Erweiterung und Einschränkung des Anwendungsbereichs (Opt-in und Opt-out)
Ab 1. April 2024
Opt-in
Folgende Sektoren haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Flexi-Job-Regelung durch einen Antrag einer angeschlossenen Organisation oder durch ein Opt-in anzuwenden:
-
Flämische Wohlfahrts- und
Gesundheitssektor (PK 331), dessen Haupttätigkeit
die Kinderbetreuung ist (NACE 88.91)
- das jährlich zulässige Gesamtvolumen der Flexi-Job-Einsätze beträgt ebenfalls nicht mehr als 20 % des Gesamtarbeitsvolumens aller Arbeitnehmer des Arbeitgebers (Einschränkung ab 1. Juli 2024)
- Arbeitgeber, die nicht unter das Gesetz vom 5.
Dezember 1968 fallen und deren Haupttätigkeit
die Kinderbetreuung ist (NACE 88.91), die in
Flandern niedergelassen oder von der
flämischen Gemeinschaft abhängig sind und
ihren Sitz in der Region Brüssel-Hauptstadt haben
- das jährlich zulässige Gesamtvolumen der Flexi-Job-Einsätze beträgt ebenfalls nicht mehr als 20 % des Gesamtarbeitsvolumens aller Arbeitnehmer des Arbeitgebers (Einschränkung ab 1. Juli 2024)
-
- {µflexi (Q 1 + Q 2 + Q 3 + Q 4)} / {(µflexi (Q 1 + Q 2 + Q 3 + Q 4) + µeinfache Arbeitnehmer (Q 1 + Q 2 + Q 3 + Q 4)} =< 0,20.
-
die Abteilung für Unterricht und Ausbildung der
Flämischen Gemeinschaft, für eine Beschäftigung
in
- von der Flämischen Gemeinschaft
eingerichteten oder subventionierten offiziellen
Bildungseinrichtungen, deren Haupttätigkeit der
Beschreibung eines der folgenden NACE-Codes entspricht:
NACE-Codes
- 85.101 - Von den Gemeinschaften eingerichteter Regelvorschulunterricht
- 85.102 - Von der Provinz subventionierter Regelvorschulunterricht
- 85.103 - Von der Gemeinde subventionierter Regelvorschulunterricht
- 85.105 - Offizieller Sondervorschulunterricht
- 85.201 - Von den Gemeinschaften eingerichteter Regelprimarschulunterricht
- 85.202 - Von der Provinz subventionierter Regelprimarschulunterricht
- 85.203 - Von der Gemeinde subventionierter Regelprimarschulunterricht
- 85.205 - Offizieller Sonderprimarschulunterricht
- 85.311 - Von den Gemeinschaften eingerichteter allgemeiner Regelsekundarunterricht
- 85.312 - Von der Provinz subventionierter allgemeiner Regelsekundarunterricht
- 85.313 - Von der Gemeinde subventionierter allgemeiner Regelsekundarunterricht
- 85.321 - Von den Gemeinschaften eingerichteter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
- 85.322 - Von der Provinz subventionierter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
- 85.323 - Von der Gemeinde subventionierter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
- 85.325 - Offizieller Sondersekundarschulunterricht
- 85.330 - Nicht-hochschulischer Postsekundarunterricht
- 85.401 - Offizieller Hochschulunterricht
- 85.591 - Sozialförderungsunterricht
- 85.691 - Aktivitäten der Zentren für Schülerbetreuung (Centra voor Leerlingbegeleiding - C.L.B.)
- 85.699 - Sonstige Unterstützungsdienste im Bildungswesen (nur die zentralen Unterstützungsdienste eines Bildungsnetzwerks, einer Dachorganisation oder einer Schulgruppe)
Diese NACE-Codes gelten ab dem 1. Januar 2025.
