Neu in diesem Quartal
Änderungen
Personen
Soziokultureller Sektor und Sport
Erläuterung
Studenten
Jugendliche
Übersicht über Tätigkeiten, die von Jugendlichen ab 15 Jahren, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, als leichte Arbeit verrichtet werden dürfen (Königlicher Erlass vom 19. April 2026 – Belgisches Staatsblatt vom 4. Mai 2026).
Heimarbeiter - Berechnung der Tagesanzahl
Anpassung des GDMME zum 1. April 2026 aufgrund einer Erhöhung gemäß KAA Nr. 43-18.
Das Lohnkonzept
Kilometerentschädigung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und beruflich bedingte Fahrten
Für das 2. Quartal 2026 wurde die Kilometerpauschale für die Nutzung eines Wagens erhöht (Rundschreiben Nr. 764 vom 20. März 2026 – Belgisches Staatsblatt vom 31. März 2026). Aufgrund einer vorübergehenden Anpassung der Berechnungsmethode für die Kilometerpauschale und deren monatlicher Bekanntgabe im 2. Quartal 2026 wird die Höhe der Kilometerpauschale für die Monate April, Mai und Juni 2026 angepasst (Königlicher Erlass vom 18. Mai 2026 – Belgisches Staatsblatt vom 26. Mai 2026).
Für den Monat April 2026 wird der Betrag der Kilometerpauschale rückwirkend auf 0,4571 EUR/Kilometer festgesetzt (Rundschreiben Nr. 765 vom 20. Mai 2026 – Belgisches Staatsblatt vom 26. Mai 2026).
Mobilitätsbudget
Erläuterung
Überstunden im Hotel- und Gaststättengewerbe
Freiwillige Überstunden
Kodierung der Arbeitszeitdaten
Ab dem 1. April 2026 können die Arbeitnehmer 360 freiwillige Überstunden pro Jahr leisten. Für das Hotel- und Gaststättengewerbe handelt es sich um 450 freiwillige Überstunden (das Gesetz steht unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt; vorbehaltlich der Unterzeichnung eines Königlichen Erlasses bezüglich der allgemeinen Befreiung von freiwilligen Überstunden).
Verpflichtungen
Zahlungsinformation
Ab dem 1. Juli 2026 erfolgt die Abrechnung mit dem LSS über Peppol.
Dimona STG - „Kleine Statuten“
Aktualisierung der Weblinks - neue Fedris-Website.
Jungarbeitnehmerverpflichtung
Verpflichtung zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen am
Arbeitsplatz
Beschäftigungsangabe, mit er die Einhaltung einer Verpflichtung
kontrolliert werden kann
Diese Verpflichtungen wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2026 aufgehoben (Gesetz vom 18. Dezember 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 30. Dezember 2025).
Sozialversicherungsbeiträge
Mit Trinkgeldern bezahlte Arbeitnehmer
Gelegenheitsarbeitnehmer im Hotel- und
Gaststättengewerbe
Gelegenheitsarbeitnehmer in Landwirtschaft und Gartenbau
Infolge der Erhöhung des garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens ändern sich die pauschalen Tageslöhne (KAA Nr. 43-18). Damit vergrößert sich auch die Grundlage für die Festlegung sozialer Rechte.
Flexi-jobs
Ausschluss der Leistungen lokaler Mandatsträger aus der Bestimmung zur 4/5-Beschäftigungsvoraussetzung (T-3). Diese Personen üben ihr Mandat nicht bei einem Arbeitgeber im Sinne von Artikel 4 § 1 des Gesetzes vom 16. November 2015 aus. Sie stehen nicht unter der Aufsicht eines Arbeitgebers und sind weder Arbeitnehmer noch Beamte oder Selbstständige.
Sonderbeiträge
Regularisierung Kündigung öffentlicher Sektor
Ergänzung bezüglich der Wartezeit für die Regelung für Arbeitslosigkeit (Gesetz vom 18. Juli 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 29. Juli 2025).
Sonderbeitrag einmalige ergebnisgebundene Vorteile
Aktualisierung.
Solidaritätsbeitrag für Langzeitkranke
Ausschluss bestimmter Arbeitnehmer von Arbeitgebern aus dem Anwendungsbereich der paritätischen Kommission 327 – geschützte und soziale Werkstätten sowie Werkstätten für angepasste Arbeit (Gesetz vom 22. Februar 2026 – Belgisches Staatsblatt vom 6. März 2026).
