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Sportler

Welche Sportler sind meldepflichtig?

Bei entlohnten Sportlern gibt es einen Unterschied zwischen denen, die unter das Gesetz vom 24.02.1978 über den Arbeitsvertrag für entlohnte Sportler fallen, und jenen, die nicht darunter fallen.

Dieses Gesetz definiert einen entlohnten Sportler als denjenigen, der sich gegen ein Gehalt, das einen bestimmten Betrag überschreitet, verpflichtet, sich unter der Autorität einer anderen Person auf einen Sportwettbewerb vorzubereiten oder daran teilzunehmen. Dabei wird der Gesamtbetrag berücksichtigt, auf den der Sportler Anspruch hat (festes Gehalt, Gewinnprämien, Unkostenvergütungen usw.). Dieser Jahresbetrag ist für den Zeitraum vom 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 auf 10.824,00 EUR festgesetzt.

Frühere Beträge:
  • 9.400,00 EUR für die Periode vom 01.07.2014 bis 30.06.2015;
  • 9.600,00 EUR für die Periode vom 01.07.2015 bis 30.06.2016;
  • 9.800,00 EUR für die Periode vom 01.07.2016 bis 30.06.2017;
  • 10.200,00 EUR für den Zeitraum vom 01. Juli 2017 bis 30. Juni 2019;
  • 10.612,00 EUR für den Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2021.

Sportler im Sinne dieses Gesetzes gelten, ohne Möglichkeit des Gegenbeweises, als durch einen Arbeitsvertrag für Angestellte gebunden. Deshalb müssen sie beim LSS gemeldet werden. Ferner wird davon ausgegangen, dass Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen sowie Fußball- und Basketballschiedsrichter, deren Lohn die oben genannten Beträge erreicht, durch einen Arbeitsvertrag für Angestellte gebunden sind. Der Fußballverband KBVB-URBSFA wird als Arbeitgeber der Schiedsrichter betrachtet.

Personen, die nicht unter dieses Gesetz fallen, werden nur beim LSS gemeldet, wenn sie in Erfüllung eines Arbeitsvertrags arbeiten. Das heißt, dass sie ihre Leistungen unter der Autorität einer bestimmten Person erbringen und für ihre Leistungen ein Gehalt empfangen, das mehr als eine Rückerstattung von Kosten ist, die zu Lasten des Arbeitgebers gehen.

 

Berechnungsgrundlage

Die Sozialversicherungsbeiträge für Sportler werden nicht mehr auf das Gehalt bis zu dem Höchstbetrag berechnet, der als Berechnungsgrundlage des Arbeitslosengeldes gemäß Artikel 111 des Königlichen Erlasses vom 25. November 1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit dient (Programmgesetz vom 27. Dezember 2021 - BS vom 31. Dezember 2021; Königlicher Erlass noch nicht veröffentlicht).

Für sie gelten die regulären Beiträge auf den tatsächlichen Lohn. Ab dem 1. Januar 2022 gelten auch für sie alle Verordnungen. Das heißt, dass:

  • sie der normalen Urlaubsregelung unterliegen
  • die strukturelle Ermäßigung nach den üblichen Regeln auf sie angewendet werden kann
  • die Lohnermäßigung fällig ist.

Es wurde eine Reihe von spezifischen Maßnahmen ergriffen, um die finanziellen Auswirkungen der Umstellung zu begrenzen:

  • Es wird eine Zielgruppenermäßigung fur entlohnte Sportler eingeführt; Es handelt sich um die Ermäßigung G19 in Höhe von 65 % des Saldos der Arbeitgeberbeiträge, der ggf. nach Anwendung des „Maribel Sozial“ und der strukturellen Ermäßigung übrigbleibt.
  • Ein Sportbonus in Form einer Ermäßigung des Arbeitnehmerbeitrags ist vorgesehen. Er besteht aus
    • einem Pauschalbetrag
    • und einer 60-prozentigen Senkung des verbleibenden Saldos der Arbeitnehmerbeiträge
  • einer Übergangsmaßnahme: Die Arbeitgeber von Sportlern können beim LSS gütlich vereinbarte Tilgungspläne für die geschuldeten Beiträge für das 1., 2. und 3. Quartal 2022 beantragen, wobei die Beitragszuschläge, die eventuellen Pauschalentschädigungen für die Nichterfüllung der Vorauszahlungspflichten und die Verzugszinsen nicht erhoben werden, wenn und soweit die festgelegten Zahlungsmodalitäten strikt eingehalten werden.

Dies gilt sowohl für Sportler, die unter das Gesetz vom 24. Februar 1978 über den Arbeitsvertrag für entlohnte Sportler fallen, als auch für entlohnte Sportler, die nicht unter dieses Gesetz fallen.

