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Flexi-Jobs

Ab dem 1. Dezember 2015 treten zwei neue Maßnahmen in Kraft, die zum Ziel haben, die Lohnkosten im Hotel- und Gaststättengewerbe zu verringern: die Einführung der sog. „Flexi-Jobs“ unter Anwendung eines besonderen Arbeitgeberbeitrags und die Möglichkeit, Überstunden im Hotel- und Gaststättengewerbe ohne Sozialbeiträge zu leisten. Für diese Systeme gilt ebenfalls eine Steuerbefreiung. Für diese Systeme gilt ebenfalls eine Steuerbefreiung. Ab dem 01. Januar 2018 wird das System der ‚Flexi-Jobs‘ sowohl in Bezug auf die Personen, die Flexi-Arbeit verrichten können, als auch in Bezug auf die Sektoren, die dieses System nutzen können, erweitert.

Schließlich ist ab dem 1. Januar 2024 neben einer weiteren Ausweitung des Geltungsbereichs auch vorgesehen, dass Sektoren beschließen können, dem System beizutreten, und dass Sektoren, die vor dem 1. Januar 2024 keine Flexi-Arbeitnehmer beschäftigen konnten, beschließen können, den Geltungsbereich zu verlassen. Auch wurde ein rechtlicher Rahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs des Flexi-Job-Systems und seiner unsachgemäßen Nutzung geschaffen.

Arbeitgeber

Anwendungsbereich

Alle Arbeitgeber aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe und Unternehmen für Leiharbeitsagenturen für Arbeitnehmer, die sie einem Benutzer aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe zur Verfügung stellen

Ab dem 1. Januar 2018 wird das System der Flexi-Arbeit auf die folgenden Sektoren erweitert, auch für die Zeitarbeitsunternehmen für die Arbeitnehmer, die sie einem Auftraggeber aus einem dieser Sektoren zur Verfügung stellen:

  • 118 - Paritätische Kommission für die Lebensmittelindustrie, nur die Bäckereien, die einen Beitrag zum „Garantie- und Sozialfonds für die Bäckerei, Konditorei und Verzehrräume bei einer Konditorei“ leisten
  • 119 - Paritätische Kommission für den Lebensmittelhandel
  • 201 - Paritätische Kommission für den selbstständigen Einzelhandel
  • 202 - Paritätische Kommission für den Lebensmitteleinzelhandel
  • 202.01 - Paritätische Unterkommission für die mittleren Lebensmittelunternehmen
  • 311 - Paritätische Kommission für die großen Einzelhandelsunternehmen
  • 312 - Paritätische Kommission für die Warenhäuser
  • 314 - Paritätische Kommission für die Friseur- und Schönheitssalons.

Ab dem 1. Januar 2023 wird das System der Flexi-Arbeit auf die folgenden Sektoren erweitert, auch für die Leiharbeitsunternehmen für die Arbeitnehmer, die sie einem Auftraggeber aus einem dieser Sektoren zur Verfügung stellen:

  • 223 - nationale Paritätische Kommission für Sport 
  • 303.03 - Paritätische Unterkommission für den Betrieb von Kinosälen
  • 304 - Paritätische Kommission für die Unterhaltungsbranche,
    • mit Ausnahme der künstlerischen, künstlerisch-technischen und künstlerisch-unterstützenden Funktionen, die Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 zur Einrichtung der Kunstarbeitskommission und zur Verbesserung des sozialen Schutzes der Kunstschaffenden umfassen
  • 330 - die paritätische Kommission für Gesundheitseinrichtungen und -dienste 
    • und öffentlichen Einrichtungen und Diensten des öffentlichen Gesundheitswesens, die durch einen der folgenden NACE-Codes gekennzeichnet sind 
    • mit Ausnahme von Funktionen, die Aufgaben umfassen, die in den materiellen Anwendungsbereich des koordinierten Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung von Gesundheitsberufen fallen.

NACE-Codes:

  • 86101 - Allgemeine Krankenhäuser, mit Ausnahme von geriatrischen und spezialisierten Krankenhäusern
  • 86102 - Geriatrische Krankenhäuser
  • 86103 - Spezialisierte Krankenhäuser
  • 86104 - Psychiatrische Krankenhäuser
  • 86109 - Sonstige Krankenhaustätigkeiten
  • 86210 - Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • 86220 - Spezialisten (*)
  • 86230 - Zahnärzte (*)
  • 86901 - Tätigkeiten von medizinischen Labors
  • 86903 - Krankenbeförderung
  • 86905 - Ambulante Rehabilitationstätigkeiten
  • 86906 - Pflegetätigkeiten
  • 86907 - Hebammen (*)
  • 86909 - Sonstige Tätigkeiten im Bereich der menschlichen Gesundheitspflege, a.n.g.
  • 87101 - Tätigkeiten von Alten- und Pflegeheimen
  • 87109 - Sonstige stationäre Pflegeeinrichtungen
  • 87203 - Stationäre Einrichtungen zur Betreuung von Personen mit psychiatrischen Problemen (*)
  • 87205 - Beschütztes Wohnen für Personen mit psychiatrischen Problemen (*)
  • 87301 - Altenheime
  • 87302 - Pflegeresidenzen für ältere Menschen
  • 88102 - Tages- und Betreuungszentren für ältere Menschen (*)

(*) Diese NACE-Codes werden rückwirkend zum 1. Januar 2023 hinzugefügt.

