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Dimona für den soziokulturellen Sektor und den Sport „Artikel 17“

Die Anpassungen, die erforderlich sind, um diese Meldung in Stunden vorzunehmen, treten ab dem 7. April 2022 in Kraft. Zu Beginn des Jahres 2022 war es noch nicht möglich, diese Meldung abzugeben. Alle Leistungen, die vor dem Inkrafttreten der Änderung der Dimona-Erklärung erbracht wurden (Leistungen ab dem 1. Januar 2022), sind rückwirkend einzugeben.

 Vor jeder Beschäftigung im soziokulturellen Sektor oder im Sport muss ein Dimona durchgeführt werden. Dies geschieht in Stunden, außer für Arbeitnehmer der VRT, der RTBF und des BRF für Personen, die in ihr Organigramm aufgenommen und außerdem als Künstler eingestellt wurden.

Dimona „S17“ - Sport

Es handelt sich um eine Dimona-Erklärung in Stunden, für Aktivitäten im Zusammenhang mit Sport

Dimona „O17“ - übrige Sektoren

Es ist auch eine Dimona-Erklärung in Stunden, für alle anderen Aktivitäten als Sport oder Fernsehen.

Dimona „T17“ - Fernsehen

Wie in der Vergangenheit handelt es sich um eine Dimona-Erklärung in Tagen (mit maximal 25 Tagen). Wenn ein Arbeitnehmer auch bei anderen Arbeitgebern im soziokulturellen Sektor oder im Sport tätig ist, werden diese Tage in Stunden umgerechnet, wobei 1 Tag 8 Stunden entspricht, unabhängig von der Leistung während des Tages.