Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Statut

Einer der nachfolgenden Codes ist zu gebrauchen. Wenn der Arbeitnehmer nicht zu einer der genannten Kategorien gehört, muss nichts angegeben werden.

A1 = für Künstler mit einem Arbeitsvertrag;

A2 = Künstler, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, gegen Zahlung eines Lohns im Auftrag einer natürlichen oder juristischen Person künstlerische Leistungen erbringt und/oder künstlerische Werke produziert;

B = freiwillige Feuerwehrleute;

BA = der Arbeitnehmer ist außerhalb des normalen Arbeitskreislaufs in einem Unternehmen unter der PK Nr. 327.xx (beschützende Werkstätten, soziale Werkstätten und ‚Werkstätten für angepasste Arbeit‘) beschäftigt;

CM = Militäranwärter (nicht mehr anwendbar ab dem 14.10.2003);

D = Heimarbeiter. Dies sind die Personen im Sinne von Artikel 3, 4° des K. E. vom 28.11.1969, d. h. Personen, die an einem von ihnen ausgewählten Ort unter ähnlichen Bedingungen wie denen eines Arbeitsvertrags Rohstoffe oder Halberzeugnisse bearbeiten, die ein oder verschiedene Händler ihnen anvertraut haben und die allein arbeiten oder normalerweise höchstens vier Gehilfen beschäftigen.

D1 = Heimarbeiter.  Tageseltern in der Flämischen Gemeinschaft mit einem Arbeitsvertrag, die von bestimmten Organisatoren mit einer Erlaubnis für Kinderbetreuung und für den Privatsektor beschäftigt werden, die  in den Anwendungsbereich der PK 331.00.10 fallen.

D2 = Heimarbeiter.  Tageseltern in der Französische Gemeinschaft mit einem Arbeitsvertrag, die von bestimmten Organisatoren mit einer Erlaubnis für Kinderbetreuung und für den Privatsektor beschäftigt werden, die  in den Anwendungsbereich der PK 332.00.10 fallen.

E = in Dimona bei einer provinzialen oder lokalen Verwaltung angegebenes Personal der Unterrichtsanstalten

EC = Diener des Kultes und Vertreter des Zentralen Freigeistigen Rates

FE = Arbeitnehmer mit dem Statut von ausländischer Führungskraft oder Forscher

LP = Arbeitnehmer mit begrenzten Leistungen. Es betrifft Arbeitnehmer, die mit dem Arbeitgeber durch einen Vertrag von kurzer Dauer und für eine Beschäftigung gebunden sind, die pro Tag nicht die normale Dauer eines Werktags erreicht, sodass sie in Stunden angegeben werden können. Es handelt sich beispielsweise um Betreuer im soziokulturellen Sektor usw., die nur für einige Stunden eingestellt werden;

MA = leitende Beamte, die unter das Gesetz vom 04.03.2004 über die Zuteilung von zusätzlichen Vorteilen in Sachen Ruhestandpension an Personen fallen, die eingestellt wurden, um eine Management- oder Stabsfunktion in einem öffentlichen Dienst auszuüben und für die das Sozialversicherungsgesetz nicht auf die Sektoren KIV (medizinische Versorgung) und Pensionen beschränkt ist;

PJ = Berufsjournalisten mit einem Arbeitsvertrag;

RM = Nur in der DmfA vom Ministerium der Landesverteidigung gemeldete Reservisten;

S = Saisonarbeiter. Dies sind die Arbeitnehmer, die Arbeit in Perioden durchführen, deren Dauer beschränkt ist, entweder wegen der saisongebundenen Art der Arbeit oder weil die Unternehmen, die sie beschäftigen, zu bestimmten Zeiten des Jahres dazu gezwungen sind, Hilfspersonal einzustellen.

SA = technisches und administratives Berufspersonal der Feuerwehrdienste;

SP = operationelles Berufspersonal der Feuerwehrdienste;

SS = statutarische Praktikanten, die der Pensionsregelung des öffentlichen Sektors nicht unterworfen sind;

T = Teilzeitarbeitnehmer im Sinne des Gesetzes vom 24.07.1987 (= Gelegenheitsarbeiter, kein Heimarbeiter oder Arbeitnehmer, der durch ein anerkanntes Unternehmen für Aushilfsarbeit einem Entleiher zur Verfügung gestellt wird);
Es sind Arbeitnehmer, die mit einem „Arbeitsvertrag für die Ausführung einer zeitweiligen Arbeit“ eingestellt werden, um einen festen Arbeitnehmer zu vertreten oder einer befristeten Arbeitszunahme zu entsprechen oder die Ausführung einer Sonderarbeit sicherzustellen. Dieser Vertrag muss von einem normalen befristeten Vertrag unterschieden werden, der nicht den besonderen Bedingungen eines „Arbeitsvertrags für die Ausführung einer zeitweiligen Arbeit“ entsprechen muss;

Code T gilt nicht für Arbeitnehmer, die zugunsten von Benutzern bereitgestellt werden (im Sinne von Kapitel III des Gesetzes vom 24.07.1987);

TS = zeitweilige statutarische Arbeitnehmer im Bildungssektor von einer Gemeinschaft, einer Universität, einer Hochschule oder einer lokalen oder regionalen Verwaltung entlohnt werden. Diese Leistungen zählen im Fall einer festen Ernennung mit;

TW = Arbeitssuchende mit einer befristeten Arbeitserfahrung in der Flämischen Region, die auf der Grundlage von Artikel 60 §7 des ÖSHZ-Gesetzes vom 08. Juli 1976 eingestellt wurden;

VA = freiwilliger Sanitäter oder Freiwilliger des Katastrophenschutzes.Es sind die freiwilligen Sanitäter (die keine freiwilligen Feuerwehrleute sind) einer Hilfeleistungszone, die qualifizierte freiwillige Sanitäter-Krankenwagenfahrer bei einem anerkannten Rettungsdienst sind und die Freiwilligen des Katastrophenschutzes.

Wenn ein Arbeitnehmer der Beschreibung von S oder T und von LP entspricht, werden Sie gebeten, in der Erklärung S oder T anzugeben. Die Angabe LP benutzen Sie deshalb nur, wenn es sich weder um einen befristet eingestellten Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes vom 24.07.1987 noch um einen Saisonarbeiter handelt. Diese Arbeitnehmer sind schließlich obligatorisch bereits mit Stunden angegeben.

Die Codes B, E, SA, SP und TW werden nur in lokalen Verwaltungen vorkommen. Dabei handelt es sich um spezifische Regelungen für den lokalen öffentlichen Sektor.