Solidaritätsbeitrag nicht-versicherungspflichtige Studenten
Unter bestimmten Bedingungen können Studenten im Kalenderjahr arbeiten, ohne dass auf ihren Lohn Beiträge zur Sozialen Sicherheit geschuldet werden. Auf diesen Lohn wird allerdings ein Solidaritätszuschlag geschuldet.
Betroffene Arbeitgeber
Es betrifft alle Arbeitgeber, die Studenten sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Sektor beschäftigen.
BETROFFENE ARBEITNEHMER
Hierbei handelt es sich nur um Studenten, deren Beschäftigung den Ausschlussbedingungen entspricht und die vorab einen Dimona-Antrag ‚STU‘ ausgefüllt haben.
Auf den Lohn der anderen Studenten werden die normalen Sozialversicherungsbeiträge geschuldet.
Höhe des Beitrags
Beitragsprozentsatz des Solidaritätsbeitrags beträgt 8,13 %. Davon gehen 5,42 % zu Lasten des Arbeitgebers und 2,71 % zu Lasten des Studenten.
Der Beitragsprozentsatz zu Lasten des Arbeitgebers ist um einen Beitrag von 0,01 % (nur berechnet im 1. und 2. Quartal des Jahres) zu erhöhen, der zur Finanzierung des Asbestfonds bestimmt ist.
Mit Lohn ist der Lohn gemeint, auf den normale Beiträge berechnet werden würden, wenn der Student den Ausschlussbedingungen nicht entsprechen würde. Der Solidaritätsbeitrag wird auch für den Lohn des Studenten für einen Feiertag, der nicht vom Studentenvertrag abdeckt wird, geschuldet.
Studenten, die im Gaststättengewerbe beschäftigt sind, können ebenfalls für die Regelung ‚Überstunden im Horeca-Sektor‘ in Betracht kommen. Auf diese Überstunden wird kein Solidaritätsbeitrag geschuldet. Sie müssen auch nicht in der DmfA angegeben werden.
Zu erledigende Formalitäten (DmfA)
Arbeitgeber, die auch anderes Personal beschäftigen
Keine besonderen Formalitäten.
Die Meldung bietet die Möglichkeit, diesen Beitrag zu verrechnen.
Arbeitgeber, die nur nicht-versicherungspflichtige Studenten beschäftigen
Ab 01.01.2010 fallen Arbeitgeber, die keine normalen Arbeitnehmer beschäftigen, sondern Studenten, für die keine normalen Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden, nicht mehr in eine Sonderkategorie. Ebenso wie für die anderen Arbeitgeber unterscheidet das LSS eine Arbeitgeberkategorie in Abhängigkeit der Haupttätigkeit des Unternehmens.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Solidaritätsbeitrag für Studenten
In der DmfA wird der Solidaritätsbeitrag für Studenten in einem spezifischen Feld 90003 „Beitrag Arbeitnehmer – Student“ mit der Arbeitnehmerkennzahl 840 (Handarbeiter) oder 841 (Angestellte) unter der Arbeitnehmerzeile angegeben, auf den er sich bezieht (siehe „Wie fülle ich die DmfA aus?“)