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Grundbetrag Gehaltszuschlag

Diese Angabe ist nur obligatorisch, wenn es sich um einen Zuschlag pro Stunde oder pro Leistung handelt.

Anders ausgedrückt: Diese Angabe ist nur obligatorisch, wenn Sie eine Referenz gewählt haben, die einem pro Einheit zuerkannten Zuschlag entspricht.

In diesem Fall müssen Sie den Grundbetrag angeben, d. z. den indexierten Einheitsbetrag des Gehaltszuschlags, der dem Personalmitglied gewährt wird.
Es handelt sich hier um einen Bruttobetrag in Verbindung mit einem Schwellenindex von 138,01, der für den öffentlichen Sektor anwendbar ist.

Für einen solchen Zuschlag ist auch das Feld „Anzahl der Stunden oder Leistungen“ auszufüllen, für das das Personalmitglied den Zuschlag während der von Ihnen festgelegten Periode erhielt.

Anpassung kraft des Königlichen Erlasses vom 25.10.2013 (nur Personal des föderalen öffentlichen Dienstes)

Die mit dem Aufstieg auf eine höhere Stufe verbundenen Erhöhungen (und die folgenden Verbesserungen in der Gehaltstabelle) müssen in der Form neuer Gehaltszuschlagreferenzen ‚Art des Betrags pro Einheit‘ angegeben werden.

Der mit dem Aufstieg auf eine höhere Stufe verbundene Betrag der Erhöhungen (und die folgenden Verbesserungen in der Gehaltstabelle) müssen in diesem Feld angegeben werden.