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Gewinnbeteiligungen

Bestimmte Gewinnbeteiligungen sind kein Lohn, auf den normale Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden, sondern eine Einbehaltung von 13,07 %. Sie geben die Berechnungsgrundlage und die Gesamtsumme dieser Einbehaltung für alle Arbeitnehmer an, denen in der durch die Meldung gedeckten Periode die Gewinnbeteiligungen bezahlt wurden.