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Junge Arbeitnehmer

Diese Zielgruppenermäßigung betrifft die Einstellung junger Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um 2 außerordentliche Ermäßigungen:

- Zielgruppenermäßigung „junge Arbeitnehmer“ – Jugendliche mit Sekundarabschluss, gering Qualifizierte und sehr gering Qualifizierte
- Zielgruppenermäßigung „junge Arbeitnehmer“ – unter 19-Jährige

Betroffene Arbeitgeber

Sowohl Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor als auch aus dem Privatsektor kommen für die Zielgruppenermäßigung in Betracht, ungeachtet der Anzahl der Arbeitnehmer, die sie beschäftigen.

Um Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung „junge Arbeitnehmer“ erheben zu können, müssen Arbeitgeber die Jungarbeitnehmerverpflichtung erfüllen.

 

Betroffene Arbeitnehmer

Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – mit mittlerer Qualifikation, geringer Qualifikation und sehr geringer Qualifikation.

Nur Jugendliche, deren Referenzquartalslohn 9000,00 EUR nicht überschreitet, kommen in Betracht (unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem 01.01.2013 eingestellt wurden).

Zu dieser Gruppe gehören Jugendliche (bis einschließlich des Quartals, in dem sie 26 Jahre alt werden), die mit einem Erstbeschäftigungsvertrag beschäftigt sind und deren Arbeitskarte bescheinigt, dass sie die Bedingungen erfüllen, die den Anspruch verleihen. Mit Erstbeschäftigungsabkommen ist jeder Vertrag gemeint, der wie nachstehend in verschiedene Arten aufgeteilt und mit einem Jugendlichen abgeschlossen wird:

  • I. ein Arbeitsvertrag mit zumindest halber Stelle;
  • II. eine Kombination eines Teilzeitarbeitsvertrags (mindestens halbe Stelle) mit einer vom Jugendlichen besuchten Ausbildung, ab dem Tag, an dem der Jugendliche mit der Erfüllung des Arbeitsvertrags beginnt;
  • III. Ein Vertrag im Rahmen einer dualen Ausbildung für Lehrlinge alternierendes Lernen und jede andere Form eines durch den König bestimmten Ausbildungs- oder Eingliederungsvertrags.

 

 

Eine Arbeitskarte bescheinigt, ob der Jugendliche die Bedingungen erfüllt, um für die Zielgruppenermäßigung in Betracht zu kommen (gering qualifiziert, behindert…). Wenn der Jugendliche im Laufe des Kalenderjahres noch keine 19 Jahre wird, erübrigt sich eine Arbeitskarte. Er fällt automatisch in die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – unter 19-Jährige. Um die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation in dem Jahr, in dem er 19 Jahre wird, und in den darauffolgenden Jahren zu erhalten, musste sein Arbeitgeber spätestens am 31. Januar des Jahres, in dem er 19 Jahre wird, für ihn eine Arbeitskarte beantragen.

Solange der Arbeitgeber den Jugendlichen ununterbrochen weiter unter einem der drei oben genannten Vertragstypen beschäftigt, gilt dies als Beschäftigung im Rahmen eines Erstbeschäftigungsabkommens als Jugendlicher, der zu der bescheinigten Gruppe gehört, bis zum letzten Tag des Quartals, in dem der Jugendliche 26 Jahre alt wird.

Mit einem Jugendlichen im Rahmen der Erstbeschäftigungsabkommen ist jeder gemeint, der zum Zeitpunkt seines Dienstantritts weniger als 26 Jahre alt ist. Die Bedingung, dass der Jugendliche bei Dienstantritt arbeitssuchend gemeldet sein muss, ist am 01.04.2010 entfallen.

 

Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer – unter 19-Jährige.

Diese Gruppe setzt sich zusammen aus Jugendlichen im Allgemeinen, die im Laufe des Kalenderjahres das Alter von 19 Jahren nicht erreichen.

 

 

Flandern:

Ab dem 01. Juli 2016 kann für Arbeitnehmer, die in Flandern beschäftigt werden, nicht mehr die ‚Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer‘ angewandt werden, sondern die ‚Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer - Flandern‘. Für die jungen Arbeitnehmer, die vor diesem Datum bereits im Dienst waren, sind Übergangsmaßnahmen vorgesehen.

Die Ermäßigung ist am 31.12.2018 endgültig ausgelaufen.

 

Wallonische Region (außer der Deutschsprachigen Gemeinschaft):

Ab dem 01. Juli 2017 kann für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber für eine Beschäftigung in der Wallonie eingestellt werden, nicht mehr die „Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer“ angewandt werden.

