Neu in diesem Quartal
Allgemeines
Einige Seiten wurden aus dem Abschnitt „Personen > Spezifische Fälle“ entfernt und in „Personen > Allgemeine Regeln“ integriert:
- ähnliche zusätzliche Leistungen;
- Ehegatten;
- Mandatsträger von Gesellschaften.
Außerdem wurden zwei Seiten ohne aktuellen Inhalt gelöscht:
- Vereinsarbeiter;
- Sportveranstaltungen.
Die Reihenfolge der Seiten „Personen > Spezifische Fälle” wurde ebenfalls angepasst.
Änderungen
Die Personen
Flexi-Jobber
Neue Seite.
Student
Erläuterung
Sportler - Jahresbetrag für entlohnte Sportler
Der Betrag, der bestimmt, ob ein Sportler unter den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 24. Februar 1978 fällt, bleibt gegenüber den letzten vier Jahren unverändert (Königlicher Erlass vom 25. Mai 2026 – BS vom 4. Juni 2026).
Zur Feststellung der Überschreitung des Grenzbetrags wurde der Begriff „Gewinnprämien“ gestrichen und durch „garantierte Mindestboni“ ersetzt.
Heimarbeiter - Berechnung der Tagesanzahl
Anpassung des GDMME ab dem 1. Juli 2026 aufgrund einer Überschreitung des Verbraucherpreisindexes.
Seefischer
Durch die Überschreitung des Schwellenindexes im Mai 2026 ändern sich die pauschalen Tageslöhne für Seefischer.
Freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter
Indexierung des Höchstbetrags der Entschädigungen für „nicht außergewöhnliche“ Leistungen von freiwilligen Feuerwehrleuten und Sanitätern, der nicht überschritten werden darf, um die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch nehmen zu können.
Das Lohnkonzept
Urlaubsgeld - Meldung und Aufnahme von nicht in Anspruch genommenen Urlaubstagen, unter anderem aufgrund von Krankheit
Lohncode 15 und 16
Leistungscode 16 und 17
Voraussetzungen für die Verwendung der Lohncodes 15 und 16 sowie der Leistungscodes 16 und 17 – Erläuterung.
Sachvorteile - Unterkunftskosten und Mahlzeiten
Erläuterung
Kilometerentschädigung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und beruflich bedingte Fahrten
Für den Monat Mai 2026 wird die Höhe der Kilometerentschädigung rückwirkend auf 0,4841 EUR/Kilometer festgesetzt (Rundschreiben Nr. 766 vom 4. Juni 2026 – BS vom 8. Juni 2026).
Für den Monat JUni 2026 wird die Höhe der Kilometerentschädigung rückwirkend auf 0,5055 EUR/Kilometer festgesetzt (Rundschreiben Nr. 770 vom 8. Julni 2026 – BS vom 14. Juli 2026).
Anpassung der Kilometerentschädigung für das 3. Quartal 2026 (Rundschreiben Nr. 768 vom 29. Juni 2026 – BS vom 3. Juli 2026).
Festlegung des Jahresbetrags für die Kilometerentschädigung für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis einschließlich 30. Juni 2027 (Rundschreiben Nr. 767 vom 8. Juni 2026 – Belgisches Staatsblatt vom 16. Juni 2026).
Büroentschädigung
Erhöhung des Höchstpauschalbetrags aufgrund der Indexanpassung.
Verpflichtungen
Verpflichtungen im Rahmen von Sozialversicherungsregelungen – Pensionen
Bescheinigungen bezüglich der angegebenen Arbeitnehmer
Die kostenlose Nummer 1765 des Pensionsdienstes wird durch die Standardnummer 02 225 1765 ersetzt.
Sozialversicherungsbeiträge
Mit Trinkgeldern entlohnte Arbeitnehmer
Gelegenheitsarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe
Durch die Überschreitung des Schwellenindexes im Juni 2026 ändern sich die pauschalen Tageslöhne. Damit vergrößert sich auch die Grundlage für die Festlegung sozialer Rechte.
Flexi-Jobs
Anwendungsbereich
Ausweitung und Einschränkung des Anwendungsbereichs (Opt-in und Opt-out)
Dimona FLX
Ausweitung des Flexi-Job-Systems ab dem 1. Juli 2026 auf den gesamten privaten und öffentlichen Sektor unter Berücksichtigung der Vorschriften für den Zugang zu geschützten Berufen (Gesetz vom 28. Juni 2026 – BS vom 2. Juli 2026).
Änderungen ab dem 1. Juli 2026 (Gesetz vom 28. Juni 2026 – BS vom 2. Juli 2026)
- maximaler Flexi-Stundenlohn im Hotel- und Gaststättengewerbe
- Anwendung 150 % in anderen Sektoren als dem Hotel- und Gaststättengewerbe
- Eine Beschäftigung als frisch pensionierte Person ist bereits in T möglich (im Quartal der Pensionierung, jedoch nicht beim selben Arbeitgeber in T)
- Beschäftigung bei verbundenen Unternehmen in T möglich, sofern bereits in Vollzeit beschäftigt
- Die Bedingung, dass keine Beschäftigung bei T beim selben Arbeitgeber vorliegen darf, gilt im Zeitarbeitssektor nicht mehr auf der Ebene des Arbeitgebers, sondern auf der Ebene des Entleihers.
