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Anzahl Stunden oder Leistungen

Diese Angabe ist nur obligatorisch, wenn es sich um einen Zuschlag pro Einheit (gleich ob Stunde oder Leistung) handelt.

Anders ausgedrückt: Diese Angabe ist nur obligatorisch, wenn Sie eine Referenz gewählt haben, die einem pro Einheit zuerkannten Zuschlag entspricht.

In diesem Fall müssen Sie die Anzahl der Einheiten angeben, d. h. die Anzahl der Stunden oder Leistungen (ausgedrückt in Prozent), für die das Personalmitglied den Zuschlag während der Meldeperiode erhielt. Zur Erinnerung: Diese Periode liegt innerhalb des Meldequartals.

 

 

 

Anpassung für das Personal der föderalen Ebene nach dem Königlichen Erlass vom 25. Oktober 2013

Erhöhungen, die mit dem Aufstieg in eine höhere Stufe verbunden sind (und nachfolgende Verbesserungen in der Gehaltstabelle), sollten in Form von neuen Gehaltszulagen-Referenzen des Typs „Betrag pro Einheit“ gemeldet werden.

Die Zahl der Erhöhungen (z. B. 1, 2, 3…) muss in diesem Bereich angegeben werden, ausgedrückt in Hundertstel (Beispiel: 1 Erhöhung wird als ‚100‘ ausgedrückt).