Die Ermäßigung läuft endgültig am 30. Juni 2020 ab. 

 

 

Region Brüssel-Hauptstadt:

Ab 01. Oktober 2017 kann für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber für eine Beschäftigung in Brüssel eingestellt werden, nicht mehr die „Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer“ angewandt werden.

Die Ermäßigung ist am 31.12.2018 endgültig ausgelaufen.

 

 

 

Deutschsprachige Gemeinschaft:

Ab 01.01.2019 kann für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber für eine Beschäftigung in einer der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingestellt werden, nicht mehr die „Zielgruppenermäßigung Jugendliche“ angewandt werden.

Als Übergangsmaßnahme können Arbeitgeber, die Arbeitnehmer eingestellt haben, die vor 01.01.2019 ihren Dienst antraten und ununterbrochen weiter im Dienst bleiben (mit einem dauerhaften oder anschließenden Arbeitsvertrag), die Ermäßigung für diese Arbeitnehmer für die ihnen verbleibenden Quartale unter den gleichen Bedingungen weiterhin beanspruchen. Es gibt keine speziellen Ermäßigungscodes für diese Übergangsmaßnahmen, die früheren Codes bleiben in Kraft. Es ist kein Enddatum für die Übergangsmaßnahmen vorgesehen. 

 

 

 

Betrag der Ermäßigung

Die Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer wird nur an die Bedingung gekoppelt, dass der Arbeitgeber seiner Jungarbeitnehmerverpflichtung entsprechen muss. Dies ist deshalb für Arbeitgeber günstig, die Anstrengungen unternehmen, ohne dazu verpflichtet zu sein (Unternehmen < 50 Arbeitnehmer, freigestellte Unternehmen, usw.)

Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – mit mittlerer Qualifikation, gering Qualifizierte und sehr gering Qualifizierte.

Für junge Arbeitnehmer, die mit einem Erstbeschäftigungsvertrag ab dem 1.1.2013 beschäftigt sind, gelten die folgenden Pauschalen, solange die Beschäftigung im Rahmen des Erstbeschäftigungsvertrags andauert (die Ermäßigung endet in einem solchen Fall in dem Quartal, in dem der junge Arbeitnehmer 26 Jahre alt wird):

  • Für alle jungen Arbeitnehmer mit mittlerer Qualifikation:
    • G1 im Quartal des Dienstantritts und den 3 darauffolgenden Quartalen
    • G2 während der 8 darauffolgenden Quartale. Mit Ausnahme von behinderten Jugendlichen gilt für diese Jugendlichen auch die Voraussetzung, dass sie seit mindestens 156 Tagen - gerechnet in der 6-Tagesregelung während des Monats der Einstellung und den 9 vorausgegangenen Kalendermonaten - arbeitslos sein müssen.
  • Für jeden jungen Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation:
    • G8 für das Quartal des Dienstantritts und die 7 darauffolgenden Quartale
    • G2 während der 4 darauffolgenden Quartale.
  • Für jeden jungen Arbeitnehmer mit sehr geringer Qualifikation:
    • G8 für das Quartal des Dienstantritts und die 11 darauffolgenden Quartale
    • G2 während der 4 darauffolgenden Quartale.
  • Für jeden behinderten Arbeitnehmer oder ausländischen Arbeitnehmer, jungen Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation
    • G8 für das Quartal des Dienstantritts und die 11 darauffolgenden Quartale
    • G2 für die 4 darauffolgenden Quartale.

Im Gegensatz zum System vor 2013 erstreckt sich die Ermäßigung nicht bis zum Quartal, in dem der Jugendliche 26 Jahre wird, sondern sie richtet sich nach der Anzahl der bereits verbrauchten Quartale. Das LfA bescheinigt, zu welcher Kategorie der Jugendliche gehört.

Die Ermäßigung für Jugendliche mit mittlerer Qualifikation kann also nur auf Jugendliche angewendet werden, die ab dem 1. Quartal 2013 erstmals vom Arbeitgeber eingestellt werden.