Erläuterungen
- Auswirkungen von Zeitkrediten, unbezahltem Urlaub und Elternurlaub auf das Arbeitsvolumen im Quartal (T - 3)
- Verwendung eines digitalen Fahrtenschreibers zur Erfassung der Arbeitszeiten von Flexi-Job-Arbeitnehmern
- Bei Anträgen auf Beschäftigungen ab dem 1. Juli 2026 erscheint in der Dimona-Antwort für gesetzlich pensionierte Personen der Vermerk „Pensioniert“
- Leistungscodes, die bei der Berechnung von 80 % nicht berücksichtigt werden
- Einschränkung von Flexi-Jobs im Dienstleistungsscheck-Sektor.
Flexi-Jobs
Anhebung des Mindestlohns für Flexi-Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe aufgrund einer Überschreitung des Schwellenindexes im Juni 2026.
Sonderbeiträge
Decava - Höchstgrenzen für Abzüge
Anpassung der Grenzbeträge aufgrund der Überschreitung des Schwellenindexes im Juni 2026.
Sonderbeitrag zur Lohnmäßigung (Cent-Index)
Erläuterungen
Änderung der bei der Ermittlung der Leistungsbruchzahl für die Berechnung des Sonderbeitrags zu verwendenden Leistungscodes durch die Einführung des neuen Leistungscodes 38.
Grundbeitrag Schließungsfonds
Anpassung der NACE-Codes, deren Arbeitgeber vom Begriff „Unternehmen ohne kommerzielle oer industriell Zielsetzung“ ausgeschlossen sind (Königlicher Erlass vom 30. Juni 2026 – BS vom 9. Juli 2026).
Regularisierung von Entlassungen im öffentlichen Sektor
Beiträge für entlassene statutarische Arbeitnehmer
Neue Berechnungsmethode für den besonderen Regularisierungsbeitrag bei Entlassung wegen medizinischer Untauglichkeit von statutarischen Beamten infolge der Abschaffung der Pension wegen medizinischer Untauglichkeit (Gesetz vom 12. Juni 2026 – BS vom 30. Juni 2026).
Beitrag zur statutarischen Pension 38 % für neue statutarische Bedienstete
Einführung eines Mindestpensionsbeitrags für statutarische föderale Beamte (Gesetz vom 30. Mai 2026 – BS vom 1. Juni 2026).
Beitragsermäßigungen
Strukturelle und Zielgruppenermäßigungen – Verlust der Beitragsermäßigung im Falle von Betrug
Befreiung von den Arbeitgeberbeiträgen oberhalb der Lohnobergrenze – Verlust der Befreiung im Falle von Betrug
Das Strafgericht kann einem Arbeitgeber bei bestimmten Verstößen zusätzlich zu etwaigen anderen Sanktionen eine Reihe von beantragten oder in Anspruch genommenen Vorteilen entziehen (Gesetz vom 30. Mai 2026 – BS vom 1. Juni 2026).
Strukturelle und Zielgruppenermäßigungen – Referenzquartalslohn (S) und Leistungsbruchzahl (µ)
Arbeitsbonus – Berechnung des Referenzmonatslohns
Änderung der bei der Ermittlung der Leistungsbruchzahl und des Referenzlohns durch die Einführung des neuen Leistungscodes 38.
Strukturelle Ermäßigung
Anpassung der Obergrenze der Niedriglohnkomponente (S0) und der Sehrniedriglohnkomponente (S2) und der Untergrenze der Hochlohnkomponente (S1) des strukturellen Ermäßigung aufgrund einer Überschreitung des Schwellenindexes.
Zielgruppenermäßigung ältere Arbeitnehmer – Brüssel
Aufhebung dieser Zielgruppenermäßigung ab dem 1. Juli 2026 (Erlass der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 18. Juni 2026 – BS vom 26. Juni 2026).
Zielgruppenermäßigung für Ältere - Wallonie
Anpassung der Lohngrenzen aufgrund der Überschreitung des Schwellenindexes.
Die Zielgruppenermäßigung wird für Neueinstellungen ab dem 1. Juli 2026 abgeschafft (Dekret der Wallonie vom 21. Mai 2026 – BS vom 9. Juni 2026).
Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen
Ab dem 1. Juli 2026 ändert sich die Zielgruppenermäßigung für Ersteinstellungen. Es gelten außerdem Übergangsmaßnahmen (Programmgesetz vom 30. Mai 2026 – BS vom 1. Juni 2026; Königlicher Erlass vom 30. Juni 2026 – BS vom 7. Juli 2026).
