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Allgemeine Grundsätze

Nicht alle Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors haben Anspruch auf Gehaltszuschläge bzw. sie haben nur während bestimmter Laufbahnperioden Anspruch auf solche Zuschläge.

Deshalb ist die Zeile „Gehaltszuschlag“ optional.

Dies bedeutet, dass - im Gegensatz zu den Zeilen mit den Angaben über die Beschäftigung im öffentlichen Sektor und dem Tarifgehalt, die systematisch eingetragen werden -, die Zeile für den Gehaltszuschlag nur ausgefüllt werden muss, wenn die verbindlichen Vorgaben erfüllt sind.

Wenn eine solche Zeile eingerichtet wird, muss sie jedoch alle obligatorischen Angaben umfassen, um Anomalien zu vermeiden.

Nur die Zuschläge, die für die Berechnung der Pension infrage kommen, sind in die Zeile des Gehaltszuschlags einzutragen.

Diese Zuschläge sind in Artikel 8, § 2 des Gesetzes vom Sonntag, 21. Juli 1844 über die Zivil- und Kirchenpensionen festgelegt.

Anders ausgedrückt: Für die Zuschläge, die in diesem Artikel nicht enthalten sind (= Zuschläge, die weder für die Pension noch für die Angleichung in Betracht kommen oder die nicht für die Pension, aber für die Angleichung berücksichtigt werden), ist keine Zeile für Gehaltszuschläge einzurichten.

 

 

Die Zeile für den Gehaltszuschlag wird auch nicht erstellt, wenn der Gehaltszuschlag nicht gezahlt wird. Wenn das statutarische Personalmitglied eine Verwaltungsposition innehat, die nicht mit der Zahlung eines Gehaltszuschlags vereinbar ist (z. B. im Falle einer vollständigen Unterbrechung der Laufbahn), wird keine Gehaltszuschlagszeile für die Beschäftigungszeile erstellt.

Wenn die Zulagen während des gewählten Bezugszeitraums für die Bestimmung des Gehalts, das als Grundlage für die Berechnung des Ruhegehalts dient, gewährt werden (in der Regel die letzten fünf Jahre der Laufbahn), werden die für das Ruhegehalt berücksichtigten Zulagen zu den Grundgehältern addiert, um die monetäre Grundlage für die Berechnung des Ruhegehalts zu bilden.

  Die Zeile für den Gehaltszuschlag hängt von der Zeile für das Tarifgehalt ab, hat aber ein eigenes Anfangs- und Enddatum. In dem Kapitel, in dem diese Daten erläutert werden, wird erklärt, wie einige Zulagen unabhängig vom Beginn der Tarifgehalt-Zeile periodenweise gemeldet werden sollten und wie andere innerhalb der Quartalsperiode gemeldet werden sollten.

Die Zeile für den Gehaltszuschlag enthält sieben verschiedene Daten. Einige dieser Angaben sind „unverzichtbar“, d. h. sie müssen in jeder Zeile angegeben werden. Andere sind „unter bestimmten Umständen obligatorisch“, d. h. sie müssen nur in bestimmten Fällen angegeben werden.

Die Zeile des Gehaltszuschlags enthält sieben verschiedene Daten. Einige dieser Daten sind „unverzichtbar“, d.h. sie müssen in jeder Zeile enthalten sein. Andere sind „unter bestimmten Umständen obligatorisch “, d. h., sie dürfen nur in bestimmten Fällen erteilt werden.

 

 

Anpassung gemäß dem Königlichen Erlass vom 25. Oktober 2013 über die monetäre Laufbahn des Personals des föderalen öffentlichen Dienstes. (BS 14. November 2013 ).

  Gemäß den Bestimmungen des Titels III - Übergangsmaßnahmen zugunsten des Personals, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses im Amt ist (Artikel 35 ff.) des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2013 über die monetäre Laufbahn der Bediensteten des föderalen öffentlichen Dienstes (BS 14. November 2013 - 1. Ausgabe), werden die Bezüge der Bediensteten, die vor dem 1. Januar 2014 im Dienst waren und auf der Grundlage einer alten Gehaltstabelle (u.a. Kopernikus) besoldet wurden, ab dem 1. Januar 2017 aus drei separaten Vergütungselementen bestehen:

  • die gesperrte alte Gehaltstabelle;
  • eine neue Erhöhung, verbunden mit den Aufstieg in eine höhere Stufe der alten Gehaltstabellen (Artikel 48);
  • die erste Verbesserung in der Gehaltstabelle und die folgenden Verbesserungen (Artikel 42 und 45).

Gemäß den Bestimmungen des Titels III - Übergangsmaßnahmen zugunsten des Personals, das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses im Amt ist (Artikel 35 ff.) des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2013 über die monetäre Laufbahn der Bediensteten des föderalen öffentlichen Dienstes (BS 14. November 2013 - 1. Ausgabe), werden die Bezüge der Bediensteten, die vor dem 1. Januar 2014 im Dienst waren und auf der Grundlage einer alten Gehaltstabelle (u.a. Kopernikus) besoldet wurden, ab dem 1. Januar 2017 aus drei separaten Vergütungselementen bestehen:

Darüber hinaus muss die Summe des Gehalts, das nach der gesperrten Gehaltstabelle geschuldet wird, der neuen Zulage, die mit dem Aufstieg in die höhere Stufe der alten Gehaltstabelle verbunden ist, der ersten tariflichen Zulage und der folgenden Zulagen auf den Höchstbetrag der höchsten tariflichen Vergütung in der neuen Laufbahn der Gehaltstabelle oder der betreffenden Klasse begrenzt werden. Dieser Höchstbetrag wird auf den Betrag der letzten Dienstaltersstufe der alten Gehaltstabelle oder der alten besonderen Gehaltstabelle angehoben, wenn ihre höchste Dienstaltersstufe höher ist als der Höchstbetrag der höchsten Gehaltstabelle in der neuen Laufbahn der Gehaltstabelle oder der betreffenden Klasse, z. B. Gehaltstabelle 22B (Artikel 47).

Um zu vermeiden, dass für jede Person eine eigene DmfA-Gehaltstabelle erstellt werden muss, wurde beschlossen, die Meldung in Form von Gehalt und Gehaltszuschlag vorzunehmen.

Um zu vermeiden, dass für jede Person eine eigene DmfA-Gehaltstabelle erstellt werden muss, wurde beschlossen, die Meldung in Form von Gehalt und Gehaltszuschlag vorzunehmen.

Die konkreten Anpassungen finden Sie in den entsprechenden Kapiteln. Diese Anpassungen wurden jeweils dem Titel ‚Anpassung infolge des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 (nur Personal auf föderaler Ebene)‘ entnommen.