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Pensionen

Die gesetzliche und vorzeitige Ruhestandspension

Das gesetzliche Pensionsalter liegt in Belgien bei 65 Jahren (und wird 2025 auf 66 Jahre und 2030 auf 67 Jahre erhöht). 

Ein Arbeitnehmer oder Beamter kann vorzeitig in Ruhestand gehen, wenn er wenigstens 63 Jahre alt ist und 42 Jahre gearbeitet hat. Ausnahmen bestehen für Personen mit einer langen beruflichen Laufbahn und Personen, die vor dem 1.1.1956 geboren sind. Bei der ersten Kategorie handelt es sich um Personen, die wenigstens 60 Jahre alt sind und eine berufliche Laufbahn von 44 Jahren haben, und Personen, die wenigstens 61 Jahre alt sind und eine berufliche Laufbahn von 43 Jahren haben. Bei der zweiten Kategorie handelt es sich um Arbeitnehmer und Beamte, die in Pension gehen können, wenn sie 37 Kalenderjahre annehmbare Dienste nachweisen können.   

Der Pensionsantrag

 

Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, Beamte und Angestellte in bestimmten Sondersystemen ist der Pensionsantrag immer obligatorisch.

Auch Arbeitnehmer, die die Ruhestandspension vorzeitig oder nach dem gesetzlichen Pensionsalter aufnehmen möchten, müssen einen Pensionsantrag einreichen.

Es muss kein Pensionsantrag eingereicht werden, wenn der Arbeitnehmer in Pension gehen möchte, wenn er das gesetzliche Pensionsalter erreicht. In diesem Alter leitet der Föderale Pensionsdienst (FPD) automatisch eine Untersuchung ein.

Der Pensionsantrag kann vom Arbeitnehmer frühestens ein Jahr vor dem Eingangsdatum eingereicht werden:

  • bei der Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes;
  • bei einer der 200 lokalen Pensionsanlaufstellen des FPD;
  • über die Website www.pensioenaanvraag.be.

 

Die persönlichen Laufbahnangaben

Sigedis identifiziert Angestellte und Beamte und speichert ihre Laufbahndaten für die Soziale Sicherheit.

Der Online-Dienst mycareer.be bietet einen detaillierten Überblick über die berufliche Laufbahn, sowohl für aktive Zeiten als Arbeitnehmer, Beamter oder Selbständiger als auch für inaktive Zeiten (z. B. Arbeitslosigkeit, Zeitkredit...).

Der Onlinedienst mypension.be enthält alle Angaben zur Pensionslaufbahn. Unter anderem sind das früheste Eingangsdatum der Pension und die Veranschlagung der gesetzlichen und zusätzlichen Pensionsbeträge (bei einer gleichbleibenden Laufbahn) aufgenommen.

Die Laufbahndaten sind streng persönlich (Registrierung mit elektronischem Personalausweis).

Kontakt

Auskünfte über die Bedingungen für die Gewährung einer Alters- oder Hinterbliebenenrente im Rahmen des Systems für Arbeitnehmer oder Beamte erteilt der Föderale Pensionsdienst, Tour du Midi, 1060 Brüssel (Tel. gebührenfrei 1765).