- 1. Arbeitnehmer: ein neuer G21-Pauschalbetrag in Höhe von 2.000,00 EUR, zeitlich unbegrenzt. Dies gilt auch für laufende Ermäßigungen;
- 4. und 5. Arbeitnehmer: Der Anspruch auf die Ermäßigung kann erneut gewährt werden, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zielgruppenermäßigung für kollektive Arbeitszeitverkürzung und Vier-Tage-Woche
Diese Zielgruppenermäßigung wird ab dem 1. Juli 2026 aufgehoben. Wenn der Anspruch auf Zielgruppenermäßigung für kollektive Arbeitszeitverkürzung und Vier-Tage-Woche vor dem 1. Juli 2026 gewährt wurde, kann dieser Anspruch für die verbleibenden Quartale weiterhin geltend gemacht werden (Programmgesetz vom 30. Mai 2026 – BS vom 1. Juni 2026).
Zielgruppenermäßigung für Langzeitarbeitssuchende - SEW - Wallonie
Die Zielgruppenermäßigung wird ab dem 1. Juli 2026 für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag auf Basis von Dienstleistungsschecks ohne Übergangsmaßnahmen aufgehoben (Erlass der wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2025)
Die Zielgruppenermäßigung kann bei Neueinstellungen ab dem 1. Juli 2026 für Arbeitnehmer, die nicht im Rahmen eines Dienstleistungsscheck-Arbeitsvertrags beschäftigt sind, nicht mehr angewendet werden; die Ermäßigung für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Juli 2026 eingestellt wurden, sowie für Anträge, die vor dem 1. Juli 2026 gestellt wurden, gilt weiterhin (Dekret der Wallonie vom 21. Mai 2026 – BS vom 9. Juni 2026)
Zielgruppenermäßigung für festangestellte Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe
Beendigung dieser Zielgruppenermäßigung ab dem 1. Juli 2026 ohne Übergangsmaßnahmen (Programmgesetz vom 30. Mai 2026 – BS vom 1. Juni 2026).
Zielgruppenermäßigung Künstler
Anpassung der Untergrenze des Referenzquartalslohns aufgrund des Anstiegs des garantierten durchschnittlichen monatlichen Mindesteinkommens infolge der Überschreitung des Schwellenindexes.
Arbeitsbonus
Infolge der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes erfolgt eine Anpassung der Lohngrenzen und der maximalen Ermäßigungsbeträge für die Berechnung des Arbeitsbonus ab dem 1. Juli 2026. Ab dem 1. September 2026 werden erneut einige Beträge angepasst.
Aktualisierung des Referenzlohns auf einen Betrag, bei dem der Arbeitsbonus den Arbeitnehmerbeitrag annähernd vollständig ausgleicht.
Ermäßigung der Arbeitnehmerbeiträge – Umstrukturierung
Anpassung der Lohngrenzen aufgrund der Überschreitung des Schwellenindexes.
Befreiung von Arbeitgeberbeiträgen über der Lohnobergrenze
Aufgrund einer Indexüberschreitung im Juni 2026 ändert sich die Lohnobergrenze für die Befreiung vom Arbeitgeberbeitrag ab dem 1. Juli 2026.
Ab dem 1. Juli 2026 haben entlohnte Sportler, die Anspruch auf die Zielgruppenermäßigung für entlohnte Sportler haben, keinen Anspruch mehr auf die Befreiung vom Arbeitgeberbeitrag oberhalb einer bestimmten Lohnobergrenze (Programmgesetz vom 30. Mai 2026 – BS vom 1. Juni 2026).
Ausfüllen der DmfA
Beschäftigungszeile - Statutcode RS
Der Statutcode RS „Rettungsschwimmer“ wird gestrichen.
Informationen zur Beschäftigung - Angabe zum Teilsektor Lebensmittelindustrie (PK 118)
Durch die allgemeine Verbreitung der Flexi-Beschäftigung nicht mehr erforderlich.
Capelo - die neuen „Arbeitszeitangaben“
Im Rahmen der Gesetzgebung zur Pensionsberechnung wurde der Leistungscode 31 weiter unterteilt und ein neuer Leistungscode 38 hinzugefügt.
Veröffentlichte Gesetzgebung
Besonderer Lohnmäßigungsbeitrag (Cent-Index)
Vorläufiger und endgültiger konsolidierter Lohnmäßigungsbeitrag
Gemäßigte Indexierung, besonderer Lohnmäßigungsbeitrag sowie vorläufiger und konsolidierter Beitrag (Programmgesetz vom 30. Mai 2026 – BS vom 1. Juni 2026).
Überstunden im Hotel- und Gaststättengewerbe
Freiwillige Überstunden
Neue Regelung für freiwillige Überstunden (Gesetz vom 18. Mai 2026 – BS vom 1. Juni 2026; Königlicher Erlass vom 9. Juli 2026 – BS vom 17. Juli 2026).
Flexi-jobs
Ausweitung des Flexi-Job-Systems (Gesetz vom 28. Juni 2026 – BS vom 2. Juli 2026).