Junge Arbeitnehmer – Flandern
Ab 01.07.2016 führt Flandern eine neue Zielgruppenermäßigung
für junge Arbeitnehmer als Ersatz für die
Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer mit sehr geringer
Qualifikation, geringer Qualifikation und mittlerer
Qualifikation und junge Arbeitnehmer unter 19 Jahren ein. Dies
gilt nur für Arbeitnehmer, die in einer
Niederlassungseinheit in Flandern tätig sind oder von ihr
abhängig sind.
Es handelt sich dabei um 2 außerordentliche Ermäßigungen:
- Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – Jugendliche mit mittlerer Qualifikation und gering Qualifizierte
- Zielgruppenermäßigung für junge Arbeitnehmer – Lehrlinge alternierende Ausbildung und junge Arbeitnehmer in beruflicher Bildung in Teilzeit mit einem Teilzeitarbeitsvertrag.
Betroffene Arbeitgeber
Sowohl Arbeitgeber aus dem öffentlichen Sektor als auch aus dem Privatsektor kommen für die Zielgruppenermäßigung in Betracht, ungeachtet der Anzahl der Arbeitnehmer, die sie beschäftigen.
Für den Erhalt der Zielgruppenermäßigung ‚junge Arbeitnehmer – Flandern‘ ist es nicht mehr obligatorisch, die Jungarbeitnehmerverpflichtung zu erfüllen. Die Verpflichtung an sich besteht jedoch fort und Jugendliche, die in Flandern arbeiten, kommen dafür in Betracht. In den anderen Regionen kann jedoch noch eine Verbindung zwischen dem Erhalt der Zielgruppenermäßigung junge Arbeitnehmer und dem Erfüllen der Jungarbeitnehmerverpflichtung bestehen.
Betroffene Arbeitnehmer
Zielgruppenermäßigung Auszubildende - alternierende Ausbildungen
- Für Einstellungen ab 01.07.2016.
- Es handelt sich um
- Lehrlinge alternierende Ausbildung im Sinne von Art. 1bis des Königlichen Erlasses vom 28.11.1969
- junge Arbeitnehmer in beruflicher Bildung in Teilzeit, die zur Ausführung bestimmter alternierender Ausbildungen an einen Teilzeitarbeitsvertrag gebunden sind (DBSO-Jugendliche mit einem Teilzeitarbeitsvertrag). Jugendliche mit einem Teilzeitarbeitsvertrag, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der in den Anwendungsbereich der „Maribel sozial“-Maßnahme fällt, kommen nicht in Betracht. Um in Betracht zu kommen, muss der Jugendliche beim VDAB am letzten Tag des Quartals der Einstellung über eine elektronische Akte (Portfolio) verfügen.
Zielgruppenermäßigung geringe und mittlere Qualifikation
- Für Einstellungen mit Arbeitsvertrag ab 01.07.2016.
- Für Jugendliche, die am Ende des Quartals der Einstellung weniger als 25 Jahre alt sind.
- Gering qualifizierte Jugendliche dürfen kein Diplom oder Zeugnis des Sekundarunterrichts, 2. Lehrjahr 3. Stufe oder eine gleichwertige Ausbildung besitzen. Ein vollständiger Überblick befindet sich auf der Website der Flämischen Subventionsstelle für Beschäftigung und Sozialwirtschaft. Der VDAB bescheinigt und stellt fest, wer in Betracht kommt. Der VDAB übermittelt dem LSS den Bildungsabschluss auf elektronischem Weg.
- Jugendliche mit mittlerer Qualifikation (die spätestens am 31. Dezember 2019 beim Arbeitgeber in Dienst getreten sind) dürfen höchstens ein Diplom oder Zeugnis des Sekundarunterrichts, 2. Lehrjahr 3. Stufe oder eine gleichwertige Ausbildung besitzen. Wenn vorgesehen ist, dass ein Jugendlicher innerhalb von vier Monaten ab dem Tag seines Beschäftigungsbeginns ein Hochschulzeugnis erwirbt, kommt er nicht in Betracht. Der VDAB bescheinigt und stellt fest, wer in Betracht kommt. Der VDAB übermittelt dem LSS den Bildungsabschluss auf elektronischem Weg.
