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Telearbeit – Ende der Meldepflicht für Telearbeit – Corona-Maßnahme

Die Arbeit im Homeoffice/Telearbeit ist für alle Personalmitglieder in allen Unternehmen, Vereinigungen und Diensten obligatorisch, sofern dies aufgrund der Art der Funktion oder der Kontinuität der Betriebsführung, der Geschäftstätigkeiten oder der Dienstleistungen möglich ist. Es ist jedoch möglich, Wiedereinführungstage zu planen, sofern eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind. Für die Monate April, Mai und Juni musste pro Betriebseinheit die Gesamtzahl der dort beschäftigten Personen sowie die Anzahl der Personen, die eine Funktion ausüben, die nicht durch Telearbeit erfüllt werden kann, erfasst werden.

Ab dem 1. Juli ist die Telearbeit nicht mehr verpflichtend, wird aber weiterhin dringend empfohlen. Es muss jedoch keine Meldung mehr gemacht werden.

Für Juli 2021 und danach müssen Arbeitgeber die Anwendung „Corona Meldung Telearbeit“ auf dem Portal nicht mehr verwenden.