-
die Meldung erfolgt durch die Schulverwaltung (gesetzlicher Arbeitgeber - dies kann eine „Schulgruppe“ (GO-Bildungswesenn), eine Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder eine Provinzverwaltung sein)
- für Mitteilungen, Änderungen, Rückforderungen und ähnliches wird sich das LSS auch direkt an diese Arbeitgeber wenden
- die Abteilung für Unterricht und Ausbildung der Flämischen Gemeinschaft meldet dem LSS keine Flexi-Arbeitnehmer; dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers
- die vorgesehene Meldung im Rahmen von E-gov 3.0 muss auch von der zuständigen Verwaltung (oder ihrem Bevollmächtigten) abgegeben werden;
-
Anders als im freien Unterricht können Flexijobber in allen Positionen arbeiten (mit Ausnahme derjenigen, die von Flandern ausdrücklich ausgeschlossen werden, und derjenigen, die per Definition für Flexi-Beschäftigung ausgeschlossen sind, unabhängig vom Sektor);
-
für die in Frage kommenden Tätigkeiten wird auf die Haupttätigkeit verwiesen, die einem der aufgeführten NACE-Codes entsprechen muss; für die provinzialen und lokalen Verwaltungen wird auf den NACE-Code verwiesen, der in der DmfA auf der Ebene der Beschäftigungszeile des Arbeitnehmers aufgeführt ist;
-
innerhalb einer Verwaltung (Rechtsperson) kann
ein fest angestellter Mitarbeiter nicht als
Flexijobber an einer Schule innerhalb derselben
Verwaltung arbeiten
-
im Falle von lokalen Verwaltungen ist die
Gemeinde-, Stadt- oder Provinzverwaltung der
Arbeitgeber. Das heißt:
- dass ein kommunaler Verwaltungsmitarbeiter nicht als Flexijobber in einer Gemeindeschule derselben Gemeinde arbeiten kann
- und dass Lehrkräfte einer Schule nicht als Flexijobber in einer anderen Schule derselben Verwaltung eingesetzt werden können
- sondern dass eine Lehrkraft für eine andere Gemeinde-, Stadt- oder Provinzverwaltung als Flexijobber arbeiten kann.
- das bedeutet also auch, dass Arbeitnehmer, die bereits von der Abteilung für Unterricht und Ausbildung der Flämischen Gemeinschaft als statutarische oder vertragliche Arbeitnehmer bei einem bestimmten Arbeitgeber (Rechtsperson) gemeldet wurden, nicht als Flexijobber bei demselben Arbeitgeber beschäftigt werden dürfen;
-
im Falle von lokalen Verwaltungen ist die
Gemeinde-, Stadt- oder Provinzverwaltung der
Arbeitgeber. Das heißt:
- von der Flämischen Gemeinschaft
subventionierter freier Unterricht, sofern es sich
um Funktionen handelt, für die in der Regel
subventioniertes Personal beschäftigt wird, das nicht unter
das Gesetz vom 5. Dezember 1968 fällt, und wenn die
Haupttätigkeit der subventionierten Einrichtung der
Beschreibung eines der folgenden NACE-Codes entspricht:
NACE-Codes
- 85.104 - Freier subventionierter Regelvorschulunterricht
- 85.106 - Freier subventionierter Sondervorschulunterricht
- 85.204 - Freier subventionierter Regelprimarschulunterricht
- 85.206 - Freier subventionierter Sonderprimarschulunterricht
- 85.314 - Freier subventionierter allgemeiner Regelsekundarunterricht
- 85.324 - Freier subventionierter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
- 85.326 - Freier subventionierter Sondersekundarschulunterricht
- 85.330 - Nicht-hochschulischer Postsekundarunterricht
- 85.402 - Freier subventionierter Hochschulunterricht
- 85.591 - Sozialförderungsunterricht
- 85.691 - Aktivitäten der Zentren für Schülerbetreuung (C.L.B.)
- 85.699 - Sonstige Unterstützungsdienste im Bildungswesen (nur die zentralen Unterstützungsdienste eines Bildungsnetzwerks, einer Dachorganisation oder einer Schulgruppe)
Diese NACE-Codes gelten ab dem 1. Januar 2025.