- Um in Betracht zu kommen, muss der Jugendliche beim VDAB am letzten Tag des Quartals der Einstellung über eine elektronische Akte (Portfolio) verfügen; wenn der Jugendliche diese für das Quartal der Einstellung und die darauffolgenden Quartale nicht vorlegen kann, wird die entsprechende Anzahl Quartale abgezogen (Datenfluss VDAB).
- Der Referenzquartalslohn muss für die ersten 4 Quartale weniger als 7.500,00 EUR und für die folgenden 4 Quartale weniger als 8.100,00 EUR betragen.
Betrag der Ermäßigung
Zielgruppenermäßigung Auszubildende - alternierende Ausbildungen
- Der junge Arbeitnehmer eröffnet während seiner Beschäftigung im System des alternierenden Ausbildung und der alternierenden Ausbildung das Recht auf eine Ermäßigung G1 (1.000,00 EUR).
- Quartale, in denen diese Ermäßigung in Anspruch genommen werden kann, werden bei der Ermäßigungsperiode für Jugendliche mit geringer und mittlerer Qualifikation nicht mitgerechnet.
Zielgruppenermäßigung gering qualifizierte Jugendliche
- Gering qualifizierte Jugendliche eröffnet das Recht auf eine Ermäßigung G7 (Saldo) für das Quartal der Einstellung und die 7 darauffolgenden Quartale. Die Pauschale G7 gilt ab dem 1. Quartal 2019 für Neueinstellungen und für die übrigen Quartale derjenigen, die das Recht bereits geöffnet hatten.
- Bei einer Wiederbeschäftigung innerhalb von 4 Quartalen nach der Beendigung einer vorherigen Beschäftigung werden die ursprüngliche Beschäftigung und die Wiederbeschäftigung als 1 Beschäftigung betrachtet, wobei die Anzahl der Quartale weiter gerechnet wird.
- Die anschließende Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber nach einer Beschäftigung 1bis duale oder alternierende Ausbildung (mit einem Teilzeitarbeitsvertrag) wird ebenfalls als Neueinstellung betrachtet.
Übergangsmaßnahme für Jugendliche mit mittlerer Qualifikation
- Jugendliche mit mittlerer Qualifikation, die spätestens am 31. Dezember 2019 beim Arbeitgeber in Dienst getreten sind, eröffnen ferner das Recht auf eine Ermäßigung G1 (1.000,00 EUR) für das Quartal der Einstellung und die 7 darauffolgenden Quartale.
- Bei einer Wiederbeschäftigung innerhalb von 4 Quartalen nach der Beendigung einer vorherigen Beschäftigung werden die ursprüngliche Beschäftigung und die Wiederbeschäftigung als 1 Beschäftigung betrachtet, wobei die Anzahl der Quartale weiter gerechnet wird.
- Die anschließende Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber nach einer Beschäftigung 1bis duale oder alternierende Ausbildung (mit einem Teilzeitarbeitsvertrag) wird wie bei der Einführung der ‚Zielgruppenermäßigung für Jugendliche in Flandern‘ ebenfalls als Neueinstellung betrachtet und nicht als Wiedereinstellung. Wenn diese Neueinstellung nach dem 31. Dezember 2019 liegt, kommt sie nicht für die Übergangsmaßnahme ‚Zielgruppenermäßigung für Jugendliche mit mittlerer Qualifikation‘.
Zu erledigende Formalitäten
- Der Jugendliche mit geringer und mittlerer Qualifikation sowie der junge Arbeitnehmer in beruflicher Bildung in Teilzeit muss beim VDAB eine elektronische Akte (Portfolio) erstellen.
- Das Erstellen der elektronischen Akte beim VDAB ist unabhängig vom Wohnsitz des Jugendlichen obligatorisch.