Falls der Jugendliche bereits vor dem 01.01.2013 eingestellt wurde, bleiben die früheren Ermäßigungspauschalen und Perioden anwendbar:

  • Für jeden jungen Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation,den er mit einem Erstbeschäftigungsvertrag einstellt:
    • G1 für das Quartal des Dienstantritts und die 7 darauffolgenden Quartale
    • G2 für die darauffolgenden Quartale und solange sie mit dem Erstbeschäftigungsvertrag beschäftigt sind (die Ermäßigung endet somit in jedem Fall in dem Quartal, in dem der junge Arbeitnehmer 26 Jahre alt wird).
  • Für jeden jungen Arbeitnehmer mit sehr geringer Qualifikation, den er mit einem Erstbeschäftigungsvertrag einstellt
    • G1 für das Quartal des Dienstantritts und die 15 darauffolgenden Quartale
    • G2 für die darauffolgenden Quartale und solange sie mit dem Erstbeschäftigungsvertrag beschäftigt sind (die Ermäßigung endet somit in jedem Fall in dem Quartal, in dem der junge Arbeitnehmer 26 Jahre alt wird).
  • Für jeden behinderten Arbeitnehmer oder ausländischen Arbeitnehmer, die junge Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation,
    • G1 den er mit einem Erstbeschäftigungsvertrag beschäftigt für das Quartal des Dienstantritts und die 15 darauffolgenden Quartale
    • G2 für die darauffolgenden Quartale und solange sie mit dem Erstbeschäftigungsvertrag beschäftigt sind (die Ermäßigung endet somit in jedem Fall in dem Quartal, in dem der junge Arbeitnehmer 26 Jahre alt wird).

Das LfA bescheinigt, zu welcher Kategorie der Jugendliche gehört.

Als Quartal des Dienstantritts gilt das Quartal, in dem der Jugendliche zum allerersten Mal den Dienst beim Arbeitgeber antritt. Wenn der Jugendliche aber bereits vor dem ersten Quartal des Kalenderjahrs, in dem er 19 Jahre alt wird, beim Arbeitgeber beschäftigt war, wird das erste Quartal des Jahres, in dem er 19 wird, als Quartal des Dienstantritts betrachtet. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber die Ermäßigung für sehr gering Qualifizierte, gering qualifizierte Behinderte und gering qualifizierte Ausländer auch für Jugendliche anwenden kann, die bereits vor dem 01.04.2006 bei ihm beschäftigt waren, solange diese Jugendlichen 2006 noch nicht 19 Jahre alt werden.

 

Betrag Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer – unter 19-Jährige.

Eine Ermäßigungspauschale G1 wird dem Arbeitgeber für jeden Jugendlichen gewährt, den er bis zum vierten Quartal des Kalenderjahres einstellt, in dem sein Arbeitnehmer 18 Jahre alt wird. Es betrifft deshalb Jugendliche, die mit bzw. ohne Erstbeschäftigungsabkommen eingestellt wurden, unabhängig davon, ob sie einen Lehr- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.

 

Zu erledigende Formalitäten

Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer – unter 19-Jährige.

 

Neben der Angabe der entsprechenden Zielgruppenermäßigung(en) gibt es spezifische Verwaltungsformalitäten in Verbindung mit der Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – unter 19-Jährige.

Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – mit mittlerer Qualifikation, geringer Qualifikation und sehr geringer Qualifikation.

Um Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung „junge Arbeitnehmer – Jugendliche mit Sekundarabschluss, gering Qualifizierte und sehr gering Qualifizierte“ erheben zu können, müssen die Jugendlichen mit einem Erstbeschäftigungsvertrag eingestellt werden.

Wenn die junge Person im Lauf des Kalenderjahrs des Beschäftigungsbeginns 19 Jahre oder älter wird , muss sie zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns eine gültige Beschäftigungskarte vorlegen können, die bescheinigt, dass sie zur berechtigenden Gruppe gehört. Sie können diese Karte beim Arbeitslosigkeitsbüro des Landesamts für Arbeitsbeschaffung Ihres Wohnorts erhalten. Das LfA gibt ab dem 01. Juli 2019 keine Arbeitskarten mehr ab.

Das Erstbeschäftigungsabkommen muss nicht mehr gemäß einem festgelegten Modell erfolgen. Jeder Arbeitsvertrag, der nach den Bestimmungen eines Erstbeschäftigungsabkommens abgeschlossen wurde (mindestens halbzeitlich usw.), wird als Erstbeschäftigungsabkommen betrachtet.

