Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen × Weiter

Zum Inhalt dieser Seite

Privatsektor

Einige Personen unterliegen nicht allen Regelungen der sozialen Sicherheit. Die Meldung berücksichtigt die korrekten Beitragsprozentsätze.

Privatsektor, mit Ausnahme von Unterrichtsanstalten und PMS-Zentren

 

die Art von Arbeitnehmer (*)

Pensionen

Arbeitslosigkeit

KIV, Gesundheitspflege und Entschädigungen

Jahresurlaub Privatsektor Arbeiter (***)

Lehrlinge - Vertrag alternierende Ausbildung (**)

/

/

/

Ja

Minderjährige - Arbeitsvertrag (**) / Ja  Ja Ja

Ärzte in Ausbildung

/

/

Ja

/

Gelegenheitsarbeitnehmer in Landwirtschaft und Gartenbau

Ja

Ja

Ja

/

Tageseltern

Ja

Ja

Ja

/

Einige ausländische Stipendiaten

/

/

Ja

Ja

 

(*) Alle Arten: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

(**) Die Beschränkung auf die angegebenen Regelungen gilt nur bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Lehrlinge, Praktikanten oder Jugendlichen 18 Jahre alt werden. Ab dem 01. Januar des folgenden Jahres (des Jahres, in dem sie 19 Jahre alt werden), fallen sie unter alle Regelungen.   

(***) Für die Angestellten wird kein Beitrag zum Jahresurlaub geschuldet, weil der Arbeitgeber das Urlaubsgeld selbst bezahlt.

Freier nicht-universitärer Hochschulunterricht

Für Personalmitglieder, die eine Gehaltssubvention zu Lasten einer Gemeinschaft oder einer anderen öffentlich-rechtlichen Person empfangen, beschränkt sich das Gesetz auf:

  • KIV (Gesundheitspflege und Entschädigungen)
  • Arbeitslosigkeit
  • Pensionen.

Das Gesetz ist auf die Regelung der KIV-Gesundheitspflege begrenzt, wenn durch diese Gehaltssubvention ein Anspruch auf eine Pension zu Lasten der Staatskasse entsteht oder wenn es sich um Personen handelt, die hinsichtlich der Pension gleich Praktikanten des Gemeinschaftsunterrichts, des provinzialen oder kommunalen Unterrichts behandelt werden.

Die o.a. Personalmitglieder werden nicht durch den Schulträger, sondern durch den öffentlichen Dienst gemeldet, der sie bezahlt. Personalmitglieder, die jedoch Leistungen erbringen, für die sie direkt vom Schulträger ein Gehalt empfangen, unterliegen für diese Leistungen allen in das Gesetz zur Sozialen Sicherheit aufgenommenen Regelungen. Der Schulträger meldet sie für diese Leistungen beim LSS.

Freier universitärer Hochschulunterricht

Für das akademische Personal ist das Gesetz auf den Sektor KIV-Gesundheitspflege, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten begrenzt.

Mit akademischem Personal ist Folgendes gemeint:

  • das definitiv ernannte, selbstständige, akademische Personal der freien Universitäten der Flämischen Gemeinschaft;
  • das definitiv ernannte, akademische und wissenschaftliche Personal der freien Universitäten der Französischen Gemeinschaft.

Für die Berechtigten für ein Doktoranden- oder Postdoktorandenstipendium, die nicht in den Anwendungsbereich eines durch Belgien abgeschlossenen internationalen Abkommens über die soziale Sicherheit fallen, ist das Gesetz auf die Regelungen der Krankenversicherung (Entschädigungen und Gesundheitspflege), den Jahresurlaub, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten begrenzt.

freie PMS-Zentren (oder CLB)

Für Personal von Privatpersonen, die einen Schul- und Berufsberatungsdienst oder ein psycho-medizinisch-soziales Zentrum einrichten und eine Gehaltssubvention von einer Gemeinschaft empfangen, ist das Gesetz begrenzt auf folgende Bereiche:

  • KIV (Gesundheitspflege und Entschädigungen)
  • Arbeitslosigkeit
  • Pensionen.

Das Gesetz ist jedoch auf die Regelung der KIV-Gesundheitspflege begrenzt, wenn dieses Personal Anspruch auf die durch das Gesetz vom 31.07.1963 über die Pension des Personals von Schul- und Berufsberatungsdiensten oder psycho-medizinisch-sozialen Zentren, das eine Gehaltssubvention von einer Gemeinschaft empfängt, begründete Pension hat.

Zusätzliche Informationen 2

Zusätzliche Informationen DmfA - Freie Universitäten

Integration von Hochschulpersonal in freie Universitäten

Da die Universität Arbeitgeber der übertragenen Personalmitglieder der Hochschulen wird, die in eine freie Universität integriert werden, muss dieses Personal unter Kategorie 075 der freien Universitäten angegeben werden, auch wenn die Föderation Wallonie-Brüssel oder das Flämische Ministerium für Unterrichtswesen und Ausbildung weiter die Zahlungs- und Meldepflichten wahrnehmen.

Meldung des Personals der freien Universitäten ab 1/2015

In der DmfA muss das Personal dieser freien Universitäten im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ mit folgenden Codes angegeben werden:

Arbeitnehmerklasse ANKZ Art

Definitiv ernanntes Personal

675

0

Zeitweiliges Lehrpersonal, wissenschaftliches Personal, das nicht in den Anwendungsbereich der Regelung des Jahresurlaubs für den Privatsektor fällt.

493

0

Nicht administratives und technisches Personal, das der Jahresurlaubsregelung des Privatsektors unterliegt 491 0

Stipendiaten aus Ländern außerhalb der Europäischen Union ohne Sozialversicherungsabkommen mit Belgien

498

0

Verwaltungsangestellte und technisches Personal

495

0

Arbeiter

015

1.

Zusätzliche Informationen DmfA - Meldung von Jugendlichen

Alle Jugendlichen können bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie 18 werden, eine begrenzte Beitragspflicht in Anspruch nehmen. Sie ist nicht an den Lohnmäßigungsbeitrag gekoppelt.

Um sie von normalen Arbeitnehmern in der DmfA zu unterscheiden, muss man spezifische Codes im Block 90012 „Arbeitnehmerzeile“ benutzen, um diese Jugendlichen bis 31. Dezember des Jahres, in dem sie 18 werden, melden zu können.

  • 022 für junge Handarbeiter, die mit einem Pauschallohn angegeben werden
  • 026 für junge Arbeitnehmer, für die ein Beitrag zum Holzwirtschaftsfonds geschuldet wird (Kat 029)
  • 027 für einfache junge Arbeitnehmer Handarbeiter
  • 044 für junges „Hauspersonal“
  • 047 für junge Künstler
  • 486 für junge Arbeitnehmer Geistesarbeiter, die mit einem Pauschallohn angegeben werden
  • 487 für einfache junge Arbeitnehmer Geistesarbeiter.