Kilometerpauschale für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und berufliche Reisen
Die maximale Kilometerpauschale für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie berufliche Reisen beträgt 0,4297 EUR/km und zwar vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 (Rundschreiben Nr. 741, BS vom 15. Juli 2024).
Darüber hinaus wurde am 17. Juli ein Rundschreiben Nr. 742 veröffentlicht, in dem für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 ein jährlicher Betrag von 0,4415 EUR/km für die Kilometerpauschale festgelegt wurde.
Zur Erinnerung: Die Berechnung der jeweiligen Kilometerpauschale basiert auf zwei unterschiedlichen Berechnungen, die in zwei verschiedenen Rechtsvorschriften enthalten sind. Die LSS-Befreiung beruht auf der vierteljährlichen Berechnung (Kilometerpauschale für föderale Beamte). Aber auch die Kilometerpauschale auf Jahresbasis wird als seriöser Standard akzeptiert.
Das bedeutet, dass:
- sowohl die für ein Quartal festgesetzte Kilometerpauschale als auch die für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 festgesetzte Kilometerpauschale als seriöser Standard angesehen werden;
- Arbeitgeber, die sich für die Anwendung des Pauschalierungssystems auf jährlicher Basis entscheiden, dieses für den gesamten Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 beibehalten müssen. Sie können während dieses Zeitraums nicht zum vierteljährlichen Pauschalierungssystem wechseln;
- eine Umstellung auf das Pauschalierungssystem auf vierteljährlicher Basis für diejenigen, die die Pauschalierung auf jährlicher Basis im dritten Quartal 2024 nutzen, frühestens ab dem 1. Juli 2025 erfolgen kann.