Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Arbeitgeberrepertorium

Das Arbeitgeberrepertorium enthält die Erkennungsangaben der Zentralen Datenbank der Unternehmen. Eine eindeutige Erkennungsnummer wird jedem Arbeitgeber infolge des Gesetzes vom 16. Januar 2003 zur Schaffung einer Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU), zur Modernisierung des Handelsregisters und zur Schaffung von zugelassenen Unternehmensschaltern zugewiesen.

Das Verzeichnis der Arbeitgeber von Privatunternehmen, Verbänden, öffentlichen Einrichtungen und lokalen und provinzialen Verwaltungen kann auf dem Sozialversicherungsportal eingesehen werden. Es gibt zwei Abfragemöglichkeiten:

  • eine begrenzte, für alle offene Abfrage,
  • und eine vollständige Abfrage, die nur für die Benutzer zugänglich ist, die einen gesicherten Zugriff auf die Portalsite haben.

Die einheitliche Unternehmensnummer wird zur Identifikation der dreimonatlichen Sozialversicherungsmeldung verwendet.