Ab dem 23. April 2023 wird der Einzelhandel mit handwerklich hergestellten Schokoladenerzeugnissen in Fachgeschäften hinzugefügt:

  • 118 - paritätische Kommission für die Lebensmittelindustrie, nur Unternehmen mit dem NACE-Code 47242 - Einzelhandel mit Schokolade und Süßwaren in Fachgeschäften

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anwendungsbereich von Flexi-Jobs auf die folgenden Sektoren ausgeweitet (und auch für Leiharbeitsunternehmen für die Arbeitnehmer, die sie einem Nutzer aus einem dieser Sektoren zur Verfügung stellen):

  • 112 - paritätische Kommission für Autowerkstätten für Arbeitgeber, die ausschließlich der Arbeitgeberkategorie 064 angehören; 
    •  
  • 320 - paritätische Kommission für Beerdigungsunternehmen (PK 320) für Arbeitgeber, die ausschließlich der Arbeitgeberkategorie 320 angehören; 
    •  
  • 132 - paritätische Kommission für Unternehmen der technischen Landwirtschaft und des technischen Gartenbaus, paritätische Kommission 144 für Landwirtschaftsbetriebe und n paritätische Kommission 145 für Gartenbaubetriebe, nur für Arbeitgeber, die einer der folgenden Kategorien angehören:
    • 093 / 193 / 293 / 094 / 194 / 294 / 494 / 594
      • siehe unten (teilweises Opt-out ab 1. April 2024)
  • 200 - paritätische Kommission für Angestellte mit NACE-Hauptcode beim LSS 85.531: Fahrschulen in Kombination mit den folgenden Arbeitgeberkategorien:
    • 010 / 210
  • 323 - paritätische Kommission für Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Bedienstete, nur für Arbeitgeber, die zu einer der folgenden Kategorien gehören:
    • 112 / 113 / 037
      • siehe unten (teilweises Opt-out ab 1. April 2024)
  • paritätische Kommission für die Lebensmittelindustrie, nur für Arbeitgeber, deren Tätigkeit zu den folgenden Teilsektoren gehört
    • industrielle und handwerkliche Bäckereien, handwerkliche Konditoreien, handwerkliche Speiseeishersteller und Verzehrstuben in handwerklichen Konditoreien (118.03)
    • Brauereien und Mälzereien (118.07)
    • Getränkeindustrie (118.08)
    • Gemüseindustrie (118.09)
    • Obstindustrie (118.10)
    • Fleischindustrie (118.11)
    • Molkereiprodukte (118.12)
    • Schokoladenfabriken - Zuckerbäckereien (118.14)
    • Kartoffelverarbeitende Industrie (118.21)
    • Kartoffelschälbetriebe (118.22)

in Kombination mit den folgenden Arbeitgeberkategorien:

  • 048 / 051 / 052 / 258 / 848

Im Abschnitt „Beschäftigung - Informationen“ wird ein neuer Bereich geschaffen, um die Aktivität in einem dieser Teilsektoren anzugeben.

  • 140.05 - Paritätische Unterkommission für Umzüge, nur für Arbeitgeber, die der Arbeitgeberkategorie 084 angehören; 
    •  
  • 140.01 - Paritätische Unterkommission für Busse und Reisebusse, nur für Arbeitgeber, die der Arbeitgeberkategorie 085 angehören; 
    •  
  • Der Veranstaltungssektor für Unternehmen, deren NACE-Hauptcode beim LSS einer der folgenden NACE-Codes ist, und nur für Funktionen, die direkt mit der Organisation von Veranstaltungen zusammenhängen

NACE-Codes

  • 90011 Darbietungen von selbständig arbeitenden Künstlern im Bereich der darstellenden Kunst
  • 90012 Darbietungen von Künstlergruppen im Bereich der darstellenden Kunst
  • 90022 Konzeption und Errichtung von Bühnen
  • 90023 Spezialisierten Bild-, Beleuchtungs- und Tontechniken
  • 90029 Sonstige unterstützende Tätigkeiten im Bereich der ausführenden Kunst
  • 90031 Schaffende Kunst, mit Ausnahme von unterstützenden Tätigkeiten
  • 90032 Unterstützende Tätigkeiten im Bereich der schaffenden Kunst
  • 90041 Betrieb von Schauspielhäusern, Konzerthallen u. Ä.
  • 90042 Betrieb von Kulturzentren und Multifunktionssälen
  • 82300 Organisation von Kongressen und Messen
  • 93199 Organisation von Sportveranstaltungen
  • 77292 Vermietung und Leasing von Fernsehern und anderen audiovisuellen Geräten
  • 77293 Vermietung und Leasing von Geschirr, Glaswaren, Küchen- und Tischbesteck, elektrischen Haushaltsgeräten und sonstigen Haushaltsutensilien
  • 77392 Vermietung und Leasing von Zelten
  • 77399 Vermietung und Leasing von sonstigen Maschinen, Werkzeugen und Sachanlagen
  • Sonderfall: RettungsschwimmerPrivate oder öffentliche Arbeitgeber für die Arbeitnehmer, die sie als Rettungsschwimmer in öffentlich zugänglichen Schwimmbädern und Badeteichen oder am Strand beschäftigen, und nur für Arbeitnehmer, die einen Rettungsschwimmerschein besitzen.

