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DmfA und Capelo

DmfA

Arbeitgeber finden hier die zum Ausfüllen der DmfA notwendigen Erläuterungen. Dabei werden die Angaben erläutert, die Sie in der Meldung ausfüllen müssen, sowie die auf die Meldung anwendbaren Prinzipien. Die folgenden Erklärungen gelten deshalb, ungeachtet des Meldeweges.

Die Meldung kann auf zwei völlig unterschiedliche Arten vorgenommen werden:

Arbeitgeber, die viel Personal beschäftigen, oder Unternehmen, die zahlreiche Meldungen vornehmen müssen (Sozialsekretariate, Softwarehäuser usw.), können ihre Meldung über Dateiübertragung einreichen. Zu dieser Meldeform finden Sie im Glossar weitere technische Erläuterungen.

Kleinere Arbeitgeber werden die Meldung per Internet einreichen können. Diese interaktive Anwendung bietet eine Online-Hilfe, auf die Sie zugreifen können, während Sie die Meldung ausfüllen.

 

Ab dem 1. Quartal 2022 werden die Meldungen der örtlichen und provinzialen Verwaltungen in die DmfA integriert. Quartale ab dem 1. Quartal 2022 werden in der DmfA gemeldet. Die Quartale bis einschließlich des 4. Quartals werden in der DmfAPPL angegeben. Mit anderen Worten: Es gibt eine Bruchlinie aus der Sicht der lokalen Verwaltungen.

Beispiele

  • Die ursprüngliche Meldung 2021/4 wird im DmfAPPL-Format übermittelt.
  • Die ursprüngliche Meldung 2021/1 wird im DmfA-Format übermittelt.
  • Eine Änderungsmeldung für das Quartal 2019/1 wird im DmfAPPL-Format übermittelt.
  • Eine Änderungsmeldung für das Quartal 2022/1 wird im DmfA-Format übermittelt.

 

 

Die bestehenden DmfA-Mechanismen werden so weit wie möglich wiederverwendet. Wenn es eine abweichende Verwaltungspraxis gibt (ohne Rechtsgrundlage für diese Abweichung), dann sollte die bestehende DmfA-Praxis auf die lokalen Verwaltungen angewendet werden.

 

DmfA Seeleute

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Meldung von Seeleuten in das allgemeine System der DmfA integriert. Für sie wurden einige spezifische Bezeichnungen in die Meldung aufgenommen. Während eines Übergangszeitraums kann die Meldung weiterhin in verschiedenen Teilen erfolgen (Landpersonal - Seeleute), was bereits vor 2018 der Fall war.

 

Capelo Öffentlicher Sektor

Ab dem 1. Quartal 2011 wird die DmfA um drei neue Datenblöcke erweitert. Dabei handelt es sich um den Block „Beschäftigungsdaten des öffentlichen Sektors“ mit dem darunter liegenden Block „Tarifgehalt“ und dem darunter liegenden Block „Gehaltszuschlag“.

Diese Blöcke enthalten eine Reihe von Daten, die für die Bestimmung der Ansprüche und die Berechnung der Pensionsbeträge in den Systemen des öffentlichen Sektors erforderlich sind, insbesondere die Daten zu den Tantiemen (Nenner der Laufbahnbruchzahl) und die Daten zu den Gehältern, die als Grundlage für die Berechnung der Pension dienen.

Die neuen Daten, die zu den bereits in der DmfA vorhandenen Daten hinzukommen, werden die Datenbank für die Laufbahn im öffentlichen Sektor ergänzen und die Elemente der elektronischen Pensionsakte des öffentlichen Sektors liefern.

Die neuen Blöcke sind nur für diejenigen Arbeitgeber obligatorisch, die in den Anwendungsbereich von Capelo fallen, d.h. diejenigen, die Mitarbeiter beschäftigen, die einen Anspruch auf eine Pension in einem Pensionssystem des öffentlichen Sektors eröffnen können, oder die die Verwaltung ihrer gesetzlichen Pensionsakten ganz oder teilweise dem Föderalen Pensionsdienst (FPD) anvertraut haben.

„Personal, das einen Anspruch auf Pension in einem der Pensionssysteme des öffentlichen Sektors erwerben kann“ ist Personal mit einer festen Anstellung oder einer gleichwertigen Anstellung UND zeitweiliges oder vertragliches Personal, das während seiner Laufbahn eine solche Anstellung erhalten kann.

 

Ab der Meldung für das 4. Quartal 2021 sind die Capelo-Daten für vertragliches Personal fakultativ, ausgenommen

  • Die lokalen Mandatsträger (Arbeitnehmerkategorie 404 und 405)
  • Die zeitweiligen statutarischen Personalmitglieder im Bildungssektor (Arbeitnehmerstatus ET)
  • Die vertraglichen Reservisten bei der Landesverteidigung (Arbeitnehmerstatus RM)
  • Die 4 stellvertretenden Bergleute für die Grubenaufsicht, die beim FÖD BASK beschäftigt sind (Arbeitgeberkategorie 042)
  •  
  • Personalmitglieder, die gleichzeitig vertragliche und statutarische Aufgaben wahrnehmen (aber in ihrer statutarischen Funktion abwesend sind, d. h. nicht gleichzeitig als vertraglicher Arbeitnehmer tätig sind).

 

Von einem ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmefall abgesehen, gelten diese neuen Blöcke nicht für Arbeitgeber des privaten Sektors. Daher sollten sie ihre DmfA-Meldungen weiterhin ohne die vorgenannten Blöcke einreichen.

Für Arbeitgeber, die in den Geltungsbereich von Capelo fallen, sind dagegen die Blöcke „Beschäftigungsdaten für den öffentlichen Sektor“ und „Tarifgehalt“ obligatorisch. Der Block „Gehaltszuschlag“ bleibt fakultativ.