Pensionierte im Pflegesektor
Das Gesetz vom 21. Dezember 2023 (BS 10. Januar 2024) sah eine Verlängerung der Maßnahme zur Bekämpfung des Personalmangels im Gesundheitswesen in Bezug auf Pensionierte im Pflegesektor für das 4. Quartal 2023 bis zum 3. Quartal 2024 vor. Dabei geht es darum, Pensionierte durch die Befreiung von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Arbeit im Pflegesektor zu ermutigen.
Das bedeutet, dass diese Maßnahme ab dem 4. Quartal 2024 ausläuft. Obwohl die Absicht besteht, diese Maßnahme zu verlängern, wurde sie bisher noch nicht offiziell genehmigt. Das bedeutet, dass die Anwendung für die Meldung im 4. Quartal 2024 noch nicht vorgesehen ist.