Vorübergehende Zielgruppenermäßigung im Veranstaltungssektor – Corona-Maßnahme
Das Gesetz vom 02. April 2021 (B.S. vom 13. April 2021) sieht eine Beitragsermäßigung für Arbeitgeber vor, die im Veranstaltungssektor tätig sind. Ziel ist es, diesen Sektor zu unterstützen, der von den Einschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus stark betroffen ist.
Diese Zielgruppenermäßigung kann im 2. und 3. Quartal 2021 gewährt werden.
Betroffene Arbeitgeber
Es betrifft Arbeitgeber aus dem Privatsektor, die hauptsächlich im Veranstaltungssektor tätig sind.
Im Einzelnen sind dies die Arbeitgeber,
- die unter die Paritätische Kommission für Unterhaltungsdarbietungen (PK 304) fallen, d.h. die der Arbeitgeberkategorie 562 oder 662 zugeordnet sind
-
oder deren Haupttätigkeit im
Veranstaltungssektor aus Folgendem besteht:
- der Ausübung der darstellenden Künste, einschließlich der Ausübung der darstellenden Künste durch selbstständige Künstler (NACE-Code 90011) und der Ausübung der darstellenden Künste durch künstlerische Ensembles (NACE-Code 90012);
- der Förderung und Organisation von Veranstaltungen der darstellenden Künste (NACE-Code 90021);
- der Konzeption und Errichtung von Bühnen (NACE-Code 90022);
- spezialisierten Bild-, Beleuchtungs- und Tontechniken (NACE-Code 90023);
- unterstützenden Aktivitäten für die darstellenden Künste (NACE-Code 90029);
- der Ausübung des künstlerischen Schaffens (NACE-Code 90031);
- unterstützenden Aktivitäten für das künstlerische Schaffen (NACE-Code 90032);
- dem Betrieb von Schauspielhäusern, Theatern, Konzertsälen, Varietés, Kabaretts und anderen Einrichtungen für Bühnenkunst (NACE-Code 90041);
- dem Betrieb von Tonstudios für Dritte (NACE-Code 90041);
- der Verwaltung und dem Betrieb von Kulturzentren (NACE-Code 90042);
- der Verwaltung und dem Betrieb von multifunktionalen Zentren und Veranstaltungshallen, hauptsächlich für die darstellenden Künste und das künstlerische Schaffen (NACE-Code 90042);
- der Organisation von Kongressen und Messen (NACE-Code 82300);
- der Organisation von Sportveranstaltungen. Bezüglich der Organisation von Sportveranstaltungen ist die Maßnahme auf Arbeitgeber mit dem NACE-Code 93199 beschränkt, die nachweisen können, dass ihre Haupttätigkeit in der Organisation von Sportveranstaltungen besteht.
Arbeitgeber, die nicht unter die PK 304 oder die oben genannten NACE-Codes fallen, aber ähnliche Tätigkeiten ausüben, können ebenfalls von der Maßnahme profitieren, wenn sie nachweisen können, dass ihre Haupttätigkeit im Veranstaltungssektor angesiedelt ist. Das LSS wird nachträglich Kontrollen durchführen.
Zusätzliche Bedingungen
Um die Zielgruppenermäßigung in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitgeber die folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllen:
- die Arbeitnehmer/-innen, für die er die
Zielgruppenermäßigung anwendet, im betreffenden Quartal
ununterbrochen weiterbeschäftigen, es sei denn, dass der/die
Arbeitnehmer/-in
- selbst kündigt (also nicht im gegenseitigen Einvernehmen),
- aus schwerwiegenden Gründen entlassen wird
- oder einen Zeitkredit oder thematischen Urlaub nimmt;
- im Jahr 2021 allen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern eine konkrete und individuelle Schulung
für mindestens 5 volle Tage pro Vollzeitkraft
anbieten.
- Dies betrifft sowohl die Arbeitnehmer/-innen, die von der Zielgruppenermäßigung profitieren, als auch die anderen Arbeitnehmer/-innen, unabhängig davon, ob sie als vorübergehend arbeitslos erklärt wurden oder nicht;
- bei Teilzeitbeschäftigten hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Anteil der Schulungstage im Verhältnis zur vertraglichen Arbeitszeit zu reduzieren;
- im Jahr 2021 Folgendes zu unterlassen:
- die Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre;
- die Zahlung von Boni an die Mitglieder des Verwaltungsorgans und der Geschäftsführung des Unternehmens;
- den Erwerb eigener Aktien;
- die Unterrichtung und Anhörung des Betriebsrats oder, in Ermangelung eines solchen, der Gewerkschaftsvertretung oder, in Ermangelung eines solchen, der Arbeitnehmer über die Anwendung der Maßnahme im Unternehmen und die vom Arbeitgeber zu erfüllenden Bedingungen, insbesondere in Bezug auf die angebotenen Schulungen;
- gewährleisten, dass die Summe der Tage vorübergehender Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt (Leistungscode 77) und der Tage vorübergehender Arbeitslosigkeit aufgrund von Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen (Leistungscodes 71 und 76), die in der DmfA-Meldung für das Quartal, für das die Ermäßigung beantragt wird, enthalten sind, die Summe der Tage der Leistungscodes 71, 76 und 77 des 1. Quartals 2021 nicht überschreitet.
Das LSS wird die Einhaltung der Bedingungen im Nachhinein überprüfen.
Betrag der Ermäßigung
Es geht um die Zielgruppenermäßigung für das 2. und 3. Quartal 2021, die dem Saldo der Basisarbeitgeberbeiträge in der DmfA der genannten Quartale für maximal 5 Arbeitnehmer entspricht.
Diese Zielgruppenermäßigung wird über die reguläre DmfA-Meldung des 2. und/oder 3. Quartals 2021 beantragt:
- mit dem neuen Ermäßigungscode: 3703;
- Zielgruppenermäßigung ‚G7‘;
- und vorbehaltlich der nachträglichen Prüfung durch das LSS (hinsichtlich des Umfangs und der Bedingungen) angenommen.
Wenn eine nachträgliche Prüfung ergibt, dass der Arbeitgeber nicht in den Anwendungsbereich der Maßnahme fällt und die Bewilligungsbedingungen nicht erfüllt, wird die Ermäßigung in der DmfA-Meldung gestrichen.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung Ermäßigung im Rahmen der Corona-Krise im Veranstaltungssektor
Im zweiten und dritten Quartal 2021 wird die Zielgruppenermäßigung im Rahmen der Corona-Krise im Veranstaltungssektor angegeben in Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit den folgenden Angaben:
Zielgruppenermäßigung im Veranstaltungssektor |
Pauschale/Betrag |
Dauer |
Ermäßigungscode in der DmfA |
Berechnungsgrundlage in der DmfA |
Betrag der Ermäßigung in der DmfA |
---|---|---|---|---|---|
Für maximal 5 Arbeitnehmer* |
G7 (Saldo der Grundbeiträge) |
2. Quartal 2021 und/oder 3. Quartal 2021 |
3703 |
/ |
ja |
* vorbehaltlich nachträglicher Kontrollen des Anwendungsbereichs und anderer Zuteilungsbedingungen
Bei der Meldung per Webanwendung wird die Ermäßigung gemäß Eingabe automatisch berechnet.