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Kumulation mit Betriebskantine

Es gibt einen grundsätzlichen Unterschied zwischen Betriebskantinen, in denen Mahlzeiten unter dem Selbstkostenpreis angeboten werden, und solchen, die zumindest den Selbstkostenpreis der Mahlzeit an ihr Personal weitergeben. Mit Selbstkostenpreis einer Mahlzeit ist der gesamte Preis gemeint, den die Mahlzeit den Arbeitgeber kostet (Zutaten, Löhne usw.). Allgemein entspricht der Selbstkostenpreis einer normalen Mahlzeit fast dem höchsten Arbeitgeberanteil am Mahlzeitscheck.

Die Verbindung zwischen dem maximalen Arbeitgeberanteil an den Mahlzeitschecks und dem Selbstkostenpreis der Mahlzeit bleibt in der Betriebskantine das allgemeine Bewertungskriterium. Es bleibt jedoch den Unternehmen überlassen, den genauen Selbstkostenpreis der Mahlzeit ihrer Kantine zu bestimmen.

Es handelt sich hier um normale Mahlzeiten (beispielsweise eine Suppe oder eine kleine Vorspeise, ein (warmes) Hauptgericht, ein Nachtisch und ein Getränk), und nicht um einen Snack oder eine kurze Zwischenmahlzeit.

Solange der Arbeitgeber sicherstellt, dass der Preis, den er in der Betriebskantine verlangt, nicht niedriger ist als die Intervention des Arbeitgebers bei den von ihm vergebenen Mahlzeitschecks, gibt es kein Problem. Schließlich hat der Arbeitnehmer dann keinen doppelten Vorteil.

Arbeitgeber, die Mahlzeitschecks von unterschiedlichem Wert vergeben, müssen sicherstellen, dass der höchste Betrag des Arbeitgeberbeitrags zu den Mahlzeitschecks den Preis der in ihrer Kantine servierten Mahlzeit nicht übersteigt.

Ist der Preis niedriger, muss der Arbeitgeber beweisen können, dass die Mahlzeit zu einem Preis angeboten wird, der mindestens dem Selbstkostenpreis entspricht.

Wenn die Mahlzeiten in einer Betriebskantine nicht unter dem Selbstkostenpreis angeboten werden, gibt es kein Kumulierungsproblem bei Mahlzeitschecks. In diesem Fall steht es dem Arbeitnehmer frei, sich die Mahlzeit mit oder ohne Mahlzeitscheck anrechnen zu lassen.

Wenn ein Betriebsrestaurant Mahlzeiten unter dem Selbstkostenpreis anbietet, müssen Mitarbeiter, die Mahlzeitschecks erhalten, den Gegenwert eines vollen Mahlzeitschecks für den Erwerb einer Mahlzeit aufwenden.

Wenn Mitarbeiter, die Mahlzeitschecks erhalten, im Rahmen einer Teambuilding-Veranstaltung eine kostenlose Mahlzeit in der Betriebskantine zu sich nehmen, sollte ihnen grundsätzlich auch der Gegenwert eines vollen Mahlzeitschecks in Rechnung gestellt werden, es sei denn, diese kostenlose Mahlzeit wird nur gelegentlich und höchstens zweimal pro Jahr während einer Teambuilding-Veranstaltung angeboten.