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Arbeitnehmer, die im Rahmen von Artikel 60 §7 des ÖSHZ-Gesetzes vom 08. Juli 1976 beschäftigt sind

Ein öffentliches Sozialhilfezentrum kann - auf der Grundlage von Artikel 60 § 7 des ÖSHZ-Gesetzes vom 8. Juli 1976 - als Arbeitgeber auftreten, wenn eine Person eine Beschäftigungszeit nachweisen muss, um in den vollen Genuss bestimmter Sozialleistungen zu kommen oder die Berufserfahrung der betreffenden Person zu fördern.

Die Beschäftigungsdauer darf die für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Sozialleistungen erforderliche Zeit nicht überschreiten.

Die Person, die auf der Grundlage von Artikel 60 § 7 ÖSHZ-Gesetz beschäftigt ist, eröffnet das Recht auf eine Zielgruppenermäßigung nach Artikel 60 in der Region Brüssel-Hauptstadt, der Wallonischen Region und den deutschsprachigen Gemeinden.  

Arbeitssuchende mit befristeter Berufserfahrung in der Flämischen Region, die auf der Grundlage von Artikel 60 §7 des ÖSHZ-Gesetzes eingestellt werden, gelten als normale Vertragsarbeiter, die keinen Anspruch auf eine Zielgruppenermäßigung nach Artikel 60 erhalten. Für sie ist der Beitrag von 1,60 % fällig, wenn der Arbeitgeber die private Urlaubsregelung auf sein Vertragspersonal anwendet.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfAPPL - Meldung der Beschäftigung gemäß Artikel 60, § 7 des ÖSHZ-Gesetzes

Region Brüssel-Hauptstadt, Wallonische Region und Deutschsprachige Gemeinden

 

In der DmfA werden die Arbeitnehmer, die bei einem ÖSHZ im Rahmen von Artikel 60, § 7 des ÖSHZ-Gesetzes in der Region Brüssel-Hauptstadt, der Wallonischen Region und den deutschsprachigen Gemeinden angeworben werden, im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ angegeben mit spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen:

  • 090 für Handarbeiter
  • 400 für Angestellte

Für sie gilt eine spezifische Zielgruppenermäßigung.
 

Flämische Region

 

Die Arbeitnehmer, die bei einem ÖSHZ im Rahmen von Artikel 60, § 7 des ÖSHZ-Gesetzes in der Flämischen Region angeworben werden, im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ angegeben mit spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen:

  • 015 für Handarbeiter
  • 495 für Angestellte
     

Andererseits muss der Code Arbeitnehmerstatus „TW“ in Block 90196 90015 „Beschäftigung der Arbeitnehmerzeile PPL“ angegeben werden. Der Code Status „TW“ hat Vorrang vor den anderen eventuellen Status des Arbeitnehmers.

Die spezifische Zielgruppenermäßigung kann nicht mehr angewandt werden.