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Bezuschusste Vertragsbedienstete (BVB)

Bezuschusste Vertragsbedienstete (= BVB) sind Arbeitnehmer und Angestellte, deren Lohn- und/oder Gehaltskosten durch eine Prämie der regionalen Verwaltung gedeckt werden.

Arbeitgeber können einen bezuschussten Vertragsbediensteten auf der folgenden Grundlage einstellen:

  • das System der bezuschussten Vertragsbediensteten bei den lokalen Verwaltungen, das durch das Programmgesetz vom 30.12.1988 eingeführt wurde;
  • der Regelung der bezuschussten Vertragsbediensteten in den lokalen Verwaltungen, die durch den Königlichen Erlass Nr. 474 vom 28. Oktober 1986 zur Einrichtung eines Systems für staatlich bezuschusste Vertragsbedienstete (BVB) bei gewissen lokalen Verwaltungen eingeführt wurde.

Arbeitgebern, die bezuschusste Vertragsbedienstete unter bestimmten Bedingungen einstellen, wird unter bestimmten Bedingungen eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge für die soziale Sicherheit dieser Arbeitnehmer gewährt. Ab 01.01.2014 wird die Ermäßigung für die Beschäftigung von BVB als Zielgruppenermäßigung in das System der harmonisierten Ermäßigungen integriert.

Betroffene Arbeitgeber

Dabei handelt es sich um:

  • Verwaltungen und Behörden des föderalen Staats oder jene, die er kontrolliert;
  • Verwaltungen der Gemeinschaften und der Regionen und die öffentlichen Anstalten, die von ihnen abhängen;
  • die durch die Gemeinschaften eingerichteten, anerkannten oder bezuschussten Bildungsanstalten;
  • gemeinnützige Anstalten und Vereinigungen ohne Erwerbszweck sowie Anstalten, die einen sozialen, humanitären oder kulturellen Zweck anstreben;
  • lokale Gesellschaften für Sozialwohnungen;
  • die Gemeinden;
  • die autonomen Gemeinderegien in der Wallonischen und Flämischen Region;
  • die Gemeindeverbände ohne wirtschaftliche Zielsetzung;
  • die Provinzen;
  • die autonomen Provinzialregien und die provinzialen Entwicklungsgesellschaften in der Flämischen Region;
  • die ÖSHZ;
  • die Vereinigungen von ÖSHZ und die interkommunalen Sozialhilfezentren;
  • die lokalen Polizeizonen;
  • die regionalen Entwicklungsgesellschaften und die regionalen Wirtschaftsräte;
  • die Feuerwehr- und Notdienstservice und die Agentur für städtische Sauberkeit, die beide von der Region Brüssel-Hauptstadt abhängen;
  • die Flämische Gemeinschaftskommission (VGC) und die Französische Gemeinschaftskommission (FGC).

 

 

Deutschsprachige Gemeinschaft:

Ab 01.01.2018 kann für Arbeitnehmer, die für eine Beschäftigung im deutschsprachigen Landesteil eingestellt werden, nicht mehr die „Zielgruppenermäßigung bezuschusste Vertragsbedienstete“ angewandt werden.

Es gibt keine Übergangsmaßnahmen.

 

Flämische Region:

Es werden keine bezuschussten Vertragsbediensteten, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, bei provinzialen und örtlichen Verwaltungen in der Flämischen Region beschäftigt. Die Zielgruppenermäßigung kann ab dem ersten Quartal 2017 in der DmfAPPL-Meldung nicht mehr angewendet werden.

 

 

Wallonische Region (außer der Deutschsprachigen Gemeinschaft):

Ab 1. Januar 2022 kann die „Zielgruppenermäßigung bezuschusste Vertragsbedienstete“ nicht mehr auf Arbeitnehmer angewendet werden, die in der wallonischen Region (ohne die Deutschsprachige Gemeinschaft) beschäftigt sind.

Es gibt keine Übergangsmaßnahmen.

 

 

Betrag der Ermäßigung

Für BVB wird während der gesamten Dauer der Beschäftigung eine Zielgruppenermäßigung G13 gewährt. Sie darf auch angewandt werden, wenn es im Quartal keine entlohnten Tage gibt, sondern z. B. nur eine Jahresendprämie bezahlt wird.

Für Arbeitgeber der provinzialen und örtlichen Verwaltungen wird eine Zielgruppenermäßigung G13 für BVB während des gesamten Beschäftigungszeitraums gewährt. Sie kann auch angewandt werden, wenn es während des Quartals keine bezahlten Tage gibt, sondern z. B. nur eine Jahresendprämie gezahlt wird.

 

Einreichen eines Antrags auf Anstellung von BVB

Genauere Informationen darüber, wie der Antrag auf Beschäftigung von subventionierten Vertragsbediensteten bei der zuständigen Behörde einzureichen ist, sowie über die Modalitäten der Zahlung und Zuteilung der Prämie erhalten Sie je nach öffentlicher Verwaltung bei den zuständigen Behörden.

1) Öffentliche Verwaltungen der Föderalregierung

Für den Prämienantrag
FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, Dienst Bezuschusste Vertragsbedienstete
rue Ernest Blerot 1,1070 Brüssel.

Für die Auszahlung der Prämie
Landesamt für Arbeitsbeschaffung, Hauptverwaltung
Boulevard de l'Empereur 7, 1000 Brüssel.

