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Zwischenzeitliche Anweisungen - 2024/3

Übersicht

Pensionierte im Pflegesektor

(02/10/2024)

Das Gesetz vom 21. Dezember 2023 (BS 10. Januar 2024) sah eine Verlängerung der Maßnahme zur Bekämpfung des Personalmangels im Gesundheitswesen in Bezug auf Pensionierte im Pflegesektor für das 4. Quartal 2023 bis zum 3. Quartal 2024 vor. Dabei geht es darum, Pensionierte durch die Befreiung von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Arbeit im Pflegesektor zu ermutigen.

Das bedeutet, dass diese Maßnahme ab dem 4. Quartal 2024 ausläuft. Obwohl die Absicht besteht, diese Maßnahme zu verlängern, wurde sie bisher noch nicht offiziell genehmigt. Das bedeutet, dass die Anwendung für die Meldung im 4. Quartal 2024 noch nicht vorgesehen ist.

Kilometerpauschale für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und berufliche Reisen

(30/09/2024)

Die maximale Kilometerpauschale für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie berufliche Reisen beträgt 0,4293 EUR/km und zwar vom 1. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2024 (Rundschreiben Nr. 744, BS vom 24. September 2024).