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Behinderte Arbeitnehmer und Auszubildende

Behinderte Arbeitnehmer werden auf dieselbe Weise angegeben wie nicht behinderte Arbeitnehmer mit denselben Beitragssätzen, ausgenommen bei einer Beschäftigung in anerkannten geschützten Arbeitsplätzen. Auf den Lohn für die Leistungen als behinderter Arbeitnehmer in einem anerkannten geschützten Arbeitsplatz wird keine Lohnermäßigung geschuldet. Hierfür wird eine spezielle Arbeitnehmerkennzahl geschaffen.


Behinderte, die im Rahmen eines Lehrvertrags, Umschulungsvertrags oder einer Berufsausbildung arbeiten und nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, sind, was die Sozialversicherungspflicht betrifft:

  • ab 01. Oktober 2017
  • vor 01. Oktober 2017 
    • immer beitragspflichtig durch einer Erweiterung des Sozialversicherungsgesetzes.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Personen mit Behinderung

In der DmfA werden Personen mit Behinderung im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ angegeben:

1° mit spezifischen Arbeitnehmerkennzahlen, wenn sie in einer beschützten Werkstätte beschäftigt sind (Kategorie 073, 173, 273 oder 473) oder in einer provinzialen oder lokalen Verwaltung (Kategorie 750, 751, 752 oder 753) :

  • 012 Typ 1 (oder 0 für den öffentlichen Sektor) für Handarbeiter oder Lehrlinge mit Behinderung ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden
  • 025 Typ 1 für Handwerker oder Lehrlinge mit Behinderungen subventionierte Vertragsarbeiter
  • 027 Typ 1 (oder 0 für den öffentlichen Sektor) für junge Handarbeiterlehrlinge mit Behinderung bis zum Ende des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
  • 035 Typ 1 (oder 0 für den öffentlichen Sektor) für junge Handarbeiter mit Behinderung bis zum Ende des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
  • 485 Typ 0 für subventionierte Vertragsangestellte mit Behinderung
  • 487 TYp 1 (oder 0 für den öffentlichen Sektor) für junge Angestellte mit Behinderung bis zum Ende des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden
  • 492 TYp 0 für Angestellte mit Behinderung ab dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden

Sie sind vom Lohnmäßigungsbeitrag befreit und haben Anspruch auf eine erhöhte strukturelle Ermäßigung

2° mit den normalen Arbeitnehmerkennzahlen, wenn die Personen mit Behinderung von anderen Kategorien von Arbeitgebern beschäftigt werden.