Mögliche Ausdehnung auf Antrag der angeschlossenen Organisationen

Auf Antrag der angeschlossenen Organisationen (Opt-in) und auf der Grundlage eines Königlichen Erlasses (im Prinzip frühestens ab dem 2. Quartal 2024) können die Flexi-Jobs ganz oder teilweise ausgedehnt werden auf

  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die der Paritätischen Kommission für den flämischen Wohlfahrts- und Gesundheitssektor (PK 331) angehören, mit dem NACE-Hauptcode beim LSS Kinderbetreuung (88.91), oder für die Arbeitgeber, die nicht dem Gesetz vom 5. Dezember 1968 angehören, mit dem NACE-Hauptcode beim LSS Kinderbetreuung (88.91);
  • den Sektor des öffentlichen Unterrichts und das subventionierte Personal des von der Gemeinschaft subventionierte freien Unterrichts
    • Der Anwendungsbereich (Arbeitgeberkategorie und/oder NACE-Code) wird zu einem späteren Zeitpunkt genauer festgelegt, insbesondere dann, wenn sich die angeschlossenen Organisationen für eine Teilnahme entscheiden (Opt-in);
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Sport- und Kultursektor, sofern die Arbeitgeber nicht unter das Gesetz vom 5. Dezember 1968 fallen, und nur für diejenigen Arbeitgeber, die einen der NACE-Codes beim LSS unter den Codes 93.1 (Sport) oder 90 (kreative Tätigkeiten, Kunst und Unterhaltung) haben
    • Der Anwendungsbereich (Arbeitgeberkategorie und/oder NACE-Code) wird zu einem späteren Zeitpunkt genauer festgelegt, insbesondere dann, wenn sich die angeschlossenen Organisationen für eine Teilnahme entscheiden (Opt-in);

Opt-out und Opt-in

Für die Sektoren, die Gegenstand einer Ausweitung des Systems im Programmgesetz sind, können sich die Sozialpartner auch später gegen die vollständige oder teilweise Zulassung von Flexi-Jobs entscheiden (Opt-out).

In allen anderen Sektoren, die (heute oder nach der Ausweitung des Systems) nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen und dem Gesetz vom 5. Dezember 1968 über kollektive Arbeitsabkommen und paritätische Kommissionen unterliegen, können die Sozialpartner vereinbaren, Flexi-Jobs ganz oder teilweise zuzulassen (Opt-in) und sie dann wieder ganz oder teilweise nicht zuzulassen (Opt-out).

Genehmigungen (Opt-in) oder Ausschlüsse (Opt-out) werden nur durch einen jährlich zu erlassenden königlichen Erlass wirksam, der am 1. Januar des Folgejahres in Kraft tritt. Der Anwendungsbereich der Zulassungen (Opt-in) und der Ausschlüsse (Opt-out) muss in diesem königlichen Erlass auf der Grundlage von Kriterien definiert werden, die vom LSS überprüft werden können (paritätische Kommission oder paritätische Unterkommission, Arbeitgeberkategorie, NACE-Code...).

Eine Übergangsmaßnahme sieht vor, dass im Jahr 2024 Zulassungen auf vierteljährlicher statt auf jährlicher Basis möglich sein werden.

Ab 1. April 2024

Folgende Sektoren haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Flexi-Job-Regelung durch einen Antrag einer angeschlossenen Organisation oder durch ein Opt-in anzuwenden:

  • Flämische Wohlfahrts- und Gesundheitssektor (PK 331), dessen Haupttätigkeit die Kinderbetreuung ist (NACE 88.91)
    • das jährlich zulässige Gesamtvolumen der Flexi-Job-Einsätze beträgt ebenfalls nicht mehr als 20 % des Gesamtarbeitsvolumens aller Arbeitnehmer des Arbeitgebers (Einschränkung ab 1. Juli 2024)
  • Arbeitgeber, die nicht unter das Gesetz vom 5. Dezember 1968 fallen und deren Haupttätigkeit die Kinderbetreuung ist (NACE 88.91), die in Flandern niedergelassen oder von der flämischen Gemeinschaft abhängig sind und ihren Sitz in der Region Brüssel-Hauptstadt haben
    • das jährlich zulässige Gesamtvolumen der Flexi-Job-Einsätze beträgt ebenfalls nicht mehr als 20 % des Gesamtarbeitsvolumens aller Arbeitnehmer des Arbeitgebers (Einschränkung ab 1. Juli 2024)
  • Abteilung für Unterricht und Ausbildung der Flämischen Gemeinschaft, für eine Beschäftigung in
    • von der Flämischen Gemeinschaft eingerichteten oder subventionierten offiziellen Bildungseinrichtungen, deren Haupttätigkeit der Beschreibung eines der folgenden NACE-Codes entspricht:

      NACE-Codes

      • 85.101 - Von den Gemeinschaften eingerichteter Regelvorschulunterricht
      • 85.102 - Von der Provinz subventionierter Regelvorschulunterricht
      • 85.103 - Von der Gemeinde subventionierter Regelvorschulunterricht
      • 85.105 - Offizieller Sondervorschulunterricht
      • 85.201 - Von den Gemeinschaften eingerichteter Regelprimarschulunterricht
      • 85.202 - Von der Provinz subventionierter Regelprimarschulunterricht
      • 85.203 - Von der Gemeinde subventionierter Regelprimarschulunterricht
      • 85.205 - Offizieller Sonderprimarschulunterricht
      • 85.311 - Von den Gemeinschaften eingerichteter allgemeiner Regelsekundarunterricht
      • 85.312 - Von der Provinz subventionierter allgemeiner Regelsekundarunterricht
      • 85.313 - Von der Gemeinde subventionierter allgemeiner Regelsekundarunterricht
      • 85.321 - Von den Gemeinschaften eingerichteter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
      • 85.322 - Von der Provinz subventionierter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
      • 85.323 - Von der Gemeinde subventionierter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
      • 85.325 - Offizieller Sondersekundarschulunterricht
      • 85.410 - Nicht-hochschulischer Postsekundarunterricht
      • 85.421 - Offizieller Hochschulunterricht
      • 85.591 - Sozialförderungsunterricht
      • 85.601 - Aktivitäten der Zentren für Schülerbetreuung 
      • 85.609 - Sonstige Unterstützungsdienste im Bildungswesen (nur die zentralen Unterstützungsdienste eines Bildungsnetzwerks, einer Dachorganisation oder einer Schulgruppe)
    • von der Flämischen Gemeinschaft subventionierter freier Unterricht, sofern es sich um Funktionen handelt, für die in der Regel subventioniertes Personal beschäftigt wird, das nicht unter das Gesetz vom 5. Dezember 1968 fällt, und wenn die Haupttätigkeit der subventionierten Einrichtung der Beschreibung eines der folgenden NACE-Codes entspricht:

      NACE-Codes

      • 85.104 - Freier subventionierter Regelvorschulunterricht
      • 85.106 - Freier subventionierter Sondervorschulunterricht
      • 85.204 - Freier subventionierter Regelprimarschulunterricht
      • 85.206 - Freier subventionierter Sonderprimarschulunterricht
      • 85.314 - Freier subventionierter allgemeiner Regelsekundarunterricht
      • 85.324 - Freier subventionierter technischer und beruflicher Regelsekundarunterricht
      • 85.326 - Freier subventionierter Sondersekundarschulunterricht
      • 85.410 - Nicht-hochschulischer Postsekundarunterricht
      • 85.422 - Freier subventionierter Hochschulunterricht
      • 85.591 - Sozialförderungsunterricht
      • 85.601 - Aktivitäten der Zentren für Schülerbetreuung 
      • 85.609 - Sonstige Unterstützungsdienste im Bildungswesen (nur die zentralen Unterstützungsdienste eines Bildungsnetzwerks, einer Dachorganisation oder einer Schulgruppe)
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Sport- und Kultursektor, sofern die Arbeitgeber nicht unter das Gesetz vom 5. Dezember 1968 fallen und deren Haupttätigkeit der Definition eines der NACE-Codes 93.1 (Sport) oder 90 (kreative Tätigkeiten, Kunst und Unterhaltung) entspricht, und sofern sie in der flämischen Region ansässig sind oder von der flämischen Gemeinschaft in der Region Brüssel-Hauptstadt abhängen.

Folgende Sektoren haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Flexi-Job-System für ihren Sektor ganz oder teilweise auszusetzen (Opt-out):

  • paritätische Kommission für die Landwirtschaft (PK 144)
  • paritätische Kommission für den Gartenbau (PK 145), mit Ausnahme des Teilsektors
    • Anlage und Pflege von Parks und Gärten
    • Anlage und Pflege von Parks und Gärten in eigener Regie, wenn die Arbeiter hauptsächlich mit diesen Tätigkeiten beschäftigt sind
  • paritätische Kommission für Hausverwaltungen, Immobilienmakler und Bedienstete (PK 323) in Bezug auf Bedienstete.

