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Wiedereinführung von 120 zusätzlichen freiwilligen Überstunden „Wirtschaftsbelebungsstunden“

Die Regierung hat am 12. Mai 2023 im Ministerrat die Wiedereinführung von 120 zusätzlichen freiwilligen Überstunden, den so genannten „Wirtschaftsbelebungsstunden“, für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2025 beschlossen.Für die soziale Sicherheit werden diese 120 zusätzlichen Stunden von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit und müssen demnach auch nicht in der DmfA angegeben werden.

Es handelt sich um 120 freiwillige Überstunden, die auf das dritte und vierte Quartal 2023, 120 freiwillige Überstunden für 2024 und 120 freiwillige Überstunden, die auf das erste und zweite Quartal 2025 zu verteilen sind, unabhängig vom Sektor (aber nur bei Arbeitgebern, die unter das Arbeitsgesetz vom 16. März 1971 fallen, was dem privaten Sektor und einer begrenzten Anzahl Arbeitgeber des öffentlichen Sektor entspricht - Art. 3, §1, 1° des Gesetzes vom 16. März 1971) (unveröffentlichte Gesetzgebung).

Weitere Informationen über freiwillige Überstunden im Allgemeinen und die zusätzlichen 120 Überstunden finden Sie auf der Website des FÖD BASK.

Was den Berufssteuervorabzug anbelangt, so finden Sie weitere Informationen und den aktuellen Stand der Dinge beim FÖD Finanzen.