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Behinderte Arbeitnehmer und Auszubildende

  Personen mit Behinderungen, Personen mit psychosozialen Behinderungen oder besonders schutzbedürftige Personen, die von der zuständigen Gemeinschaft oder Region anerkannt sind, gelten als normale Arbeitnehmer mit den normalen Beitragssätzen, es sei denn, es handelt sich um eine Beschäftigung in einer geschützten Werkstätte, einer sozialen Werkstätte oder einer Werkstätte für angepasste Arbeit, die der Paritätischen Kommission für geschützte Werkstätten, sozialen Werkstätten oder Werkstätten für angepasste Arbeit angehört. Auf den Lohn für die Leistung als Zielgruppenarbeitnehmer in einer geschützten Werkstätte, einer sozialen Werkstätte oder einer Werkstätte für angepasste Arbeit ist keine Lohnmäßigung zu zahlen. Zu diesem Zweck wurde eine spezielle Arbeitnehmerkennzahl geschaffen.

Personen mit Behinderungen, Personen mit psychosozialen Behinderungen oder besonders schutzbedürftige Personen, die im Rahmen eines Ausbildungs-, Umschulungs- oder Berufsausbildungsvertrags arbeiten und nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, sind, was die Beitragspflicht betrifft:

  • ab 1. Oktober 2017

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA

In der DmfA werden Personen mit einer Behinderung, Personen mit einer psychosozialen Behinderung oder besonders schutzbedürftige Personen, die von der zuständigen Gemeinschaft oder Region anerkannt sind, in Block 90012 „Mitarbeiterzeile“ angegeben:

1° mit untenstehenden Codes, wenn sie in einer geschützten Werkstätte oder einer Werkstätte für angepasste Arbeit, die der paritätischen Kommission für geschützte Werkstätten, soziale Werkstätten und Werkstätten für angepasste Arbeit untersteht (Kategorie 073, 173, 273 oder 473), oder ab dem ersten Quartal 2023 in einer Werkstätte für angepasste Arbeit mit den Arbeitgeberkategorien 373 oder 673 oder einer Provinz- oder Kommunalverwaltung (Kategorie 750, 751, 752 oder 753) beschäftigt sind:

  • 012 Typ 1 (oder 0 für den öffentlichen Sektor) für Handarbeiter ohne Lohnmäßigung oder Lehrlinge ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden.
  • 025 Typ 1 für Arbeiter ohne Lohnmäßigung oder für Lehrlinge mit Behinderung mit subventionierten Arbeitsverträgen
  • 027 Typ 1 (oder 0 für den öffentlichen Sektor) für junge Handarbeiter bis zum Ende des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
  • 035 Typ 1 (oder 0 für den öffentlichen Sektor) für junge Handarbeiterlehrlinge bis zum Ende des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
  • 485 Typ 0 für Angestellte ohne Lohnmäßigung, subventionierte Vertragsangestellte
  • 487 Typ 0 für junge Angestellte bis zum Ende des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
  • 492 Typ 0 für Angestellte ohne Lohnmäßigung oder Lehrlinge ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden

Sie sind vom Lohnmäßigungsbeitrag befreit und haben gegebenenfalls Anspruch auf eine erhöhte strukturelle Ermäßigung

2° mit den normalen Arbeitnehmerkennzahlen, wenn sie von anderen Kategorien von Arbeitgebern beschäftigt werden.