-
die Meldung wird von der Schulverwaltung (gesetzlicher Arbeitgeber - GoE) abgegeben;
- für Mitteilungen, Änderungen, Rückforderungen und ähnliches wird sich das LSS auch direkt an diese Arbeitgeber wenden
- die Abteilung für Unterricht und Ausbildung der Flämischen Gemeinschaft meldet dem LSS keine Flexi-Arbeitnehmer; dies liegt in der alleinigen Verantwortung des Arbeitgebers
- die vorgesehene Meldung im Rahmen von E-gov 3.0 muss auch von der zuständigen Schulverwaltung (oder ihrem Bevollmächtigten) abgegeben werden;
-
anders als im offiziellen Unterricht kann ein Arbeitnehmer als Flexijobber nur in einer Funktion arbeiten, für die normalerweise subventioniertes Personal, das nicht unter das Gesetz vom 5. Dezember 1968 fällt, beschäftigt wird (außer in Berufen, die von Flandern ausdrücklich ausgeschlossen sind, und in Berufen, die unabhängig vom Sektor per Definition für Flexijobber ausgeschlossen sind)
- Das bedeutet zum Beispiel, dass Busbegleiter nicht als Flexijobber eingesetzt werden können;
-
die Meldung erfolgt unter PK 999; bisher wurde kein Opt-in für vertragliche Personalmitglieder im freien Unterricht durchgeführt und eine Meldung unter PK 225 oder PL 152 würde praktische Probleme aufwerfen;
-
für die in Frage kommenden Einrichtungen wird auf die Haupttätigkeit der subventionierten Einrichtung (Rechtsperson - Arbeitgeber) Bezug genommen, die der Definition eines der aufgeführten NACE-Codes entsprechen muss; es handelt sich also um den NACE-Code der subventionierten Einrichtung, wie er im Arbeitgeververzeichnis aufgeführt ist;
-
innerhalb einer Schulverwaltung (Rechtsperson) kann ein fest angestellter Mitarbeiter nicht als Flexijobber an einer Schule innerhalb derselben Schulverwaltung arbeiten
-
das bedeutet also auch, dass Arbeitnehmer, die bereits von der Abteilung für Unterricht und Ausbildung der Flämischen Gemeinschaft als statutarische oder vertragliche Arbeitnehmer bei einem bestimmten Arbeitgeber (Rechtsperson - Schulverwaltung) gemeldet wurden, nicht als Flexijobber bei demselben Arbeitgeber beschäftigt werden dürfen;
-
- von der Flämischen Gemeinschaft
eingerichteten oder subventionierten offiziellen
Bildungseinrichtungen, deren Haupttätigkeit der
Beschreibung eines der folgenden NACE-Codes entspricht:
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Sport- und Kultursektor, sofern die Arbeitgeber nicht unter das Gesetz vom 5. Dezember 1968 fallen und deren Haupttätigkeit der Definition eines der NACE-Codes 93.1 (Sport) oder 91.300 und 90 (kreative Tätigkeiten, Kunst und Unterhaltung) entspricht, und sofern sie in der flämischen Region ansässig sind oder von der flämischen Gemeinschaft in der Region Brüssel-Hauptstadt abhängen.
Opt-out
Folgende Sektoren haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Flexi-Job-System für ihren Sektor ganz oder teilweise auszusetzen (Opt-out):
- paritätische Kommission für die Landwirtschaft (PK 144)
-
paritätische Kommission für den Gartenbau (PK 145), mit
Ausnahme des Teilsektors
- Anlage und Pflege von Parks und Gärten
- Anlage und Pflege von Parks und Gärten in eigener Regie, wenn die Arbeiter hauptsächlich mit diesen Tätigkeiten beschäftigt sind
- paritätische Kommission für Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Bedienstete (PK 323) in Bezug auf Bedienstete.
Ab 1. Juli 2024
Ab dem 1. Juli 2024 hat der folgende Sektor von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Flexi-Job-Regelung auf seinen Sektor anzuwenden (Opt-in):
- die Paritätische Kommission für die Binnenschifffahrt (PK 139) (Königlicher Erlass vom 20. Juni 2024 - BS 26. Juni 2024).
