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Dimona für Studenten

Dimona ‚STU‘

Zur Anwendung des Systems der Solidaritätsbeiträge sind vorher die „Stunden“ über eine Dimona vom Typ „STU“ zu melden. Wenn eine Meldung ohne Solidaritätsbeitrag gewählt wird, muss die Dimona:

  • auf Basis eines unterschriebenen Studentenvertrags erstellt werden. Die Dimona darf daher nicht durchgeführt werden, wenn kein einziger Vertrag abgeschlossen wurde.
  • für jedes Beschäftigungsquartal die Anzahl ‚geplanter Stunden‘ angeben (= die Anzahl Stunden, an denen ein Student bei einem Arbeitgeber arbeiten wird, wie es im Studentenvertrag vorgesehen ist).
  • die vollständige Periode des Vertrags umfassen. Dies bedeutet, dass es genau so viele Dimona-Meldungen wie Quartale gibt, die durch einen Vertrag abgedeckt werden, mit Ausnahme der Quartale, in denen keine einzige Stunde geleistet wurde. Daher ist es nicht möglich, eine Beschäftigung mit 0 Stunden anzugeben.

In der Meldung wird jede begonnene Stunde sowohl in der Dimona als auch in der DmfA als vollständige Stunde angegeben. Wenn sich durch diese Rundung die Anzahl der in der Dimona und DmfA angegebenen Stunden dadurch unterscheiden sollte, dass es für dasselbe Quartal mehrere Dimonas gibt, kann der Arbeitgeber die Stunden bereits in seiner letzten Dimona anpassen.

Für Studenten, die im Bausektor arbeiten, bedeutet die Quartalsmeldung, dass die C3.2 Kartennummern jedes Quartal mitzuteilen sind.

 

Hinweis:

  • Nur Stunden, die in der Dimona akzeptiert wurden, garantieren, dass der Arbeitgeber eine DmfA-Meldung mit Anwendung des Solidaritätsbeitrags durchführen kann.
  • Ohne vorherige Dimona-,STU‘ wird eine DmfA-Meldung unter Solidaritätsbeitrag nie akzeptiert, auch wenn das Kontingent des Studenten noch nicht aufgebraucht ist.
  • Das Anfangsdatum der Dimona-In kann nicht geändert werden. Falls notwendig, muss die Dimona annulliert werden und rechtzeitig eine neue Dimona erfolgen.
  • Wenn die Dimona verspätet eingereicht wurde, kann der Solidaritätsbeitrag nicht für alle Stunden, die in der Dimona-Meldung dieser Periode aufgenommen werden, angewandt werden.
  • Eine Änderung der Anzahl Stunden, wenn die Dimona rechtzeitig eingereicht wurde, wird nicht als verspätete Dimona betrachtet.

 

Beispiel

Ein Student wir vom 01.02.2017 bis 30.05.2017 jeden Samstag bei Arbeitgeber A arbeiten. Nachdem der Studentenvertrag unterzeichnet wurde, reicht der Arbeitgeber seine Dimona-Meldungen ein: die Meldung für das erste Quartal trägt als Anfangsdatum den 01. Februar und als Enddatum den 31. März, wobei der Student 64 Stunden arbeiten wird. Das Anfangsdatum der Meldung für das zweite Quartal ist der 01.04.2017, das Enddatum der 30.05.2017 und die Anzahl Stunden beträgt 72.

 

Anzahl geplanter Stunden

  Der Arbeitgeber kann die Zahl der geplanten Arbeitsstunden bis zum letzten Tag des Monats, der auf das betreffende Meldequartal folgt, ändern. Die Studentenquote wird dann automatisch angepasst. Wird die Anzahl der Stunden in Dimona jedoch nach Eingang der Quartalsdaten (DmfA) desselben Meldequartals noch geändert, so hat dies keine Auswirkungen mehr auf die Studentenquote.

Ausnahme: Die Dimona für die Quartale, in denen der Student keine Leistungen hat (siehe Kontingent 600 Stunden), muss annulliert und nicht geändert werden. Nur Quartale, in denen der Student tatsächlich Leistungen erbringt, müssen in die Dimona übernommen werden. Daher ist es nicht möglich, eine 0 Stunden anzugeben.

Trotz der Änderungsmöglichkeit wird es sehr empfohlen, in der Dimona die Anzahl der geplanten Stunden so exakt wie möglich aufzunehmen und die Anzahl Stunden nur bei unvorhergesehenen Umständen zu ändern, denn:

  • Wenn ein Arbeitgeber A zu wenig Stunden plant, ist es nicht ausgeschlossen, dass ein anderer Arbeitgeber B denselben Studenten in der Dimona meldet und so die Anzahl der übrigen Stunden des Studentenkontingents verbraucht, bevor Arbeitgeber A seine Änderung übermittelt hat. Arbeitgeber A wird in diesem Fall den Solidaritätsbeitrag nicht mehr auf Stunden anwenden können, die er in die Änderung übernommen hat.
  • Wenn ein Arbeitgeber A zu viele Stunden plant, werden der Student und Arbeitgeber B benachteiligt, da sie den Solidaritätsbeitrag nicht mehr für die Tage anwenden können, die Arbeitgeber A zu viel gemeldet hat.

Die Studentenquote wird ebenfalls auf der Grundlage der DmfA-Daten angepasst. Dies geschieht jedoch in der Regel erst, wenn die vierteljährlichen Daten für das letzte Kalenderquartal, für das der Arbeitgeber Stunden gemeldet hat, in Dimona vorliegen (wenn ein Student eine Vereinbarung für die ersten drei Quartale des Jahres hat, kann die Anpassung auf der Grundlage der DmfA erst erfolgen, wenn die DmfA für das dritte Quartal vorgelegt wurde). Um die oben genannten negativen Auswirkungen zu vermeiden, ist es daher angebracht, die Anzahl der geplanten Stunden in Dimona so schnell wie möglich zu ändern, wenn dies erforderlich ist, und nicht auf die Anpassungen auf der Grundlage der DmfA zu warten.

 

 

Beschäftigungsort

  Wird der Student an einem anderen Ort als dem Sitz des Unternehmens oder der offiziellen Adresse der Behörde beschäftigt, muss der Arbeitgeber die Adresse des Ortes angeben, an dem der Student physisch beschäftigt wird. Wenn er während des Zeitraums an mehreren Orten arbeiten wird, sollte nur der erste Ort mitgeteilt werden. Ändert sich der Beschäftigungsort während des Zeitraums, muss keine Änderung mitgeteilt werden.