung des Geltungsbereichs sind an die betreffenden Sektoren zu richten.

Für den öffentlichen Sektor wird hingegen eine spezielle Regelung eingeführt:

  • Für die klassischen Behörden und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen im Sinne von Artikel 1, § 1 und § 3, Nr. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 sowie für die betreffenden autonomen öffentlichen Unternehmen kann eine solche Ausnahme von dem/den zuständigen Minister(n) beantragt werden. Die Frage muss vorab im zuständigen Verhandlungsausschuss mit den repräsentativen Gewerkschaften besprochen werden. Erst nach dieser vorherigen sozialen Konzertierung kann die föderale Regierung den Antrag prüfen. Ein Ausschluss oder die Wiedereinführung von Flexi-Jobs wird anschließend durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen Erlass festgelegt.
  • Für die Behörden und Einrichtungen, die unter Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 fallen, gilt eine ähnliche Regelung. In diesem Fall kann die zuständige Leitungsmacht beantragen, Flexi-Jobs ganz oder teilweise auszuschließen oder wieder zuzulassen. Auch hier ist gemäß den geltenden Vorschriften über die Beziehungen zu den Gewerkschaften eine vorherige Konsultation der Gewerkschaften erforderlich. Die endgültige Entscheidung wird ebenfalls durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen Erlass getroffen.

Kriterien:

  • Der Anwendungsbereich der Ausschlüsse (Opt-out) und Zulassungen (Opt-in) muss im Königlichen Erlass auf der Grundlage von Kriterien festgelegt werden, die vom LSS überprüft werden können:
    • paritätische Kommission oder paritätische Unterkommission
    • Arbeitgeberkategorie
    • NACE-Code der Haupttätigkeit
    • andere überprüfbare und mit dem LSS abzustimmende Kriterien
      • Folgende Fälle kommen daher unter anderem nicht als Ausnahme für ein teilweises Opt-out in Betracht:
        • Anforderungen hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit und der Berufserfahrung im Sektor
        • Situationen mit außergewöhnlichem Arbeitsanstieg
        • Probleme bei der Personalbeschaffung auf dem regulären Arbeitsmarkt.
  • Künftig ist es auch möglich, den Anteil der Flexi-Arbeitsplätze auf einen Höchstprozentsatz des gesamten Arbeitsvolumens zu begrenzen, allerdings nur für den öffentlichen und privaten Sozial- und Gesundheitssektor, einschließlich der Kinderbetreuung:
    • Gesundheitseinrichtungen und -dienste (PK 330)
    • Flämischer Sozial- und Gesundheitssektor (PK 331)
    • Französisch- und deutschsprachiger Wohlfahrts- und Gesundheitssektor (PK 332)
    • öffentliche Einrichtungen und Dienste mit NACE-Codes 86.101, 86.102, 86.103, 86.104, 86.109, 86.210, 86.910, 86.920, 86.931, 86.932, 86.933, 86.939, 86.940, 86.951, 86.952, 86.959, 86.991, 86.993, 86.994, 86.995, 86.996, 86.999, 87.101, 87.109, 87.201, 87.202, 87.203, 87.204, 87.205, 87.209, 87.301, 87.302, 87.303, 87.304, 87.309, 87.991, 87.992, 87.999, 88.101, 88.102, 88.103, 88.104, 88.105, 88.106, 88.109, 88.911, 88.912, 88.919, 88.991, 88.992, 88.994 und 88.999