Ab dem 1. Juli 2024 hat der folgende Sektor von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Flexi-Job-Regelung für seinen Sektor ganz oder teilweise auszusetzen (Opt-out):
- die paritätische Kommission für Beerdigungsunternehmen (PK 320), mit Ausnahme der Arbeitnehmer, die Tätigkeiten im Sinne von Artikel 2/4, zweiter Absatz, des Gesetzes vom 27. Juni 1969 (Königlicher Erlass vom 20. Juni 2024 - BS 26. Juni 2024) ausüben.
Wie die Flämische Gemeinschaft hat sich auch die Deutschsprachige Gemeinschaft dafür entschieden, ab dem 1. Juli 2024 die Beschäftigung von Flexi-Arbeitnehmern für den öffentlichen Sektor zuzulassen, wie im Gesetz vom 16. November 2015 vorgesehen (königlicher Erlass vom 9. Juni 2024 - BS vom 17. Juni 2024):
- was das Unterrichtswesen anbelangt,
-
die für das Unterrichtswesen
zuständige Verwaltung der Deutschsprachigen
Gemeinschaft für die von der Deutschsprachigen
Gemeinschaft eingerichteten oder subventionierten
Stellen imsofern es sich um Stellen
handelt, für die in der Regel subventioniertes Personal
beschäftigt wird, das nicht unter das vorgenannte
Gesetz vom 5. Dezember 1968 fällt, und wenn die
Haupttätigkeit der subventionierten Einrichtung der
Definition eines der öffentlichen
Unterrichtswesen, deren Haupttätigkeit der Definition
eines der aufgeführten NACE-Codes entspricht, und im
von der Deutschsprachigen Gemeinschaft subventionierten
freien Unterrichtswesen, aufgeführten
NACE-Codes entspricht
-
für die die Meldung von der für das Unterrichtswesen zuständigen Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgegeben wird
- für Mitteilungen, Änderungen, Rückforderungen und ähnliches wird sich das LSS auch direkt an diese Verwaltung wenden
- die vorgesehene Meldung im Rahmen von E-gov 3.0 muss auch von der zuständigen Verwaltung (oder ihrem Bevollmächtigten) abgegeben werden.
-
-
von der Deutschsprachigen Gemeinschaft
eingerichteten oder subventionierten offiziellen
Bildungseinrichtungen, deren Haupttätigkeit
der Beschreibung eines der folgenden NACE-Codes
entspricht:
- 85.101 - Von den Gemeinschaften eingerichteter Regelvorschulunterricht
- 85.102 - Von der Provinz subventionierter Regelvorschulunterricht
- 85.103 - Von der Gemeinde subventionierter Regelvorschulunterricht
- 85.105 - Offizieller Sondervorschulunterricht
- 85.201 - Von den Gemeinschaften eingerichteter Regelprimarschulunterricht
- 85.202 - Von der Provinz subventionierter Regelprimarschulunterricht
- 85.203 - Von der Gemeinde subventionierter Regelprimarschulunterricht
- 85.205 - Offizieller Sonderprimarschulunterricht
- 85.311 - Von den Gemeinschaften eingerichteter allgemeiner Regelsekundarunterricht
- 85.312 - Von der Provinz subventionierter allgemeiner Regelsekundarunterricht
- 85.313 - Von der Gemeinde subventionierter allgemeiner Regelsekundarunterricht
- 85.321 - Von den Gemeinschaften eingerichteter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
- 85.322 - Von der Provinz subventionierter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
- 85.323 - Von der Gemeinde subventionierter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
- 85.325 - Offizieller Sondersekundarschulunterricht
- 85.330 - Nicht-hochschulischer Postsekundarunterricht
- 85.401 - Offizieller Hochschulunterricht
- 85.591 - Sozialförderungsunterricht
- 85.691 - Aktivitäten der Zentren für Schülerbetreuung (C.L.B.)
- 85.699 - Sonstige Unterstützungsdienste im Bildungswesen (nur die zentralen Unterstützungsdienste eines Bildungsnetzwerks, einer Dachorganisation oder einer Schulgruppe)
Diese NACE-Codes gelten ab dem 1. Januar 2025.
