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Entsendung

Die durch die verschiedenen Abkommen festgelegten Entsenderegeln sind nahezu mit denen der EG-Verordnung identisch; eine Ausnahme davon bildet die maximale Entsendezeit. Die Entsendezeit kann zwischen 1 und 5 Jahren betragen, während die EWG-Verordnung 24 Monate vorsieht.

Anträge auf Entsendung und eventuelle Anträge auf Verlängerung können elektronisch gestellt werden über Arbeiten im Ausland (GOTOT).

Alle weiteren Informationen dazu erhalten Sie bei der Direktion Internationale Beziehungen, Tel. 02 509 59 59, contact@rsz.fgov.be.