Pre-Tracing ausländischer Arbeitskräfte − Corona-Maßnahme
Mit dem Ministeriellen Erlass vom 12. Januar 2021 (B. S. vom 12. Januar 2021) wird das Pre-Tracing-System auf alle Branchen ausgeweitet.
Um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 zu bekämpfen, ist nun jeder Arbeitgeber oder Benutzer, der eine(n) Arbeitnehmer/-in oder Selbstständige(n) mit Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland vorübergehend für Arbeiten in Belgien in Anspruch nimmt, verpflichtet, eine Reihe von Daten zu erheben und auf dem neuesten Stand zu halten. Eine Ausnahme stellt auch weiterhin die Durchführung von Arbeiten für natürliche Personen zu rein persönlichen Zwecken (wie die Installation oder Reparatur einer Klimaanlage in der Privatwohnung) dar.