Der Übersichtlichkeit halber wird das LSS ab dem ersten Quartal 2024 vierteljährlich eine Datei „Anwendungsbereich von Flexi-Jobs“ auf dem Portal veröffentlichen. Diese Datei listet die Kombinationen auf, die kontrolliert werden können, um einen Flexi-Job zu melden. Es handelt sich also nicht um eine Auflistung der Kombinationen Arbeitnehmerkennzahl/Arbeitgeberkategorie/Status, die für Flexi-Job in Frage kommen, sondern nur um die Kombinationen, bei denen ein Flexi-Job für das betreffende Quartal potenziell möglich ist.

Ausschlüsse

In allen Sektoren sind die folgenden Funktionen aus dem Anwendungsbereich von Flexi-Jobs ausgeschlossen:

  • Die künstlerischen, künstlerisch-technischen und künstlerisch-unterstützenden Funktionen, die Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 zur Einrichtung der Kunstarbeitskommission und zur Verbesserung des sozialen Schutzes der Kunstschaffenden umfassen
  • die Funktionen, die Aufgaben umfassen, die in den materiellen Anwendungsbereich des koordinierten Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung von Gesundheitsberufen fallen.

Begriffsbestimmung

Ein Arbeitnehmer, der bei einem anderen Arbeitgeber ausreichende Leistungen erbracht hat, kann im Rahmen eines Flexi-Jobs beschäftigt werden. Auf den Flexi-Lohn, den der Arbeitnehmer für diese Leistungen erhält, sind keine normalen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, sondern nur ein besonderer Arbeitgeberbeitrag. Ab dem 1. Januar 2024 steigt er auf 28 %.

Der Arbeitgeber, der eine Person mit einem Flexi-Job beschäftigen möchte, schließt mit dieser Person einen schriftlichen Rahmenvertrag ab, in dem eine Reihe allgemeiner Punkte festgelegt werden (Beschreibung der Tätigkeiten, vereinbarter Lohn....). In diesem Rahmen schließt der Arbeitgeber jedes Mal einen Flexi-Arbeitsvertrag ab, wenn er den Arbeitnehmer beschäftigen will. Für diese Flexi-Arbeitsverträge muss eine Dimona-Meldung vom Typ „FLX“ abgegeben werden, und in der DmfA-Meldung sind eine Reihe spezifischer Codes zu verwenden. Diese Flexi-Arbeitsverträge können mündlich (tageweise) oder schriftlich, in Voll- oder Teilzeit, für einen bestimmten Zeitraum oder für eine klar definierte Tätigkeit geschlossen werden.

Der Rahmenvertrag ist nicht erforderlich für Arbeitnehmer, die über ein Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt werden. Der Vertrag mit der Zeitarbeitskraft muss jedoch die gleichen Elemente enthalten wie ein Rahmenvertrag.

Bei einem Flexi-Job hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Gehalt (Flexi-Lohn) und ein einfaches Urlaubsgeld in Höhe von 7,67 % (Flexi-Urlaubsgeld), das zusammen mit dem Lohn gezahlt wird (brutto ist netto, da es keine Abzüge gibt).

Flexi-Lohn

Ab 1. Januar 2024:

Mindestlohn

Im Rahmen eines Flexi-Jobs im Hotel- und Gaststättengewerbe hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Lohn (brutto ist netto, da es keine Abzüge gibt), der nicht weniger als 11,19 Euro pro Stunde betragen darf (nicht indexiert). Außerdem wird zu jedem Gehalt ein Flexi-Urlaubsgeld in Höhe von 0,86 EUR pro Stunde gezahlt (nicht indexiert, also insgesamt 12,05 EUR pro Stunde).Der Flexi-Lohn darf ab dem 1. Mai 2024 nicht unter 11,41 EUR pro Stunde und das Flexi-Urlaubsgeld somit nicht unter 0,88 EUR pro Stunde liegen (also insgesamt 12,29 EUR pro Stunde). Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass gegebenenfalls herkömmliche Zuschläge bzw. Prämien zu zahlen sind (z. B. Nachtarbeitszuschläge, Jahresendprämien usw.).

In allen anderen Sektoren, einschließlich des Gesundheitswesens, muss der Flexi-Grundlohn mindestens dem Bruttobetrag des für die ausgeübte Tätigkeit geltenden Tariflohns entsprechen. Wurde kein Tarifgehalt festgelegt, muss es mindestens gleich dem garantierten monatlichen Mindesteinkommen sein.

  • Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der gewährte Flexi-Stundenlohn mindestens dem auf monatlicher Basis bestimmten Tariflohn oder dem garantierten monatlichen Mindesteinkommen entspricht.
  • Die Inspektionsdienste werden vor Ort die Einhaltung des Mindestlohns kontrollieren.

Der Beitrag von 28,00 % bezieht sich auf den gesamten Lohn (einschließlich Urlaubsgeld) von Flexi-Job-Arbeitnehmern.

