Arbeitgeberrepertorium
Das Arbeitgeberrepertorium enthält Identifikationsdaten von der Zentralen Datenbank der Unternehmen. Gemäß dem Gesetz vom 16. Januar 2003 zur Einrichtung einer Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU), zur Modernisierung des Handelsregisters und zur Einrichtung von akkreditierten Unternehmensschaltern wird jedem Arbeitgeber eine eindeutige Identifikationsnummer zugewiesen.
Das Arbeitgeberrepertorium von Privatunternehmen, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen sowie provinzialen und lokalen Verwaltungen kann auf dem Portal der sozialen Sicherheit eingesehen werden. Die Konsultation ist in zwei Formen möglich:
- eine begrenzte, für alle offene Abfrage,
- und eine vollständige Abfrage, die nur für die Benutzer zugänglich ist, die einen gesicherten Zugriff auf die Portalsite haben.
Die eindeutige Unternehmensnummer wird zur Identifizierung der vierteljährlichen Sozialversicherungsmeldung verwendet.