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Pensionsbeitrag Berufsjournalisten

 

Ab dem 2. Quartal 2021 zieht das LSS diesen Beitrag ein, sodass dieser nicht länger an den FPD überwiesen werden darf. Meldungen und Überweisungen von Beiträgen, die sich noch auf den Zeitraum vor dem 1. April 2021 beziehen, müssen noch an den FPD getätigt werden.

Ab dem 2. Quartal 2021 wird das LSS diesen Beitrag einziehen, so dass er nicht mehr an den FPD überwiesen werden kann. Meldungen und Überweisungen von Beiträgen, die sich noch auf den Zeitraum vor dem 1. April 2021 beziehen, müssen noch an den FPD übermittelt werden.

 

Betroffene Arbeitgeber

Alle Arbeitgeber, die anerkannte Berufsjournalisten mit einem Arbeitsvertrag beschäftigen.

Betroffene Arbeitnehmer

Es handelt sich um anerkannte Berufsjournalisten gemäß dem Gesetz vom 30. Dezember 1963 für ihre Anstellung als Berufsjournalist. Der Beitrag wird demnach nicht von Freiberuflern (Selbständige) und Journalisten mit Beamtenstatus (statutarisches Personal) geschuldet.

Berechnungsgrundlage und Betrag

Der Beitragssatz beträgt 3 % (davon 2 % Arbeitgeberanteil und 1 % Arbeitnehmeranteil). Die Berechnungsgrundlage für den Beitrag ist identisch mit dem für die Arbeitnehmerpension in Frage kommenden Gehalt, insbesondere die Berechnungsgrundlage für den Grundbeitrag.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Pensionsbeitrag für Berufsjournalisten

In der DmfA müssen ab dem 2. Quartal 2021 die im Rahmen des Gesetzes vom 30. Dezember 1963 anerkannten Berufsjournalisten angegeben werden mit

  • dem Code „PJ“ im Feld 00053 „Statut des Arbeitnehmers“ im Block 90015 „Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“.

Der für Berufsjournalisten geschuldete Pensionsbeitrag wird pro Arbeitnehmerzeile im Block 90001 „Für die Arbeitnehmerzeile geschuldeter Beitrag“ angegeben

  • mit Arbeitnehmerkennzahl 878
  • mit Typ 0

Der Beitrag wird nur auf die Löhne berechnet, die für die Beschäftigungszeilen angegeben sind, bei denen als Arbeitnehmerstatus „PJ“ angegeben ist.

Die Berechnungsgrundlage muss angegeben werden.

Bei einer Meldung über die Web-Anwendung wird der Beitrag automatisch für die Arbeitnehmer berechnet, für die er geschuldet wird.