-
für die die Meldung von der
Schulverwaltung selbst vorgenommen
wird (gesetzlicher Arbeitgeber -
Gemeinde...)
- für Mitteilungen, Änderungen, Rückforderungen und ähnliches wird sich das LSS auch direkt an diese Arbeitgeber wenden
- die vorgesehene Meldung im Rahmen von E-gov 3.0 muss auch von der zuständigen Verwaltung (oder ihrem Bevollmächtigten) abgegeben werden;
- für die in Frage kommenden Tätigkeiten wird auf die Haupttätigkeit verwiesen, die einem der aufgeführten NACE-Codes entsprechen muss; für die provinzialen und lokalen Verwaltungen wird auf den NACE-Code verwiesen, der in der DmfA auf der Ebene der Beschäftigungszeile des Arbeitnehmers aufgeführt ist;
-
innerhalb einer Verwaltung (Gemeinde,
Schulgruppe...) kann ein fest angestellter
Mitarbeiter nicht als Flexijobber an einer Schule
innerhalb derselben Verwaltung arbeiten
-
im Falle von lokalen Verwaltungen ist die
Gemeinde- oder Stadtverwaltung der Arbeitgeber.
Das heißt:
- dass ein kommunaler Verwaltungsmitarbeiter nicht als Flexijobber in einer Gemeindeschule derselben Gemeinde arbeiten kann
- und dass Lehrkräfte einer Schule nicht als Flexijobber in einer anderen Schule derselben Verwaltung eingesetzt werden können
- sondern dass eine Lehrkraft für eine andere Gemeinde- oder Stadtverwaltung als Flexijobber arbeiten kann.
- das bedeutet also, dass Arbeitnehmer, die bereits von der Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft als statutarische oder vertragliche Arbeitnehmer bei einem bestimmten Arbeitgeber (Rechtsperson - Schulverwaltung) gemeldet wurden, nicht als Flexijobber bei demselben Arbeitgeber beschäftigt werden dürfen;
-
im Falle von lokalen Verwaltungen ist die
Gemeinde- oder Stadtverwaltung der Arbeitgeber.
Das heißt:
- Anders als im freien Unterricht können Flexijobber in allen Positionen arbeiten (mit Ausnahme derjenigen, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausdrücklich ausgeschlossen werden, und derjenigen, die per Definition für Flexi-Beschäftigung ausgeschlossen sind, unabhängig vom Sektor);
-
von der Deutschsprachigen
Gemeinschaft subventionierter freier
Unterricht, sofern es sich um Funktionen
handelt, für die in der Regel subventioniertes Personal
beschäftigt wird, das nicht unter das oben genannte
Gesetz vom 5. Dezember 1968 fällt, und wenn die
Haupttätigkeit der subventionierten Einrichtung der
Beschreibung eines der folgenden NACE-Codes
entspricht:
- 85.104 - Freier subventionierter Regelvorschulunterricht
- 85.106 - Freier subventionierter Sondervorschulunterricht
- 85.204 - Freier subventionierter Regelprimarschulunterricht
- 85.206 - Freier subventionierter Sonderprimarschulunterricht
- 85.314 - Freier subventionierter allgemeiner Regelsekundarunterricht
- 85.324 - Freier subventionierter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
- 85.326 - Freier subventionierter Sondersekundarschulunterricht
- 85.330 - Nicht-hochschulischer Postsekundarunterricht
- 85.402 - Freier subventionierter Hochschulunterricht
- 85.591 - Sozialförderungsunterricht
- 85.691 - Aktivitäten der Zentren für Schülerbetreuung (C.L.B.)
- 85.699 - Sonstige Unterstützungsdienste im Bildungswesen (nur die zentralen Unterstützungsdienste eines Bildungsnetzwerks, einer Dachorganisation oder einer Schulgruppe)
Diese NACE-Codes gelten ab dem 1. Januar 2025.
