Die Familienbeihilfen
Infolge der sechsten Staatsreform werden die Verwaltung und Auszahlung des Kindergeldes regionalisiert. Der Wohnort eines Kindes bestimmt die zuständige Region und jede Region hat eine Kindergeldregelung ausgearbeitet.
Die Zuständigkeit der Föderalagentur für Familienbeihilfen (FAMIFED) wurde am 1.1.2019 an Flandern, Wallonie und die deutschsprachige Gemeinschaft übertragen und ab dem 1.1.2020 erfolgt die Übertragung an Brüssel.
Informationen zum regionalisierten Kindergeld erhalten Sie bei:
- dem Vlaamse Uitbetaler Groeifonds FONS: www.fons.be oder www.groeipakket.be;
- der Waalse Agence pour une Vie de Qualité-Familles: www.aviq.be oder www.famiwal.be;
- dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Abteilung Familie und soziale Angelegenheiten): www.ostbelgienlive.be
- dem Brusselse Kinderbijslagfonds: www.famiris.brussels.