2) Öffentliche Verwaltungen der Flämischen Gemeinschaft

Für den Prämienantrag
Ministerium der Flämischen Gemeinschaft, Verwaltung der Wirtschaft und Beschäftigung, Dienststelle Beschäftigung
Markiesstraat 1, 1000 Brüssel.

Für die Auszahlung der Prämie
Flämischer Dienst für Arbeitsvermittlung und Berufsausbildung
Keizerslaan 11, 1000 Brüssel.

3) Öffentliche Verwaltungen der Wallonischen Region

Für den Prämienantrag
Ministère de la Région wallonne, Direction générale de l'Economie et de l'Emploi, Service de l'Emploi
Place de la Wallonie 1 in 5100 Jambes;

Für die Auszahlung der Prämie
Office communautaire et régional de la Formation professionnelle et de l'Emploi
Boulevard Tirou 104 te 6000 Charleroi.

4) Öffentliche Verwaltungen der Region Brüssel-Hauptstadt

Für die Beantragung und Zahlung der Prämie
Brüsseler Regionaldienst für Arbeitsvermittlung
Boulevard Anspach 65, 1000 Brüssel.

Zu erledigende Formalitäten

Keine besonderen Formalitäten.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von bezuschussten Vertragsbediensteten

In der DmfA werden bezuschusste Vertragsbedienstete immer im Feld 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit spezifischen Codes angegeben:

  • 024 Typ 1 (oder 0 im öffentlichen Sektor) für bezuschusste einfache Handarbeiter auf Vertragsbasis
  • 025 Typ 1 für bezuschusste behinderte Handarbeiter auf Vertragsbasis, die in einer beschützenden Werkstätte beschäftigt sind
  • 029 Typ 1 für bezuschusste Handarbeiter auf Vertragsbasis, die anhand des Pauschallohns angegeben werden
  • 484 Typ 0 für bezuschusste einfache Geistesarbeiter auf Vertragsbasis
  • 485 Typ 0 für bezuschusste behinderte Geistesarbeiter auf Vertragsbasis, die in einer beschützenden Werkstätte beschäftigt sind

 

Ab dem ersten Quartal 2019 dürfen diese Codes für Arbeitnehmer, die auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschäftigt sind, nicht mehr verwendet werden, abgesehen von einigen Ausnahmen (die betroffenen Arbeitgeber wurden von der Deutschsprachigen Gemeinschaft informiert).

 

Arbeitgeber außer PPL:


Ab 1/2014 wird in den Beitragssätzen der Ausschluss von Beiträgen nicht mehr berücksichtigt, aber die strukturelle Ermäßigung und eine besondere Zielgruppenermäßigung sind im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben einzutragen:

 

Ermäßigung

Pauschale/Betrag

Dauer

Ermäßigungscode

Berechnungsgrundlage

Betrag der Ermäßigung

Strukturelle

Siehe Berechnung strukturelle

Vollständige Dauer der Beschäftigung

3000

/

ja

Zielgruppe BVB1

G7 (Saldo der Grundbeiträge)

Vollständige Dauer der Beschäftigung

4000

/

ja

 

1 ab 1/2018 nicht mehr zulässig für Arbeitnehmer, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschäftigt sind, und ab 1/2022 nicht mehr zulässig für Arbeitnehmer, die in der Wallonischen Region beschäftigt sind.

Für die Zielgruppenermäßigung BVB sind keine Mindestleistungen vorgeschrieben (im Gegensatz zur strukturellen Ermäßigung).

 

Die „Maribel sozial“-Ermäßigung wird auf keinen Fall mit der Zielgruppenermäßigung für bezuschusste Vertragsbedienstete angewandt; die strukturelle Ermäßigung ist dagegen mit Kategorie 2 oder 3 (beschützende Werkstätten) zu berechnen, wenn der Arbeitgeber einer Paritätischen Kommission unterliegt, für die der „Maribel sozial“ Anwendung findet.

Bei der Meldung per Webanwendung werden die Ermäßigungen 3000 und 4000 gemäß Eingabe automatisch berechnet.

PPL Arbeitgeber:

Eine spezifische Zielgruppenermäßigung muss im Block 90109 ‚Ermäßigung Beschäftigung‘ mit folgenden Angaben eingetragen werden:

Ermäßigung

Pauschale/Betrag

Dauer

Ermäßigungscode

Berechnungsgrundlage

Betrag der Ermäßigung

Zielgruppe BVB1

G13 (Saldo der geschuldeten Basisbeiträge, verringert um den Lohnermäßigungsbeitrag)

Vollständige Dauer der Beschäftigung

4001

/

ja

 

1 nicht mehr zugelassen für Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in der Flämischen Region oder der Deutschsprachigen Gemeinschaft beschäftigt sind, und ab 1/2022 für Beschäftigungen in der Wallonischen Region.

Für die Zielgruppenermäßigung BVB sind keine Mindestleistungen vorgeschrieben.

Die „Maribel Sozial“-Ermäßigung kann mit der Zielgruppenermäßigung für die subventionierten Vertragsbediensteten der Gebietskörperschaften kumuliert werden, aber die Höhe der „Maribel Sozial“-Ermäßigung ist auf die Pauschalbeträge (5,67 % und ggf. 0,40 %) des Beitrags zur Lohnmäßigung begrenzt.

Bei der Meldung per Webanwendung wird die Ermäßigung 4001 gemäß Eingabe automatisch berechnet.