-
die Meldung wird von der Schulverwaltung (gesetzlicher Arbeitgeber) abgegeben;
- für Mitteilungen, Änderungen, Rückforderungen und ähnliches wird sich das LSS auch direkt an diese Arbeitgeber wenden
- die vorgesehene Meldung im Rahmen von E-gov 3.0 muss auch von der zuständigen Schulverwaltung (oder ihrem Bevollmächtigten) abgegeben werden;
-
anders als im offiziellen Unterricht kann ein Arbeitnehmer als Flexijobber nur in einer Funktion arbeiten, für die normalerweise subventioniertes Personal, das nicht unter das Gesetz vom 5. Dezember 1968 fällt, beschäftigt wird (außer in Berufen, die von der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausdrücklich ausgeschlossen sind, und in Berufen, die unabhängig vom Sektor per Definition für Flexijobber ausgeschlossen sind)
- Das bedeutet zum Beispiel, dass Busbegleiter nicht als Flexijobber eingesetzt werden können;
-
die Meldung erfolgt unter PK 999; bisher wurde kein Opt-in für vertragliche Personalmitglieder im freien Unterricht durchgeführt und eine Meldung unter PK 225 oder PL 152 würde praktische Probleme aufwerfen;
-
für die in Frage kommenden Einrichtungen wird auf die Haupttätigkeit der subventionierten Einrichtung (Rechtsperson - Arbeitgeber) Bezug genommen, die der Definition eines der aufgeführten NACE-Codes entsprechen muss; es handelt sich also um den NACE-Code der subventionierten Einrichtung, wie er im Arbeitgeberrepertorium aufgeführt ist;
-
innerhalb einer Schulverwaltung (Rechtsperson) kann ein fest angestellter Mitarbeiter nicht als Flexijobber an einer Schule innerhalb derselben Schulverwaltung arbeiten
-
das bedeutet also, dass Arbeitnehmer, die bereits von der für das Unterrichtswesen zuständige Verwaltung der Deutschsprachigen Gemeinschaft als statutarische oder vertragliche Arbeitnehmer bei einem bestimmten Arbeitgeber (Rechtsperson - Schulverwaltung) gemeldet wurden, nicht als Flexijobber bei demselben Arbeitgeber beschäftigt werden dürfen;
-
-
die für das Unterrichtswesen
zuständige Verwaltung der Deutschsprachigen
Gemeinschaft für die von der Deutschsprachigen
Gemeinschaft eingerichteten oder subventionierten
Stellen imsofern es sich um Stellen
handelt, für die in der Regel subventioniertes Personal
beschäftigt wird, das nicht unter das vorgenannte
Gesetz vom 5. Dezember 1968 fällt, und wenn die
Haupttätigkeit der subventionierten Einrichtung der
Definition eines der öffentlichen
Unterrichtswesen, deren Haupttätigkeit der Definition
eines der aufgeführten NACE-Codes entspricht, und im
von der Deutschsprachigen Gemeinschaft subventionierten
freien Unterrichtswesen, aufgeführten
NACE-Codes entspricht
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Sport- und Kultursektor, sofern die Arbeitgeber nicht unter das oben genannte Gesetz vom 5. Dezember 1968 fallen und ihre Haupttätigkeit der Definition eines der NACE-Codes 93.1, 91.300 oder 90 entspricht und sie im deutschen Sprachgebiet ansässig sind oder von der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien abhängen.
Ab 1. Januar 2025
Ab dem 1. Juli 2025 hat der folgende Sektor von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Flexi-Job-Regelung auf einen Teil seines Sektors anzuwenden (Opt-in):
- Die paritätische Kommission für die Seefischerei (PK 143) für das Landpersonal (Arbeitgeberkategorie 019) und für das Personal in den Lagern (Arbeitgeberkategorie 086) (Königlicher Erlass vom 31. Januar 2025 - BS vom 7. Februar 2025)
Ab dem 1. Januar 2025 hat der folgende Sektor von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Flexi-Job-Regelung für seinen Sektor ganz oder teilweise auszusetzen (Opt-out):
- Die paritätische Kommission für Unternehmen der technischen Landwirtschaft und des technischen Gartenbaus (PK 132) (königlicher Erlass vom 31. Januar 2025 – BS vom 7. Februar 2025).