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Ermäßigung der Arbeitnehmerbeiträge - Sportbonus

Ab dem 1. Januar 2022 ist ein System zur Ermäßigung der Arbeitnehmerbeiträge in Kraft, das darauf abzielt, die persönlichen Beiträge für entlohnte Sportler und professionelle Radrennfahrer zu senken. Zuvor waren nur persönliche Beiträge bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 2.474,22 EUR fällig. Diese Maßnahme ist, zusammen mit der Zielgruppenreduzierung für entlohnte Sportler, Teil der Umstellung der Beitragsberechnung auf einen begrenzten Lohn zu einer Beitragsberechnung auf einen realen Lohn.

Das Programmgesetz vom 27. Dezember 2021 sieht eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen über den Arbeitsbonus sowie die Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen von Sportlern im Verhältnis zum vollen Lohn vor.

Betroffene Arbeitnehmer

Es handelt sich um entlohnte Sportler und professionelle Radrennfahrer. Das Gesetz definiert

  • Entlohnter Sportler: „Die Person, die sich in Anwendung des Gesetzes vom 24. Februar 1978 über entlohnte Sportler oder des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über Arbeitsverträge verpflichtet, unter der Verantwortung einer anderen Person gegen Entgelt einen Sportwettbewerb oder eine Sportveranstaltung vorzubereiten oder daran teilzunehmen“.
  • Professioneller Radrennfahrer: „Inhaber einer vom Königlichen Belgischen Radsportverband ausgestellten Lizenz als „Elite-Radrennfahrer mit Vertrag““.

Ab dem 1. Januar 2022 werden die Arbeitnehmerbeiträge auf der Grundlage der Reallöhne berechnet, allerdings mit einem Sportbonus in Form einer Ermäßigung der persönlichen Beiträge.

Es handelt sich um die Arbeitnehmer des privaten und des öffentlichen Sektors, die zumindest den folgenden Regelungen unterliegen

  • Krankheit und Invalidität - Gesundheitspflege
  • Krankheit und Invalidität - Entschädigungen
  • Arbeitslosigkeit

Dies bedeutet, dass in einigen Fällen der Sportbonus angewandt werden kann, nicht aber der Arbeitsbonus.

Die Ermäßigung gilt nicht für die Arbeitnehmerbeiträge von Trainern und Schiedsrichtern, die dem Gesetz vom 24. Februar 1978 unterliegen, oder in Ausführung eines Arbeitsvertrags. Sie wurden auch nicht vor dem 1. Januar 2022 auf der Grundlage eines Pauschalbetrags berechnet. Die Beiträge werden wie bisher auf der Grundlage ihrer Reallöhne berechnet.

Betrag der Ermäßigung

Der Sportbonus besteht aus 2 Teilen:

  • einen monatlichen Pauschalbetrag, anteilig entsprechend den Leistungen wie dem Arbeitsbonus
    • ab dem Jahr, in dem sie >= 19 Jahre alt werden: 281,73 EUR
    • für die jüngeren Sportler: 137,81 EUR
  • 60 % des Restsaldos der Arbeitnehmerbeiträge nach Anwendung des Pauschalbetrags und nach Anwendung eines eventuellen Arbeitsbonus.

Der Sportbonus kann zusätzlich zum Arbeitsbonus gewährt werden, ist aber nicht mit der Ermäßigung des Arbeitnehmerbeitrags für Umstrukturierungen kumulierbar.

Die Summe aus Arbeits- und Sportbonus darf die fälligen persönlichen Sozialversicherungsbeiträge nicht übersteigen. Überschreitet die Summe der Ermäßigungen die geschuldeten persönlichen Beiträge, wird zunächst der Sportbonus begrenzt.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA – Meldung der Ermäßigungen der Arbeitnehmerbeiträge Sportbonus

Ab 1/2022 wird die Ermäßigung der Arbeitnehmerbeiträge Sportbonus im Block 90110 „Ermäßigung Arbeitnehmerzeile“ mit folgenden Angaben gemeldet:

Sie wird monatlich berechnet und für das gesamte Quartal gemeldet.

Ermäßigung

Pauschale/Betrag

Dauer

Ermäßigungscode in der DmfA

Berechnungsgrundlage in der DmfA

Betrag der Ermäßigung in der DmfA

Sportbonus

Monatliche Pauschale (anteilig)
        +
60 % auf den Restbetrag der persönlichen Beiträge nach eventueller Anwendung des Arbeitsbonus und der Pauschale

Vollständige Dauer der Beschäftigung

0610

/

Ja

* Ein Makro zur Berechnung des Betrags der Ermäßigungen ist in der TechLib verfügbar.