Erläuterung
Sonderbeitrag zur Lohnmäßigung (Cent-Index)
Ab dem 1. Juni 2026 ist im Rahmen von zwei Perioden der Lohnmäßigung ein Sonderbeitrag zur Lohnmäßigung zu entrichten (Gesetzesentwurf am 28. Mai 2026 vom Parlament verabschiedet).
Vorläufiger und endgültiger konsolidierter Lohnmäßigungsbeitrag
Ab dem 1. Juni 2026 ist ein konsolidierter Sonderbeitrag zur Lohnmäßigung zu entrichten (Gesetzesentwurf am 28. Mai 2026 vom Parlament verabschiedet). Die konkreten Modalitäten werden in einem Königlichen Erlass festgelegt.
Die Ermäßigungen
Strukturelle Ermäßigung
Anpassung des Gamma-Werts (Neigungskoeffizient der Sehrniedriglohnkomponente) in Umsetzung des Regierungsabkommens (Königlicher Erlass vom 2. Juli 2025 – Belgisches Staatsblatt vom 15. Juli 2025).
Zielgruppenermäßigung für Ältere - Wallonie
Anhebung des Mindestalters und Senkung der Lohnobergrenze für die Anspruchsberechtigung (Dekret vom 19. Dezember 2025 – BS vom 29. Dezember 2025; Erlass der wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2025 – BS vom 31. Dezember 2025; vorbehaltlich der Veröffentlichung der entsprechenden Gesetzesänderungen).
Zielgruppenermäßigung Künstler
Anpassung der Untergrenze des Referenzquartalslohns aufgrund des Anstiegs des garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens nach KAA Nr. 43-18.
Zielgruppenermäßigung Künstler (Flandern)
Aufhebung der Zielgruppenermäßigung in Flandern ab dem 1. April 2026. Es sind keine Übergangsmaßnahmen vorgesehen (Programmdekret vom 19. Dezember 2025 - BS vom 30. Dezember 2025).
Arbeitsbonus
Aufgrund der Anhebung des GDMME treten ab dem 1. April 2026 Änderungen in Kraft (KAA Nr. 43-18).
Ausfüllen der DmfA
Die Beschäftigungszeile – Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung
Erläuterung Statutarische Personalmitglieder des öffentlichen Sektors sind von den Maßnahmen nicht betroffen.
Beschäftigung Auskünfte - Laufbahnmaßnahme
Korrektur – keine Aufschlüsselung des Codes 1 – sanfter Übergang.
Neue „Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeitszeit“
Auf Antrag des Föderalen Pensionsdienstes wurden die Beschreibungen der MNA-Codes 516 und 522 angepasst.
Der Fonds „Maribel Sozial“ des öffentlichen Sektors
Betrag der finanziellen Beteiligung
Erhöhung des finanziellen Zuschusses ab dem 1. Januar 2026.
Veröffentlichte Gesetzgebung
Ausschlüsse – freiwillige Überstunden
120 zusätzliche Netto-Überstunden für das 1. Quartal 2026 (Gesetz vom 10. Februar 2026 – BS vom 27. Februar 2026).
Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau
Berichtigung der Rechtsgrundlage, die zur Nichtigerklärung des Königlichen Erlasses vom 17. Dezember 2023 geführt hat (Königlicher Erlass vom 14. April 2026 – BS vom 22. April 2026).
Verlängerung der Maßnahme „halbe Tage“ (Milchviehhaltung) bis zum 31. Dezember 2026 (Königlicher Erlass vom 14. April 2026 – BS vom 22. April 2026).
Neue Indexierungsmethode für die Tagespauschalen in der Landwirtschaft und im Gartenbau (Königlicher Erlass vom 14. April 2026 – BS vom 22. April 2026).
BSF-Grundbeitrag
BSF-Sonderbeitrag
Prozentsätze für 2026 (Königliche Erlasse vom 16. März 2026 – BS vom 23. März 2026).
„Maribel Sozial“
Kumulation der harmonisierten Ermäßigungen
Erhöhung des Pauschalbetrags „Maribel Sozial“ für die Arbeitnehmer in geschützten Werkstätten (Königlicher Erlass vom 23. März 2026 – BS vom 1. April 2026).