NACE-Codes

86.101 - Allgemeine Krankenhäuser, mit Ausnahme von geriatrischen und spezialisierten Krankenhäusern
86.102 - Geriatrischen Krankenhäuser
86.103 - Spezialisierte Krankenhäuser
86.104 - Psychiatrische Krankenhäuser
86.109 - Sonstige Krankenhaustätigkeiten
86.210 - Arztpraxen für Allgemeinmedizin
86.910 - Diagnostische Bildgebung und medizinische Laboratorien
86.920 - Rettungs- und Krankentransportdienste
86.931 – Erbringung von psychologischen Dienstleistungen
86.932 - Erbringung von psychotherapeutischen Dienstleistungen
86.933 - Tätigkeiten im Bereich der Zentren für geistige Gesundheitspflege
86.939 – Sonstige Tätigkeiten im Bereich der geistigen Gesundheit
86.940 - Krankenpflege, Geburtshilfe und Hebammen
86.951 - Erbringung von kinesiotherapeutischen Dienstleistungen
86.952 - Ergotherapie
86.959 - Sonstige ambulante Rehabilitationstätigkeiten
86.991 - Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Mundpflege, mit Ausnahme von Zahnarztpraxen
86.993 - Augenpflege
86.994 - Fußpflege und Fußprobleme
86.995 - Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Nahrung
86.996 - Logopädie
86.999 - Sonstige Tätigkeiten im Bereich Gesundheitswesen a.n.g.
87.101 - Tätigkeiten von Alten- und Pflegeheimen
87.109 - Sonstige stationäre Pflegeeinrichtungen
87.201 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung geistig behinderter Minderjähriger
87.202 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung geistig behinderter Erwachsener
87.203 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung von Personen mit psychiatrischen Problemen
87.204 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung von Drogen- und Alkoholsüchtigen
87.205 - Beschütztes Wohnen für Personen mit psychiatrischen Problemen
87.209 - Sonstige stationäre Einrichtungen zur Betreuung von Personen mit einer geistigen Behinderung oder psychiatrischen Problemen und von Drogen- und Alkoholabhängigen
87.301 - Tätigkeiten von Altenheimen
87.302 - Pflegeresidenzen für ältere Menschen
87.303 – Stationäre Einrichtungen zur Betreuung Minderjähriger mit körperlicher Behinderung
87.304 – Stationäre Einrichtungen zur Betreuung Erwachsener mit körperlicher Behinderung
87.309 – Stationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer Menschen und körperlich Behinderter a.n.g.
87.991 - Jugendhilfsdienste mit Unterbringung
87.992 – Allgemeine Sozialdienste mit Unterbringung
87.999 - Sonstige Heime (ohne Fremden-, Erholungs- und Ferienheime) a.n.g.
88.101 - Tätigkeiten der Betreuung von älteren Menschen, mit Ausnahme von häuslicher Pflege
88.102 - Tätigkeiten der Tages- und Betreuungszentren für ältere Menschen
88.103 – Tätigkeiten der Tageszentren für Minderjährige mit körperlicher Behinderung, einschließlich ambulanter Hilfsleistungen
88.104 – Tätigkeiten der Tageszentren für Erwachsene mit körperlicher Behinderung, einschließlich ambulanter Hilfsleistungen
88.105 – Tätigkeiten der Tageszentren für Minderjährige mit geistiger Behinderung, einschließlich ambulanter Hilfsleistungen
88.106 – Tätigkeiten der Tageszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung, einschließlich ambulanter Hilfsleistungen
88.109 – Tätigkeiten der Tageszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung, einschließlich ambulanter Hilfsleistungen
88.911 – Kinderkrippen und Kindertagesstätten
88.912 – Tätigkeiten von Tageseltern
88.919 – Sonstige Kinderbetreuung
88.991 – Ambulante Hilfe für Drogen- und Akoholabhängige
88.992 – Jugendhilfsdienste ohne Unterbringung
88.994 – Allgemeine Sozialdienste ohne Unterbringung
88.999 - Sonstige Arten sozialer Dienstleistungen ohne Unterbringung a.n.g.


Funktionsausschlüsse

  • Die künstlerischen, künstlerisch-technischen und künstlerisch-unterstützenden Funktionen, die Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 zur Einrichtung der Kunstarbeitskommission und zur Verbesserung des sozialen Schutzes der Kunstschaffenden umfassen
  • die Funktionen, die Aufgaben umfassen, die in den materiellen Anwendungsbereich des koordinierten Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung von Gesundheitsberufen fallen;
  • eine Beschäftigung im Sinne des Gesetzes vom 3. Mai 2024.

Vollständige oder teilweise Ausschlüsse bestimmter Sektoren (Opt-outs)

  • Hausangestellte (PK 323 - Arbeitgeberkategorie 037)
  • Beerdigungsunternehmen (PK 320 - Arbeitgeberkategorie 320), mit Ausnahme der Arbeiter, die Tätigkeiten wie die eines Gelegenheitsarbeiters ausüben (und die im Bereich „Extra“ unter „Beschäftigung – Auskünfte“ mit dem Vermerk „E“ gekennzeichnet sind).
  • PK 144 (Landwirtschaft – Arbeitgeberkategorien 193 und 293)
  • PK 145 (Gartenbau), mit Ausnahme der Anlage und/oder Pflege von Parks und Gärten. Konkret sind die Arbeitgeberkategorien 194, 494 und 594 ausgeschlossen.
  • PK 143 (Seefischerei), mit Ausnahme des Landpersonals der Arbeitgeberkategorie 019 und des Personals der Lagerhäuser der Arbeitgeberkategorie 086. Die Beschäftigung von Flexi-Arbeitern ist in der Arbeitgeberkategorie 186 (Fischauktionen) nicht möglich.