Höchstlohn

Um zu verhindern, dass spezialisierte Arbeitnehmer, die sehr hohe Stundenlöhne erhalten, Flexi-Jobs ausüben, dürfen die Flexi-Löhne (einschließlich Vergütungen, Prämien und Vorteile) künftig 150 % des für die ausgeübte Tätigkeit geltenden Mindestgrundlohns der jeweiligen Branche oder des garantierten monatlichen Mindesteinkommens nicht überschreiten.

  • Die Inspektionsdienste werden vor Ort die Einhaltung des Höchstlohns kontrollieren.

Jährliche Steuerobergrenze von 12.000,00 EUR

Für Einkünfte aus Flexi-Jobs gilt eine jährliche Steuerobergrenze von 12.000,00 EUR, mit einer Ausnahme für Pensionierte. Für den Teil, der diesen Betrag übersteigt, gibt es keine Steuerbefreiung mehr.

  • Das LSS prüft, wie ein System ausgearbeitet werden kann, das es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre eigene Situation zu überwachen.
  • Ab dem Jahr 2025 werden die Beträge, die als Flexi-Job-Löhne für Flexi-Job-Beschäftigte in der Karrieredatenbank sichtbar sind, gleichzeitig mit den Lohnabrechnungen aktualisiert.

Die Leistungen, die im Rahmen eines Flexi-Jobs erbracht werden, sind dem Netzwerk der sozialen Sicherheit auf gleiche Weise wie die Leistungen normaler Arbeitnehmer mitzuteilen und werden daher beim Erwerb von Sozialversicherungsansprüchen grundsätzlich mitgerechnet.

Flexi-Job-Leistungen eröffnen auch den Anspruch auf Urlaubstage. Da das Flexi-Urlaubsgeld zusammen mit dem Flexi-Lohn gezahlt wird, bedeutet das, dass, wenn der Arbeitnehmer – beim Arbeitgeber, bei dem er einen Flexi-Job ausführt, oder bei einem anderen Arbeitgeber – einen solchen Urlaubstag in Anspruch nimmt, kein Lohn und kein doppeltes Urlaubsgeld mehr gezahlt werden müssen.

 

Bedingung im Quartal selbst (T)

  • Ab 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, einen Flexi-Job bei dem Arbeitgeber auszuüben, bei dem der Arbeitnehmer bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist. 
    • Flexi-Job-Beschäftigte, die während des Quartals die Möglichkeit bekommen, im Rahmen eines anderen Arbeitsvertrags oder einer statutarischen Einstellung zu arbeiten, können von einem Gleitzeitarbeitsplatz in ein reguläres Arbeitsverhältnis wechseln.
    • Diese Bedingung wird in der DmfA überwacht.
    • Das LSS wird diesbezüglich nachträglich Kontrollen durchführen;
  • ab dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr erlaubt, einen Flexi-Job in einem Unternehmen auszuüben, das mit einem Unternehmen verbunden ist, in dem der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag für eine Beschäftigung von 4/5 oder mehr einer Vollzeitbeschäftigung einer Referenzperson hat
    • Diese Zugehörigkeit wird im Lichte der Bestimmungen von Artikel 1.20 des Gesetzes über Gesellschaften und Vereinigungen bewertet.
    • Die Inspektoren werden diese Zugehörigkeit vor Ort kontrollieren;
  • Das Gesetz vom 1. April 2022 verbietet ausdrücklich die Beschäftigung eines Arbeitnehmers über ein Unternehmen für Aushilfsarbeit als Flexi-Arbeitnehmer bei einem Entleiher, bei dem er bereits im Rahmen eines regulären Arbeitsvertrags beschäftigt ist.
  • der Arbeitnehmer darf sich nicht in einem Zeitraum befinden, in dem er eine Entlassungsentschädigung oder Entlassungsausgleichsentschädigung von dem Arbeitgeber erhält, bei dem er den Flexi-Job ausübt;
  • es muss ein System anwendbar sein, das alle Leistungen des Flexi-Job-Arbeitnehmer registriert und verwaltet; dies ist möglich über
    • ein RKS im Falle einer Beschäftigung im Hotel- und Gaststättengewerbe,
    • oder das alternative System der Anwesenheitsregistrierung, das sich auf eine komplementäre Dimona bezieht und für alle Sektoren offen ist, in denen Flex-Arbeit möglich ist oder
    • über ein elektronisches System der Zeitregistrierung, das auch im Rahmen einer teilzeitlichen Beschäftigung verwendet wird.
    • eine Tages-Dimona mit Angabe des Anfangs- und Endzeitpunktes ist ausreichend, um die Registrierungspflicht zu erfüllen.

 

Bedingung im Quartal (T - 3) ausgenommen als „pensioniert“

Der Arbeitnehmer muss bei einem oder mehreren anderen Arbeitgebern als dem, bei dem der Flexi-Job ausgeübt wird, mindestens 80 % der in einer Vollzeitbeschäftigung theoretisch möglichen Arbeitsleistungen erbracht haben. Sowohl Leistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe als auch solche in anderen Sektoren werden dabei mitgerechnet.