Über die multifunktionelle Meldung teilt der Arbeitgeber im Feld „Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung“ mit, mit welchem Typ von Erstbeschäftigungsabkommen der Jugendliche eingestellt wird und zu welcher Kategorie er gehört. Wenn es einen Vertrag betrifft, der spezifisch für Lehrlinge oder Praktikanten gilt, muss der Arbeitgeber bei den Parametern der Beschäftigungszeile auch angeben, um welche ,Art Lehrling‘ es sich handelt. In dem Feld „Anfangsdatum Zielgruppenermäßigung“ muss der Arbeitgeber das Datum des allerersten Dienstantritts eintragen (für die Berechnung der Anzahl der Quartale Gx werden Quartale vor dem 01. Januar des Jahres, in dem der Arbeitnehmer 19 wird, automatisch NICHT berücksichtigt). Diese Angaben sind obligatorisch und können sich auf die Berechnung der Jungarbeitnehmerverpflichtung, das Recht der Zielgruppenermäßigung und/oder die Berechnung der geschuldeten Beiträge auswirken.

Daneben gibt der Arbeitgeber die entsprechende Zielgruppenermäßigung an.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA – Meldung der Ermäßigungen für junge Arbeitnehmer

Die regionalen Zielgruppenermäßigungen für junge Arbeitnehmer können je nach Niederlassungseinheit, in welcher der Arbeitnehmer beschäftigt wird oder der er unterstellt ist, verschieden sein. Sie werden im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:

Deutschsprachige Gemeinschaft

Für Arbeitnehmer, die ab dem 01.01.2019 in einer Niederlassungseinheit auf dem Grundgebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft angestellt werden, darf die Zielgruppenermäßigung für Jungarbeitnehmer nicht mehr angewendet werden.
Die laufenden Ermäßigungen behalten bis zum Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.

! Die in der DmfA anzugebenden Codes bleiben unverändert.

Ermäßigung

 Pauschale

 Dauer  Code Berechnungsgrundlage

Beginndatum des Anspruchs 1

 Betrag der Ermäßigung

Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung (Feld 00052) Arbeitskarte ausgestellt von
Jugendlicher bis 31.12. des Jahres, in dem er 18 wird  G1 (1000 €) Alle betroffenen Quartale  3430  /  ja ab 1/2019 ja  ja  /

 Im Dienst ab 01.01.2013 und vor 01.01.2019

Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und geringer Qualifikation
 
 G8 (1500 €)  Quartal der Einstellung + die 7 folgenden Quartale 2  3410   /   ja  ja  ja LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400 €)  4 darauffolgende Quartale 2
Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen und sehr geringer Qualifikation oder Jugendliche mit Behinderung oder ausländischer Herkunft, gering qualifizierte Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen
 
 G8 (1500 €) Quartal der Einstellung + die 11 folgenden Quartale 2  3411   /
 
 ja  ja  ja  LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400 €)  4 darauffolgende Quartale 2
 Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und mittlerer Qualifikation
 
 G1 (1000 €) Quartal der Einstellung + die 3 folgenden Quartale 2  3412   /   ja  ja  ja  LfA/ FOREM / ACTIRIS
 G2 (400 €)  8 darauffolgende Quartale 2

Vor 01.01.2013 in Beschäftigung

 Jugendlicher mit Erstbeschäftigungsabkommen und geringer Qualifikation  G1 (1000 €) Quartal der Einstellung + die 7 folgenden Quartale 2  3410   /   ja  ja  ja  LfA
 G2 (400 €) Folgende Quartale bis einschließlich Quartal von 26 Jahren
 Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen und sehr geringer Qualifikation oder Jugendliche mit Behinderung oder ausländischer Herkunft, gering qualifizierte Jugendliche mit Erstbeschäftigungsabkommen  G1 (1000 €) Quartal der Einstellung + die 15 folgenden Quartale 2  3411  /   ja  ja  ja  LfA
 G2 (400 €) Folgende Quartale bis einschließlich Quartal von 26 Jahren

1 Das Beginndatum des Anspruchs ist das allererste Datum der Einstellung des Arbeitgebers, sogar vor 18 Jahren.
2 Immer begrenzt bis einschließlich des Quartals von 26 Jahren

Flandern

Ab 01.07.2016 werden spezifische Ermäßigungen für junge Arbeitnehmer eingeführt, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern beschäftigt oder ihr unterstellt sind (siehe Ermäßigung junge Arbeitnehmer - Flandern).

Bei Eingabe der DmfA per Internet werden die Ermäßigungen 3410, 3411, 3412 und 3430 automatisch berechnet, wenn sie aktiviert werden.

Ausbildungslohn

Das Erstbeschäftigungsabkommen „Typ eins“ kann festlegen, dass der Arbeitgeber höchstens in den ersten zwölf Monaten dieses Vertrags einen Teil des Lohns (höchstens 10 %) für die Ausbildung des neuen Arbeitnehmers verwendet. Der Teil des für die Ausbildung aufgewendeten Lohns wird in der DmfA mit dem Lohncode 42 angegeben.