Die Beiträge für Trainer und Schiedsrichter, die dem Gesetz vom 24. Februar 1978 unterliegen oder im Rahmen eines Arbeitsvertrags tätig sind, bleiben unverändert. Sie wurden schon auf der Grundlage ihres realen Lohns berechnet.

Wer ist der Arbeitgeber von Radrennfahrern?

Radrennfahrer, die Inhaber einer durch den belgischen Radsportverband ausgestellten Bescheinigung als Berufsradrennfahrer sind, werden vom belgischen Radsportverband beim LSS gemeldet. Für Radrennfahrer, die keine derartige Genehmigung besitzen (z. B. einige Ausländer), gelten die gleichen Regeln wie für andere entlohnte Sportler.

Zusätzliche Informationen 1

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Sportlern

! Die Art der Meldung von Sportlern hängt nicht nur von der Höhe der erhaltenen Löhne ab, sondern auch von der paritätischen Kommission, in deren Zuständigkeitsbereich sie fallen!

In der DmfA muss die Meldung von entlohnten Sportlern und Gleichgestellten im Privatsektor folgendermaßen vor sich gehen:

Art Sportler

Entlohnung auf
jährlicher Grundlage

PK

KAT

ANKZ

JU

Lohnmäß.

Beitr.
FBK
2.
Säule


Berechnungs-
grundlage = Pauschale

Strukt.
Erm.

Zielgr.
Erm.
Sport
(4110)

Zielgr.
Erm.
(nicht kumulier-
bar mit 4110)

Soz.
Mar.

Arbeits-
bonus

Sport-
bonus

Sportler

 

 

≥ 10824 €

 

223

070

494

Ja

Ja

830

/

Ja

Ja

Ja

/

Ja

Ja

 

< 10824 €

 

329.01

176

454

Ja

Ja

830
835

/

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

329.02
329.03

076

454

Ja

Ja

833
830

/

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

200

076

494

Ja

Ja

831

/

Ja

Ja

Ja

/

Ja

Ja

Sportler
-> Ende des Jahres 18

 

≥ 10824 €

 

223

070

487

Ja

/

830

/

/

Ja

Ja

/

/

Ja

 

< 10824 €

 

329.01

176

487

Ja

/

830
835

/

/

Ja

Ja

/

/

Ja

329.02
329.03

076

487

Ja

/

833
830

/

/

Ja

Ja

/

/

Ja

200

076

487

Ja

/

831

/

/

Ja

Ja

/

/

Ja

Fußballschiedsrichter und Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen

 

≥ 10824 €

 

223

070

495

Ja

Ja

830

/

Ja

/

Ja

/

Ja

/

 

< 10824 €

 

329.01

262

495

Ja

Ja

830
835

/

Ja

/

Ja

Ja

Ja

/

329.02

362

495

Ja

Ja

830

/

Ja

/

Ja

Ja

Ja

/

329.03

762
862

495

Ja

Ja

830

/

Ja

/

Ja

Ja

Ja

/

200

010
210

495

Ja

Ja

831

/

Ja

/

Ja

/

Ja

/

Fußballschiedsrichter und Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen ->
-> Ende des Jahres 18

 

≥ 10824 €

 

223

070

487

Ja

/

830

/

/

/

Ja

/

/

/

 

< 10824 €

 

329.01

262

487

Ja

/

830
835

/

/

/

Ja

/

/

/

329.02

362

487

Ja

/

830

/

/

/

Ja

/

/

/

329.03

762
862

487

Ja

/

830

/

/

/

Ja

/

/

/

200

010
210

487

Ja

/

831

/

/

/

Ja

/

/

/

In der DmfA muss die Meldung von entlohnten Sportlern und Gleichgestellten im öffentlichen Sektor folgendermaßen vor sich gehen:

Art Sportler

Entlohnung auf
jährlicher Grundlage

PK

KAT

ANKZ

JU

Lohnmäß.

Beitr.
FBK
2.
Säule

Berechnungs-
grundlage = Pauschale

Strukt.
Erm.

Zielgr.
Erm.
Sport
(4110)

Zielgr.
Erm.
(nicht kumulier-
bar mit 4110)

Soz Maribel

Arbeitsbonus

Sportbonus

Sportler

 

999

050

494

/

Ja

/

/

/

Ja

Ja

/

Ja

Ja
096 494 / Ja / / / Ja Ja Ja Ja Ja

Sportler
-> Ende des Jahres 18

 

999

050

487

/

/

/

/

/

Ja

Ja

/

/

Ja
096 487 / / / / / Ja Ja Ja / Ja

Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen

 

999

050

495

/

Ja

/

/

/

/

Ja

/

Ja

/
096 495 / Ja / / / / Ja Ja Ja /

Trainer in den Sportarten Fußball, Basketball, Volleyball und Radrennen ->
-> Ende des Jahres 18
 

 

999

050

487

/

/

/

/

/

/

Ja

/

/

/
096 487 / / / / / / Ja Ja / /