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Seeleute

 

Ab dem 01. Januar 2018 werden auch Seeleute, die zuvor bei der HVKS (Hilfs- und Versorgungskasse für Seeleute) gemeldet wurden, über die DmfA gemeldet. Es geht um die Meldung von in Belgien sozialversicherungspflichtigen Seeleuten.

Es handelt sich dabei um Seeleute in:

  • die Handelsschifffahrt
  • den Sektor der Baggerarbeiten
  • die Seeschleppfahrt.

Die meldungsspezifische Beschreibung der Codes finden Sie im Kapitel ‚Ausfüllen der DmfA‘. Weitere allgemeine Informationen über die Sozialversicherung für Seeleute finden Sie im Portal der internationalen Beschäftigung.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Seeleuten

Die Seeleute werden in der DmfA angegeben wie folgt:
 Tätigkeit  Arbeitgeber-
kategorie
Arbeitnehmerkennzahl Art Beitrag
    Nicht-Offiziere Offiziere Arbeitgeberanteil Persönlicher Anteil
 Handelsschifffahrt  105  015  495  0  2.
 Baggerfahrt  205  015  495  0  2.
 Seeschleppfahrt  305  015  495  0  2.
Installations- und Wartungsarbeiten auf See (ab 3/2020) 505 015 495 0 2.

Sowohl der Beitrag von 1,60 % als auch der Beitrag des Asbestfonds sind im Beitragssatz für den Arbeitnehmerbeitrag 015 / 495 enthalten, wie in der Beitragssatzdatei aufgeführt.

Ab 2024/1 sind der Asbestfondsbeitrag und der jährliche Urlaubsbeitrag von 6 % nicht mehr in diesen Beitragssatz integriert.

  • Der Asbestfondsbeitrag wird durch die spezifische Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 256, Typ 0, angegeben.
  • Der vierteljährliche Jahresurlaubsbeitrag von Seeleuten, die keine Offiziere sind, wird durch die spezifische Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 254, Typ 0, angegeben.

Für einen Seemann müssen zusätzliche Felder ausgefüllt werden:

- im Block Beschäftigung (90315):

- im Block Beschäftigung - Auskünfte (90313):

Wenn ein Seemann für eine Ermäßigung für Seeleute in Betracht kommt, müssen die folgenden Elemente angegeben werden:

  • der Ermäßigungscode 6330
  • der FSO-Beitrag 809 mit der Art Beitrag 8 (Beitragssatz von 0,00 %)
  • der besondere FSO-Beitrag 810 mit der Art Beitrag 8 (Beitragssatz von 0,00 %)

Die Arbeitsunfallversicherung wird folgendermaßen angegeben:

  • Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 807 und Art des Beitrags 0 für den normalen Beitrag
    mit Berechnungsgrundlage = Anzahl der Leistungstage für Beschäftigungen, die nicht für eine Ermäßigung für Seeleute in Betracht kommen, x die Tagespauschale, die der angegebenen Personalklasse entspricht
  • Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 807 und Art des Beitrags 2 für den ermäßigten Beitrag
    mit Berechnungsgrundlage = Anzahl der Leistungstage für Beschäftigungen, die für eine Ermäßigung für Seeleute in Betracht kommen, x die Tagespauschale, die der angegebenen Personalklasse entspricht

Die zusätzliche Arbeitsunfallversicherung für die Fahrt in einem Kriegs- oder Piratengebiet wird wie folgt angegeben:

  • Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 808 und Art Beitrag 0; es wird nur der Betrag des geschuldeten Beitrags angegeben

Ab 4/2018 wird der Solidaritätsbeitrag auf Entschädigungen für Reisen zur Gewöhnung an die Seefahrt wie folgt angegeben:

  • Arbeitnehmerkennzahl Beitrag 806 (nicht an eine natürliche Person gebundener Beitrag)
    Dieser Beitrag wird jährlich vom LSS berechnet und im vierten Quartal gemeldet.