Um zu überprüfen, ob es eine 4/5 Beschäftigung in (T - 3) gab, wird/werden berücksichtigt:

  • alle vom Arbeitgeber bezahlten Zeiträume
  • und bestimmte Zeiträume der Aussetzung des Arbeitsvertrags, die vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden, wie Mutterschaftsurlaub, Adoptionsurlaub und vorübergehende Arbeitslosigkeit

Es zählen nicht: Leistungen als

  • „Lehrling“ im Rahmen der alternierenden Ausbildung;
  • „Jugendliche“ bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden;
  • Student mit Antrag auf Solidaritätsbeitrag;
  • Gelegenheitsarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Gartenbau und
  • Flexi-Job-Arbeitnehmer

Diese Bedingung wird zum Zeitpunkt der Einreichung der Dimona-Meldung für den Flexi-Job geprüft. Die Dimona-Meldung wird als Antwort OK (akzeptiert ohne Warnung) oder NOT OK (Warnung ,nicht genügend Leistungen' oder ,Dimona im Verzug‘) erhalten.

Nur eine DmfA-Meldung für einen Zeitraum, der vollständig von einer Dimona ‚FLX‘-Meldung gedeckt ist, ist gestattet. Wenn im Laufe eines Quartals 3 nicht aufeinander folgende Dimona-Meldungen eingereicht werden, wird eine DmfA-Meldung, die ab dem Beginn des ersten Zeitraums bis zum Ende des dritten Zeitraums reicht, in einer Anomalie resultieren.

Auch unter ausländischer Sozialversicherung erbrachte Leistungen können bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt werden (T - 3). Das LSS wird natürlich nicht in der Lage sein, sie zum Zeitpunkt der Dimona zu bestimmen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem LSS die erforderlichen Nachweise vorlegen.

Um für einen Flexi-Job in einem bestimmten Quartal T in Betracht zu kommen, muss der Arbeitgeber sowohl im Quartal T als auch im Quartal (T - 3) bestimmte Bedingungen erfüllen.

Ab dem 01. Januar 2018 wird das System der Flexi-Arbeit auf gesetzlich Pensionierte ohne Beschäftigungsbedingungen (T - 3) erweitert. Personen, die eine „Übergangsentschädigung“ erhalten, werden nicht als „pensioniert“ betrachtet.

Hinweis: Eine Meldung eines Flexi-Jobs in der DmfA, der nicht den Bedingungen entspricht, führt zu einer Erhöhung des Flexilohns um 125 %.

 

Zusätzliche Leistungsbedingung für die Ausübung eines Flexi-Jobs ab dem 1. Januar 2024

Verkürzung der Arbeitszeit zwischen (T - 4) und (T - 3)

Personen, die ihr Arbeitsvolumen von 100 % in (T - 4) auf 80 % in (T - 3) reduzieren, dürfen in den beiden Quartalen (T) und (T + 1) keinen Flexi-Job ausüben.

Diese Kontrolle wird auf der Grundlage von Laufbahndaten bei Sigedis in Dimona durchgeführt.

Wenn ein Dimona-Flexi-Job im Quartal (T) eingereicht wird, erfolgt die Überprüfung sowohl für die Differenz zwischen den Quartalen (T - 5) und (T - 4) als auch für die Differenz zwischen den Quartalen (T - 4) und (T - 3);

Kontrolle im Quartal (T - 3) der Beschäftigungsbedingung von mindestens 80 % und

  • wenn der Arbeitnehmer in (T - 3) zu 80 % arbeitet, wird der Leistungsgrad in (T - 4) in Bezug auf (T - 3) und in (T - 5) in Bezug auf (T - 4) kontrolliert.
    • Kontrolle im Quartal (T - 4)
      • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 4) 100 % arbeitet => NOK Arbeitnehmer dürfen in (T) nicht flexi-jobben.
      • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 4) 80 % arbeitet => Kontrolle im Quartal (T - 5).
    • Kontrolle im Quartal (T - 5)
      • Wenn der Arbeitnehmer 80 % arbeitet => OK, da seine Arbeitszeit zwischen (T - 5), (T - 4) und (T - 3) nicht reduziert wurde
      • Wenn der Arbeitnehmer 100 % arbeitet => NOK Der Arbeitnehmer darf in (T) nicht flexi-jobben.
  • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 3) zu 100 % arbeitet, wird der Leistungsgrad in (T - 5) in Bezug auf (T - 4) kontrolliert
    • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 5) und (T - 4) 100 % arbeitet => OK, da seine Arbeitszeit zwischen (T - 5), (T - 4) und (T - 3) nicht reduziert wurde;
    • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 5) 80 % und in (T - 4) 100 % arbeitet => OK, da seine Arbeitszeit zwischen (T - 5), (T - 4) und (T - 3) nicht reduziert wurde;
    • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 5) 100 % und in (T - 4) 80 % arbeitet => NOK Der Arbeitnehmer darf in (T) nicht flexi-jobben;
    • Wenn der Arbeitnehmer in (T - 5) 80 % und in (T - 4) 80 % arbeitet => OK, da seine Arbeitszeit zwischen (T - 5), (T - 4) und (T - 3) nicht reduziert wurde.

