Beitrag zur Stabilisierung der Reaktion auf aufeinanderfolgende Tagesverträge in der Leiharbeitsbranche
Um die Entleiher von Leiharbeit, die missbräuchlich aufeinanderfolgende Tagesverträge (ATV) nutzen, zur Verantwortung zu ziehen, sieht das (noch zu veröffentlichende) Programmgesetz vor, dass dem Entleiher ein spezieller LSS-Beitrag in Rechnung gestellt wird, wenn ein Leiharbeitnehmer eine bestimmte Anzahl von ATV pro Semester bei demselben Entleiher überschreitet.
Welche Leiharbeitnehmer?
Die Maßnahme gilt für alle Leiharbeitnehmer, die mit aufeinanderfolgenden Tagesverträgen beschäftigt werden, einschließlich der im Rahmen des Solidaritätsbeitrags gemeldeten Studenten, jedoch mit Ausnahme der folgenden spezifischen Kategorien:
- Pensionierte,
- >= 65-Jährige;
- < 65-Jährige, für die in der DmfA die Zone „P" (Vermerk pensioniert) eingetragen ist;
- Flexijobber;
- Beschäftigung von Gelegenheitsarbeitern bei Entleihern unter PC 144 Landwirtschaft, PC 145 Gartenbau und PC 302 Hotelgewerbe.
Welche Tagesverträge??
Alle Tagesverträge, die unmittelbar aufeinander folgen, d. h. von einem Tag auf den anderen, gelten als aufeinanderfolgende Tagesverträge (ATV). Zur Ermittlung der Anzahl der ATV zählt auch der 1. Vertrag. Ein Tagesvertrag für Montag und einer für Dienstag gelten also als zwei aufeinanderfolgende Tagesverträge.
Die Bestimmung der Anzahl der ATV desselben Leiharbeitnehmers bei demselben Entleiher erfolgt durch das LSS auf der Grundlage der in der DmfA gemeldeten Tagesverträge. Speziell für Studenten gibt das Leiharbeitsunternehmen selbst die Anzahl der ATV bei demselben Entleiher im Studentenbeitragsblock an. Wenn ein und dieselbe Person sowohl als regulärer Arbeitnehmer als auch als Student bei ein und demselben Entleiher arbeitet, werden die beiden Zahlen der ATV nicht addiert. Wenn ein und derselbe Leiharbeitnehmer in aufeinanderfolgenden Tagesverträgen eine andere Tätigkeit für denselben Entleiher ausführt, hat dies keinen Einfluss auf die Bestimmung der Anzahl der ATV.
Berechnung des Beitrags?
Die Berechnung des Beitrags erfolgt pro Halbjahr (für das 1. und 2. Quartal zusammen und für das 3. und 4. Quartal zusammen) auf der Grundlage der Anzahl der ATV, die derselbe Leiharbeitnehmer bei demselben Entleiher über dasselbe Leiharbeitsunternehmen leistet:
- wenn die Anzahl der ATV >= 40 aber =< 59 ist, beträgt der Beitrag 10,00 EUR x die Gesamtzahl der ATV;
- wenn die Anzahl der ATV >= 60 aber =< 79 ist, beträgt der Beitrag 15,00 EUR x die Gesamtzahl der ATV;
- wenn die Anzahl der ATV >= 80 aber =< 99 ist, beträgt der Beitrag 30,00 EUR x die Gesamtzahl der ATV;
- wenn die Anzahl der ATV >= 100 ist, beträgt der Beitrag 40,00 EUR x die Gesamtzahl der ATV;
DmfA-Erklärung?
Speziell für Studenten, die im Rahmen des Solidaritätsbeitrags gemeldet werden, erfolgt die Meldung der Anzahl der ATV desselben Studenten mit demselben Entleiher in einer neuen Zone innerhalb des Blocks „Studentenbeitrag“.
Erste Zahlung?
Die erste Abrechnung gegenüber dem Kunden/Entleiher ist für Oktober 2023 vorgesehen.