Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Ärzte in Ausbildung

Es handelt sich um Personen, die im Rahmen der zur Ausführung von Artikel 215, § 4 des am 14.07.1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung bestimmten Regeln eine Ausbildung zum Facharzt besuchen. Die Pflegeanstalt, in der die Ausbildung erfolgt, ist der Arbeitgeber.

Das Sozialversicherungssystem der Arbeitnehmer gilt auch für Personen, die eine Ausbildung zum Hausarzt besuchen. Das Koordinierungszentrum für die Ausbildung in der Allgemeinmedizin, über das der Arzt seine Ausbildung zum Hausarzt besucht, ist der Arbeitgeber.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Ärzte in Ausbildung

Die Unterwerfung der Ärzte in Ausbildung ist auf folgende Systeme beschränkt

  • Krankheit und Invalidität - Gesundheitsfürsorge und Entschädigungen
  • Berufskrankheiten (nach dem System, das in der Pflegeeinrichtung gilt, in der die Facharztausbildung absolviert wird)
  • Arbeitsunfälle (nach dem System, das in der Pflegeeinrichtung gilt, in der die Facharztausbildung absolviert wird)

Sie sind vom Beitrag auf das doppelte Urlaubsgeld, dem Sonderbeitrag BFS (ANKZ 810), dem Sonderbeitrag für Arbeitslosigkeit (1,69 %, ANKZ 855), dem Beitrag für Risikogruppen (ANKZ 852) und dem Beitrag für die Beratung und Betreuung von Arbeitslosen (WNKGT 854) ausgeschlossen.  Sie sind vom Beitrag zum Fonds für Existenzsicherheit (ANKZ 830) befreit, sofern es sich um Risikogruppen handelt.

Fachärzte in der Ausbildung sind in Block 90012 ( Arbeitnehmerzeile ) anzugeben durch

  • Kategorie 072 für Pflegeeinrichtungen im privaten Sektor
  • Kategorie 272 für die Pflegeeinrichtungen des öffentlichen Sektors, die für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten beitragspflichtig sind
  • Kategorie 372 für die Pflegeeinrichtungen des öffentlichen Sektors, die nicht beitragspflichtig für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind
  • Kategorie 772 für die Pflegeeinrichtungen der provinzialen und lokalen Verwaltungen

und mit der Arbeitnehmerkennzahl 495 TYp 0.

Ärzte in Ausbildung zum Hausarzt werden von einem der beiden Koordinierungszentren für die Ausbildung in der Allgemeinmedizin (Nl oder Fr) unter der Arbeitgeberkategorie 072angegeben.