Meldung von Flexi-Jobs in der DmfA

Da Flexi-Jobs auch soziale Rechte mit sich bringen, wurden 2 neue Arbeitnehmerkennzahlen geschaffen, 2 spezifische Lohncodes und ein separater Leistungscode für Flexi-Urlaub. Da es sich nicht um gewöhnliche Urlaubstage handelt, sind die traditionellen Leistungs- und Lohncodes im Zusammenhang mit Urlaubstagen und Abgangsurlaubsgeld nicht anwendbar.

Kontrolle PK und DmfA

  • die PK-Kontrolle erfolgt auf dem Niveau der DmfA, also nicht zum Zeitpunkt der Dimona-Meldung
  • für die PK 118 erfolgt die PK-Kontrolle in Kombination mit der Arbeitgeberkategorie 058
  • das Feld „Pensioniert“ auf der Ebene der Beschäftigungszeile muss vom Pensionierten ausgefüllt werden

Kontrolle des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber, bei dem der Flexi-Jobber bereits beschäftigt ist 

Im Block„Beschäftigung - Auskünfte“ sieht die DmfA ein neues Feld mit dem Begriff FL (Flexi-Job) ab dem ersten Quartal 2024 vor.Dieses Feld ist nur für Flexi-Arbeitnehmer mit einem Flexi-Job-Vertrag auszufüllen, 

  • die in der DmfA als normale Arbeitnehmer gemeldet sind, weil eine späte Dimona Flexi stattfand
    • oder bei dem der Zeitraum in Dimona nicht vollständig mit dem Zeitraum in DmfA übereinstimmt
  • und die alle anderen Voraussetzungen erfüllen, um einen Flexi-Job ausüben zu können.

Diese Tage werden nicht für das Verbot angerechnet, einen Flexi-Job bei dem Arbeitgeber auszuüben, bei dem der Arbeitnehmer bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis beschäftigt ist.

 

Flexi-Jobs allgemein

Die Leistung von Flexi-Jobs wird bei der Berechnung der Beitragsermäßigungen vollständig ausgeschlossen (µ(glob), µ, ...). Eine Beschäftigung als Flexi-Job kann während des Quartals mit anderen Beschäftigungen beim gleichen Arbeitgeber kombiniert werden (z. B. als Gelegenheitsarbeiter).

Für nähere Erläuterungen über die arbeitsrechtlichen Aspekte von Flexi-Jobs wenden Sie sich bitte an den FÖD BASK.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Flexi-Jobs

In der DmfA werden Flexijobs separat im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen angegeben:

  • 050 Typ 0: für Arbeiter, die im Rahmen eines Flexijobs beschäftigt sind
  • 450 Typ 0: für Angestellte, die im Rahmen eines Flexijobs beschäftigt sind

- Im Block 90015 „Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“ muss das Enddatum der Beschäftigung angegeben werden, das nicht nach dem letzten Tag des LSS-Quartals liegen kann

- Die Löhne der Flexijobs werden im Block 90019 „Entlohnung der Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“ mit folgenden Lohncodes angegeben:

  • 22 für die Flexijob-Löhne
  • 23 für die im Rahmen eines Flexijobs gewährten Prämien und Vorteile, die nicht unmittelbar mit den während des Quartals erbrachten Leistungen in Verbindung stehen

- Die Leistungen der Flexijobs werden im Block 90018 „Leistung der Beschäftigung Arbeitnehmerzeile“ auf gleiche Weise wie die von normalen Arbeitnehmern im Gastgewerbe angegeben. Die Meldung erfolgt immer in Stunden.

  • Ein neuer Leistungscode 15 ist für die Meldung von in Anspruch genommenen Urlaubstagen, die im Rahmen eines Flexijobs erworben wurden, vorgesehen. Der Leistungscode 3 (Zusatzurlaub für Arbeiter) ist auch für Arbeiter möglich, die im Rahmen eines Flexijobs beschäftigt sind.

Für Flexijobs kann keine Ermäßigung von Sozialbeiträgen in Anspruch genommen werden.

  • Die Leistungen Flexijobs bleiben bei der Berechnung des anwendbaren My für die strukturelle Ermäßigung und der Zielgruppenermäßigungen unberücksichtigt
  • Die Löhne für Flexijobs fließen nicht in die Berechnung des Referenzquartalslohns ein
  • Für die Zielgruppenermäßigung „Ersteinstellungen“ wird dennoch das Dienstantrittsdatum des ersten Arbeitnehmers als Datum der Ersteinstellung zugrunde gelegt, sogar dann, wenn er im Rahmen eines Flexijobs eingestellt wurde und die Ermäßigung selbst in Anspruch nehmen kann.