- Die Jungarbeitnehmerverpflichtung bleibt auf föderaler Ebene bestehen, die Angaben müssen daher weiterhin in die DmfA eingetragen werden (wie z. B. ‚behindert‘ oder ,ausländischer Herkunft‘, wie dies festgelegt ist im diesbezüglichen Gesetz vom 24.12.1999 zur Förderung der Beschäftigung, Art. 23).
- Die Erfüllung der Jungarbeitnehmerverpflichtung ist keine Voraussetzung mehr für die flämische Zielgruppenermäßigung, kann aber Gegenstand einer eventuellen Sanktion durch den FÖD BASK sein.
- Wenn der Arbeitgeber die Zielgruppenermäßigung Jugendliche für die Beschäftigung in einer anderen Region beantragt, ist nach wie vor die Jungarbeitnehmerverpflichtung für ganz Belgien (föderal) zu erfüllen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Flandern: https://www.vlaanderen.be/doelgroepverminderingen#doelgroepverminderingen-voor-jongeren.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfA – Meldung der Ermäßigungen für junge Arbeitnehmer – Flandern
Flandern
Ab 3/2016 werden die regionalen Zielgruppenermäßigungen für junge Arbeitnehmer, die in einer Niederlassungseinheit in Flandern beschäftigt oder ihr unterstellt sind, im Block 90109 „Ermäßigung Beschäftigung“ mit folgenden Angaben eingetragen:
Ermäßigung |
Pauschale |
Dauer | Code |
Berechnungsgrundlage |
Beginndatum des Anspruchs 1 |
Betrag der Ermäßigung |
Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung (Feld 00052) |
Bescheinigung |
Ab 01.01.2017 |
||||||||
Jugendliche unter Arbeitsvertrag mit alternierender
Ausbildung, die nicht in den Anwendungsbereich der
Sozialen Maribel fallen. |
G1 (1000 €) | Von der Ausbildung betroffene Quartale | 6311 | / | / | ja | nein | VDAB |
Ab 01.07.2016 in Beschäftigung |
||||||||
Jugendliche mit geringer Qualifikation |
G7 (Saldo) |
Quartal der Einstellung 2 + die 7 folgenden Quartale | 6300 | / | ja | ja | ja | VDAB |
Jugendliche mit mittlerer Qualifikation (spätestens am
31. Dezember 2019 beim Arbeitgeber in Dienst
getreten) |
G1 (1000 €) | Quartal der Einstellung 2 + die 7 folgenden Quartale (bis höchstens zum 3. Quartal 2021) | 6301 | / | ja | ja | ja | VDAB |
Jugendliche Lehrlinge / alternierende
Ausbildung |
G1 (1000 €) | Von der Ausbildung betroffene Quartale | 6310 | / | / | ja | ja | / |
1 Das Beginndatum des Anspruchs ist das allererste
Datum der Einstellung des Arbeitgebers, außer
- für die Ermäßigungen 6300 oder 6301:
Datum der Einstellung als einfacher Arbeitnehmer, wenn eine
Beschäftigung als Jugendlicher in Ausbildung oder
alternierender Ausbildung vorhanden war
- für die Ermäßigungen 6300 oder 6301:
Datum der Neueinstellung, wenn während mindestens 4 Quartalen
ab 01.07.2016 eine Unterbrechung des Vertrags vorhanden war
Die nach der Einstellung in einer Niederlassungseinheit
außerhalb Flanderns beim gleichen Arbeitgeber erbrachten
Beschäftigungen verleihen keinen Anspruch auf die oben
genannten Ermäßigungen, aber die betroffenen Quartale werden
für die Dauer der Ermäßigung mitgerechnet.
2 Weniger als 25 Jahre am letzten Tag des Quartals der Einstellung
Bei Eingabe der DmfA per Internet werden die Ermäßigungen 6300, 6301, 6310 oder 6311 automatisch berechnet, wenn sie aktiviert werden.